Frage an Islam Fatwa:

Gibt es einen religiösen Vorzug, wenn man die Eheschließung (Nikah) speziell an einem Freitag vollzieht? Existieren hierzu Überlieferungen oder Belege aus der Sunnah?

Antwort:

Ich kenne keine Sunnah in Bezug darauf. Als Begründung dafür nannten sie, dass der spätere Teil des Freitags eine Zeit ist, in der Bittgebete erhört werden. Daher besteht die Hoffnung, dass das übliche Bittgebet um Segen für das Brautpaar erhört wird. [1]

Doch man könnte fragen: War es die Praxis und Sunnah des Propheten (Segen und Frieden Allahs seien auf ihm), diese Zeit gezielt aufzusuchen? Wenn dies belegt ist, dann ist die Aussage, dass es mustahabb (empfehlenswert) ist, akzeptabel. Wenn es jedoch nicht belegt ist, sollte es nicht als regelmäßige Praxis angesehen werden. Daher heiratete der Prophet (Segen und Frieden Allahs seien auf ihm) selbst und vollzog Ehen zu beliebigen Zeiten, und es gibt keinen Beleg dafür, dass er eine bestimmte Zeit auswählte.

Ja, wenn es zufällig zu dieser Zeit geschieht, sagen wir, dass dies – so Allah will – ein glücklicher Zufall ist. Was jedoch das gezielte Aufsuchen dieser Zeit betrifft, so bedarf dies weiterer Diskussion, es sei denn, es gibt einen klaren Beleg dafür.

Daher ist der korrekte Ansatz, dass der Ehevertrag zu jeder möglichen Zeit geschlossen werden kann – ob in der Moschee, zu Hause, auf dem Markt, in einem Flugzeug usw. – und wann immer es möglich ist, ist es in Ordnung.

Scheich Muhammad al-Uthaimin, rahimahullah

Quelle: Al-Scharh al-Mumti‘, Band 12, Seite 33. Übersetzung: Abu Davut Konyevi


[1] Einige Gelehrte wie Ibn Qudamah, An-Nawawi und andere erwähnten, dass es mustahabb (empfehlenswert) sei, den Ehevertrag (Nikah) am Freitag zu vollziehen. Sie begründeten es damit, dass der Freitag als gesegneter Tag gilt, weshalb man hofft, dass Allah die Ehe segnet.