Scheidung ist die Auflösung des Ehebundes. Das Urteil zur Scheidung variiert, gemäß der verschiedenen Situationen. Die Scheidung kann sein:
- erlaubt (halal),
- verabscheuenswert (makruh),
- erwünscht (mustahabb),
- verpflichtend (fard/waajib) oder
- verboten (haram).
Sie kann also je nach Situation eine der fünf Haupturteile beinhalten. Die Scheidungsgewalt liegt beim Mann.
Wann die Scheidung erlaubt ist
Die Scheidung ist erlaubt, wenn der Ehemann sie braucht, wegen dem schlechten Benehmen seiner Frau, dem Schaden, der ihm entsteht, wenn er sie behält und der Nichterfüllung des legalen Ziels der Ehe, wenn er sie behält.
Wann die Scheidung verabscheuenswert ist
Jedoch ist die Scheidung verabscheuenswert, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt, weil es kein Problem zwischen den Eheleuten gibt. Manche Gelehrte erachten sie in dem Fall sogar als verboten. Gemäß der überwiegenden Ansicht, ist die Scheidung erlaubt, jedoch in diesem Fall mit Verabscheungswertigkeit, denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{أبغض الحلال إلى الله الطلاق}
„Das verhassteste des Erlaubten für Allah ist die Scheidung.“ (Abu Dawuud, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2178, Ibn Maajah, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2018) (Anm. Ibn Hajar sagte: „Die überwiegende Meinung von Abu Hatim u. Ad-Daraqutny ist, dass dieser Hadith Mursal ist.“)
In dem Hadith bezieht sich der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) auf die erlaubte Talaaq, obwohl sie für Allah verhasst ist, weil sie eine Ehe beendet, welche die legalen Interessen der Ehe erfüllt.
Wann die Scheidung erwünscht ist
Auf der anderen Seite wird eine Scheidung erwünscht (mustahabb) sein, wenn die Ehefrau in ihrer Ehe zu Schaden kommt, wie wenn es Zwietracht zwischen den Eheleuten gibt oder wenn sie ihren Ehemann nicht leiden mag. In diesem Fall würde das Aufrechterhalten einer Ehe mehr Schaden als Nutzen für die Ehefrau bedeuten.
Wann die Scheidung verpflichtend ist
Die Scheidung wird verpflichtend, wenn die Ehefrau auf religiösem Niveau nicht rechtschaffen ist. Z.B. könnte die Frau in Bezug auf die Verrichtung der Gebete so nachlässig sein, dass sie diese ganz aufgibt oder immer zu spät verrichtet, während der Ehemann nicht in der Lage ist, sie zu verbessern oder sie könnte moralisch gesehen unehrlich sein. In solchen Fällen ist der Ehemann verpflichtet, sie zu scheiden gemäß der überwiegenden Ansicht dazu.
Ibn Taymiyyah sagte: „Wenn die Frau Ehebruch begeht, ist es dem Ehemann nicht erlaubt, sie zu behalten, weil er ansonsten ein betrogener Ehemann wäre.“ (Majmuu‘ al-Fataawa 32/141)
Ebenso verhält es sich anders herum: Wenn der Ehemann weder rechtschaffen ist, noch aufrecht in seiner Religion, ist es verpflichtend für die Ehefrau, ihn um die Scheidung zu bitten oder sich durch die Khul’a frei zu kaufen. Es ist ihr nicht erlaubt, mit ihm verheiratet zu bleiben.
Wenn der Ehemann geschworen hat, keinen Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau zu haben und wenn die Wartezeit von vier Monaten vorbei ist und er sich immer noch weigert und für seinen Schwur nicht sühnt, ist es für ihn verpflichtend, sich von ihr scheiden zu lassen und er muss dazu gezwungen werden. Denn Allah sagt:
{لِّلَّذِينَ يُؤْلُونَ مِن نِّسَائِهِمْ تَرَبُّصُ أَرْبَعَةِ أَشْهُرٍ ۖ فَإِن فَاءُوا فَإِنَّ اللَّـهَ غَفُورٌ رَّحِيمٌ﴿٢٢٦﴾ وَإِنْ عَزَمُوا الطَّلَاقَ فَإِنَّ اللَّـهَ سَمِيعٌ عَلِيمٌ}
„Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie dann (von ihrem Schwur) zurücktreten, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig. Wenn sie aber zur Scheidung entschlossen sind, so ist Allah Allhörend und Allwissend.“ (Surah Al-Baqarah 2:226-227)
Wann die Scheidung verboten ist
Es ist dem Ehemann verboten, seine Frau während ihrer Menstruation zu scheiden, während ihrer Entbindungszeit, während ihrem Stadium ritueller Reinheit (d.h. die Zeit zwischen ihrer Menstruation), nachdem er mit ihr sexuell verkehrt hat und es ist ihm verboten, die Scheidung drei Mal zur gleichen Zeit auszusprechen.
