Frage an Islam Fatwa:
Ist eine Scheidung, die unter Zwang oder im Zustand geistiger Beeinträchtigung (etwa durch Wahnsinn, Rausch, Sihr oder Waswasa) ausgesprochen wird, im gültig?
Antwort:
Es wurde von Aischah (radiAllahu anha) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:
{ لَا طَلَاقَ فِي إِغْلَاقٍ }
„Es gibt keine Scheidung im Falle von Zwang.“ (Überliefert von Ahmad, 25156; Ibn Maja, 2036. Als hasan klassifiziert von Scheich al-Albani in Sahih Ibn Maja, 1/348.)
Ibn al‑Qayyim (rahimahullah) sagte: Unser Scheich, Ibn Taymiyah, sagte: Zwang bedeutet, Vernunft und Verständnis zu verlieren. Dazu gehören Scheidungen (Talaq), die von jemandem ausgesprochen werden, der geistig beeinträchtigt, geistesgestört, berauscht, dazu genötigt oder so wütend ist, dass er nicht weiß, was er sagt, denn in all diesen Fällen hat er seine Vernunft und sein Verständnis verloren. Eine Scheidung gilt nur dann als solche, wenn sie von jemandem ausgesprochen wird, der sie auch so beabsichtigt und sich dessen bewusst ist.
Quelle: Haaschiyat as‑Sunan, Band 6, Seite 187.
Al‑Buhuti (rahimahullah) sagte:
Der Scheich (Ibn Taymiyah) sagte: Wenn der Sihr eine so große Wirkung gehabt hat, dass er nicht weiß, was er sagt, dann zählt seine Scheidung nicht als solche.
Quelle: Kaschaf al‐Qinaa, Band 5, Seite 236.
Frage:
Ist der, der vom Sihr betroffen ist, dem Wahnsinnigen gleichzusetzen?
Antwort:
Ja; wir bitten Allah um Schutz und Unversehrtheit. Vom Sihr Betroffenheit ist eine Form des Wahnsinns. Wenn also eine so betroffene Person das Wort der Scheidung ausspricht, zählt ihre Scheidung nicht; schwört sie einen Eid, keinen Geschlechtsverkehr mit ihrer Frau zu haben (ilaa), ist sein Eid nicht gültig; wenn sie ihre Frau durch zihar scheidet (eine vormehning‑arabische Scheidungsform, bei der der Mann zur Frau sagt: „Du bist mir wie der Rücken meiner Mutter“), ist sein zihar nicht gültig. Denn der vom Sihr Betroffene hat keine Kontrolle über seine Gedanken.
Scheich Ibn Uthaymin (rahimahullah)
Quelle: Asch‑Scharh al‑Mumti‘, Band 13, Seite 221.
Scheich Ibn Uthaymin (rahimahullah) sagte:
Die Scheidung dessen, der von Waswasah betroffen ist (d.h. jemand der von starken Einflüsterungen betroffen ist, die ihn zwingen, ungewollte Dinge zu tun), zählt nicht als solche, selbst wenn er sie selbst ausspricht, sofern er sie nicht wirklich meint, denn dieses Wort kommt von jemandem, der von Waswasah befallen ist und es nicht beabsichtigt oder will. Vielmehr ist er durch die Stärke des Einflusses, der ihn dazu drängt, und durch das Fehlen jeder Kontrolle gezwungen, dies zu sagen. Der Prophet (ﷺ) sagte:
„Es gibt keine Scheidung im Falle von Zwang.“
Seine Scheidung zählt nicht, wenn er sie nicht mit echter Gewisscheit beabsichtigt hat. In diesem Szenario, in dem er gezwungen oder gedrängt wird, sie auszusprechen, ohne sie beabsichtigt oder gewollt zu haben, gilt sie nicht als solche.
Quelle: Fataawa Islamiyyah, Band 3, Seite 277.