Frage: Wie ist das Urteil über jemanden, der keine Walimah zu seiner Hochzeit veranlasst? Beeinträchtigt dies den Ehevertrag? Gilt er als ungehorsam gegenüber dem Propheten ﷺ, der ‘Abdurrahman ibn ‘Auf bei dessen Hochzeit dazu aufforderte, eine Walimah auszurichten, selbst wenn es nur ein Schaf wäre?

Antwort: Die Walimah ist eine stark empfohlene Sunnah (Sunnah al-Mu’akkadah), selbst wenn es nur mit einem Schaf ist, wie der Prophet ﷺ zu ‘Abdurrahman ibn ‘Auf sagte:

أولم ولو بشاة

„Richte eine Walimah aus, auch wenn es nur ein Schaf ist.“

Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Ehevertrags. Der Ehevertrag ist gültig, auch wenn keine Walimah stattfindet, unter der Voraussetzung, dass dessen Bedingungen und Säulen erfüllt sind, so ist die Ehe gültig, auch ohne Walimah. Doch dass er ein Mahl mit dem zubereitet, was ihm leicht fällt, ist die Sunnah und angebracht. Die Meinung, dass die Walimah verpflichtend sei, ist stark, da der Prophet ﷺ dazu aufforderte:

أولم ولو بشاة

„Richte eine Walimah aus, auch wenn es nur ein Schaf ist.“

Daher hat die Meinung zur Verpflichtung eine starke Grundlage, selbst wenn es mit einem bescheidenen Aufwand entsprechend der Möglichkeiten geschieht. Es zu unterlassen widerspricht der Sunnah, beeinträchtigt jedoch den Ehevertrag nicht und macht ihn auch nicht ungültig. Die Ehe ist gültig, wenn sie ihre Bedingungen und Säulen erfüllt.

Scheich Abdulaziz ibn Baz, rahimahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme

 

Er sagte:

أولم ولو بشاة

„Richte eine Walīmah aus, auch wenn es nur ein Schaf ist.“

Dies weist darauf hin, dass die kleinste Form der Walimah ein Schaf ist, da er „auch wenn“ sagte. Dies gilt für jemanden, dem es leicht fällt. Für jemanden jedoch, dem es nicht leicht fällt, genügt auch Brot und Bohnen.

Scheich Muḥammad Ali Ādam al-Itijūbī, rahimahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme


Übersetzung: Khawer Malik