Frage:
Darf eine schwangere Frau geschieden werden, das heißt, darf die Scheidung ausgesprochen werden, während sie schwanger ist? Bitte klärt uns darüber auf. Möge Allāh euch Gutes vergelten.
Antwort:
Diese Frage kommt bei manchen Laien auf. Einige von ihnen meinen, dass die Scheidung einer Schwangeren nicht wirksam sei. Ich weiß nicht, woher diese Annahme stammt. Sie hat keinerlei Grundlage in den Aussagen der Gelehrten. Dafür gibt es keine Grundlage. Vielmehr vertreten sämtliche Gelehrten die Auffassung, dass die Scheidung einer Schwangeren wirksam ist. Darüber besteht unter den Gelehrten Konsens. Es gibt darin keine Meinungsverschiedenheit. Die Scheidung einer Schwangeren wird entweder als sunnī [1] oder weder als sunnī noch als bidʼī [2] eingestuft.
Fest steht also, dass die Scheidung einer Schwangeren wirksam ist. Es ist authentisch vom Propheten ﷺ überliefert, dass er Ibn ʿUmar, als dieser seine Frau während ihrer Monatsblutung schied, anwies, sie als Ehefrau zu behalten, bis sie ihre Monatsblutung hat und anschließend wieder rein wird. Er sagte:
«ثُمَّ لِيُطَلِّقْهَا طَاهِرًا أَوْ حَامِلًا»
„Dann soll er sie scheiden, während sie rein oder schwanger ist.“
Der Prophet ﷺ stellte somit die Scheidung einer Schwangeren der Scheidung einer Frau gleich, die rein ist und mit der in diesem Reinheitszustand kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.
Es spricht also nichts dagegen, eine schwangere Frau zu scheiden. Nach der vorzuziehenden Ansicht ist eine solche Scheidung vielmehr sunnī. Gemeint ist, dass die Scheidung einer Schwangeren sunnī und nicht bidʼī ist.
Untersagt ist hingegen die Scheidung einer Frau in den Zuständen, auf die wir hier hinweisen: während ihrer Monatsblutung oder ihres Wochenflusses. Solange eine Frau ihre Monatsblutung oder ihren Wochenfluss hat, darf ein Muslim sie nicht scheiden. Das heißt: Ihr Ehemann darf die Scheidung nicht aussprechen. Vielmehr muss er an der Ehe festhalten, bis sie rein wird. Danach kann er sie scheiden, wenn er möchte, oder sie als Ehefrau behalten.
Sie während ihrer Monatsblutung oder ihres Wochenflusses zu scheiden, ist hingegen nicht erlaubt. Denn der Gesandte ﷺ wurde zornig auf Ibn ʿUmar, als dieser seine Frau während ihrer Monatsblutung schied.
Dasselbe gilt, wenn er sie in einer Phase der Reinheit scheidet, in der er bereits Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Denn der Gesandte ﷺ sagte:
«ثُمَّ لِيُطَلِّقْهَا قَبْلَ أَنْ يَمَسَّهَا، فَتِلْكَ الْعِدَّةُ الَّتِي أَمَرَ اللَّهُ أَنْ تُطَلَّقَ لَهَا النِّسَاءُ»
„Dann soll er sie scheiden, bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Denn dies ist die Wartezeit, auf die hin Allāh angeordnet hat, die Frauen zu scheiden.“
Dies bezieht sich auf die Aussage Allāhs, gepriesen ist Er:
﴿يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ﴾
„O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin.“ (Sūrah aṭ-Ṭalāq, Vers 1)
Die Gelehrten erklärten: Gemeint ist, dass die Frauen rein sind, ohne dass in dieser Reinheitsphase Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.
Das bedeutet die Scheidung auf die Wartezeit hin: Er scheidet sie, während sie rein ist und er in dieser Reinheitsphase keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, oder während sie schwanger und ihre Schwangerschaft erkennbar ist.
In zwei Fällen ist die Scheidung einer Frau sunnī:
- Sie ist schwanger. Ihre Scheidung ist dann sunnī und nicht bidʼī.
- Sie ist rein und ihr Ehemann hat in dieser Reinheitsphase keinen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt. Sie ist also nach ihrer Monatsblutung oder ihrem Wochenfluss wieder rein geworden, und er scheidet sie, bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr hat. In diesem Fall ist die Scheidung sunnī.
Eine Scheidung ist hingegen in drei Fällen bidʼī:
- Die Scheidung einer Frau während ihrer Monatsblutung.
- Die Scheidung einer Frau während ihres Wochenflusses.
- Die Scheidung einer Frau während einer Reinheitsphase, in der ihr Ehemann bereits Geschlechtsverkehr mit ihr hatte.
Dies ist bidʼī und sollte nicht geschehen. Der Ehemann sollte in diesem Zustand von der Scheidung absehen, bis sie ihre Monatsblutung hat und anschließend wieder rein wird. Dann kann er die Scheidung aussprechen, bevor er mit ihr Geschlechtsverkehr hat.
