Frage:
Ein Muslim heiratete eine Frau von den Ahlul Kitab. Sie nahm daraufhin den Islam an und verließ ihn wieder, indem sie zu ihrer Religion zurückkehrte, weil sie die Gottesdienste und Pflichten im Islam zu schwer fand. Ist es dem Muslim erlaubt, mit ihr verheiratet zu bleiben?

Antwort:
Es ist dem Muslim nicht erlaubt, seine Ehe mit der Frau, die Muslima war und dann diese Religion verlassen hat, weiter zu führen. Dieses Urteil bezieht sich sowohl auf eine Frau, die nach ihrer Abtrünnigkeit keine andere Religion angenommen hat, als auch auf eine Frau, die zu ihrer alten Religion zurückgekehrt ist. Dies ist so, weil sie durch das Verlassen des Islam nicht mehr zu den Ahlul Kitab gehört, selbst dann nicht, wenn sie das Christentum oder Judentum annimmt. Vielmehr ist sie dann eine Abtrünnige (Murtad) und alle Regeln bezüglich der Abtrünnigkeit werden bei ihr angewendet.

Und bei Allah ist der Erfolg. Mögen der Frieden und Segen auf dem Gesandten, seiner Familie und seinen Gefährten sein.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Qa`ud, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz)

Die dritte Frage von Fatwa Nr. 2192