Die Beweise für die Legalität einer Scheidung
{الطَّلَاقُ مَرَّتَانِ}
„Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt).“ (Surah Al-Baqarah 2:229)
{يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ وَأَحْصُوا الْعِدَّةَ}
„O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit.“ (Surah At-Talaaq 65:1)
Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Die Scheidung ist nur für den einen, der das Bein ergreift.“ (d.h. der Ehemann) (Ibn Majah, Ad-Daraqutni; und es gibt andere Ahadith, welche dieselbe Bedeutung anzeigen.)
Die Weisheit hinter der Scheidung
Die Weisheit hinter der Scheidung ist eindeutig und sie ist eine der Verdienste des Islam. Wenn notwendig, wird die Scheidung zur legalen Lösung von Eheproblemen. Allah sagt:
{فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ}
„Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden).“ (Surah Al-Baqarah 2:229)
{وَإِن يَتَفَرَّقَا يُغْنِ اللَّـهُ كُلًّا مِّن سَعَتِهِ ۚ وَكَانَ اللَّـهُ وَاسِعًا حَكِيمًا}
„Und wenn die beiden sich trennen, wird Allah jeden aus Seiner Fülle bereichern. Allah ist Allumfassend und Allweise.“ (Surah An-Nisaa‘ 4:130)
Die Scheidung ist eine Erleichterung und eine gute Lösung, wenn kein Nutzen mehr in einer Ehe liegt oder wenn die Frau einen Schaden dadurch erleidet wenn sie bei ihrem Ehemann bleibt, oder wenn einer der beiden unmoralisch, widerspenstig, ungehorsam, und ungläubig, ist, im Gegensatz zum anderen.
Die Gesellschaften, welche die Scheidung verbieten, leiden unter vielen sozialen Problemen, wie Selbstmord, Kriminalität oder einem korrupten Familienleben. Der Islam erlaubt die Scheidung und bietet vernünftige Regeln an, um die erwünschten Interessen zu erlangen und jeden möglichen Schaden abzuwenden.
Wann die Scheidung ungültig ist
Die Scheidung ist ungültig, wenn sie unter Zwang, bei Verwirrtheit, Verrücktheit, Betrunkenheit, Schlaftrunkenheit, Geisteskrankheit und dergleichen stattfindet.
Al-Bukhari verzeichnet in seinem Sahih, dass ‘Ali ibn Abu Taalib (radiya-llahu anhu) sagte: „Jede Scheidung ist zulässig, außer die von einem wahnsinnigen Mann.“ (Bukhari 9/481; At-Tirmidhi 1194; [3/496])
Wenn ein Mann dazu gezwungen ist, sich von seiner Frau zu scheiden, und er entlässt sie, um Ungerechtigkeit, Unterdrückung oder Verfolgung zu vermeiden, ist seine Scheidung nicht rechtskräftig. Denn der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Es gibt keine Scheidung oder Freilassung im Falle einer Nötigung (Zwang)!“ (Ahmad; Abu Dawud 2193 [2/446]; Ibn Majah 2046 [2/514])
Wann die Scheidung gültig ist
Die Scheidung bei Wut ist gültig, wenn der Mann weiß, was er spricht. Ebenso ist die Scheidung, welche im Spaß gesprochen wird, gültig und tritt in Kraft, auch wenn der Mann sie nicht gemeint hat, weil er doch das Aussprechen der Scheidung im Spaß gemeint hat. Deshalb sollte sich jeder Mann davor hüten, mit solchen ernsthaften Dingen wie einer Scheidung zu spaßen!
Schaykh Saalih Al-Fawzaan, hafidhahullah
Auszugsweise entnommen aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“, Band 2 von Schaykh Dr. Saalih al-Fawzaan
Anmerkung: Überschriften wurden von Islam Fatwa erstellt.