Die Weisheit dahinter, und Allāh weiß es am besten, ist, dass der Gesetzgeber möchte, dass es nicht zur Scheidung kommt, und zum Fortbestand der Ehe anhält, weil darin Gutes und Nutzen liegen. Deshalb hat Er den Weg zur Scheidung eingeschränkt. Während ihrer Monatsblutung, ihres Wochenflusses oder einer Reinheitsphase, in der ihr Ehemann bereits Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, darf die Frau nicht geschieden werden. So hält der Ehemann an der Ehe fest. Vielleicht bessern sich danach die Verhältnisse, und vielleicht kehrt wieder Eintracht ein, sodass es nicht zur Scheidung kommt.
Er darf sie nur in einem von zwei Zuständen scheiden:
- Wenn sie schwanger ist.
- Wenn sie sich in einer Reinheitsphase befindet, in der er noch keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte.
In diesem Zustand scheidet er sie meistens nicht, weil er Verlangen nach ihr hat. Sobald sie rein wird, verspürt er das Verlangen, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Hat er mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, ist es ihm untersagt, sie zu scheiden, sodass sie bei ihm bleibt.
Ebenso bestehen bei der Schwangeren keine Hindernisse für den Geschlechtsverkehr. Geschlechtsverkehr mit ihr ist jederzeit möglich. Deshalb möchte er sie meistens nicht scheiden. Außerdem hofft er auf das Kind aus dieser Schwangerschaft. Er hofft, es zu sehen und großzuziehen. Dies führt dazu, dass er von der Scheidung absieht.
Es gehört zur Barmherzigkeit Allāhs, des Erhabenen, gegenüber Seinen Dienern, dass Er die Scheidung auf diese beiden Zustände beschränkt hat: die Reinheitsphase ohne Geschlechtsverkehr und die Schwangerschaft. Dies dient dazu, dass der Mann sie nicht scheidet. Denn wenn die Scheidung auf diese beiden Zustände beschränkt ist, kommt es meistens nicht dazu.
Nachdem sie rein geworden ist, sehnt er sich nach dem Geschlechtsverkehr mit ihr, nachdem dieser ihm während ihrer Monatsblutung oder ihres Wochenflusses einige Tage untersagt war. Er verspürt das Verlangen, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Hat er mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt, ist es ihm untersagt, sie zu scheiden, bis sie erneut ihre Monatsblutung hat und danach wieder rein wird.
Tatsächlich verhält es sich bei der Frau so: Wenn der Ehemann diese islamische Vorschrift beachtet, kommt es dadurch seltener zur Scheidung, und es wird häufiger an der Ehe festgehalten. Der Gesetzgeber hält zum Fortbestand der Ehe an, weil sich daraus zahlreiche Vorteile ergeben.
Deshalb ist die Scheidung das Allāh Verhassteste unter den erlaubten Dingen:
«أَبْغَضُ الْحَلَالِ إِلَى اللَّهِ الطَّلَاقُ»
„Das Allāh Verhassteste unter den erlaubten Dingen ist die Scheidung.“
Denn sie trennt den Mann von seiner Frau und verursacht den Kindern viel Leid. Auch kann es lange dauern, bis der Mann wieder heiratet. Ebenso kann es lange dauern, bis die Frau danach wieder heiratet.
Die Scheidung bringt also Nachteile mit sich. Deshalb hat Allāh, gepriesen und erhaben ist Er, Mittel zum Fortbestand der Ehe vorgeschrieben, damit der Mann weiterhin an seiner Ehefrau festhält und aus dem Zusammenleben mit ihr Nutzen zieht. Ebenso bleibt die Frau mit ihrem Ehemann verheiratet, wenn sie sich in einem der Zustände befindet, in denen sie, wie wir erläutert haben, nicht geschieden werden darf: während ihrer Monatsblutung, während ihres Wochenflusses und während einer Reinheitsphase, in der er bereits Geschlechtsverkehr mit ihr hatte.
In diesen drei Zuständen darf er sie nicht scheiden. Die Scheidung ist ihm darin nicht erlaubt.
Dadurch werden Scheidungen seltener, und es wird häufiger an der Ehe festgehalten. Dies gehört zur Barmherzigkeit und Güte Allāhs, des Majestätischen und Erhabenen, gegenüber Seinen Dienern. Ja.
Moderator: Die Sachlage ist also genau das Gegenteil dessen, was dieser Fragesteller und andere wie er annehmen?
Scheich: Ja, genau umgekehrt. Ja.
Moderator: Vielen Dank.
Scheich Ibn Baz, rahimahullah
Übersetzer: Khawer Malik
[1] Ṭalāq Sunnī: Eine der Sunnah entsprechende Scheidung. Hinsichtlich des Zeitpunkts ist damit hier eine Scheidung während einer Reinheitsphase gemeint, in der kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, oder während einer feststehenden Schwangerschaft.
[2] Ṭalāq Bidʼī: Eine Scheidung, die der Sunnah widerspricht und verboten ist. Hinsichtlich des Zeitpunkts ist damit hier eine Scheidung während der Monatsblutung, des Wochenflusses oder einer Reinheitsphase gemeint, in der bereits Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, ohne dass eine Schwangerschaft feststeht.