Frage:
Was ist das Urteil über einen Vater, der seine Tochter ohne ihre Erlaubnis und Zufriedenheit zur Heirat zwingt? Sie ist keine Jungfrau mehr, da sie schon einmal verheiratet war.

Antwort:
Wenn das Problem so ist, wie ihr es erwähnt habt, dann ist diese letzte Ehe ungültig. Dies liegt daran, da die Bedingungen für eine Heirat nicht erfüllt sind, da beide, Mann und Frau der Ehe zustimmen müssen.

Eine Jungfrau kann von ihrem Vater nicht gezwungen werden zu heiraten, wenn sie nicht in der Pubertät ist und ohne ihr Einverständnis. (In dieser Angelegenheit, herrscht Einstimmigkeit unter den Gelehrten.)


Schaykh Muhammad bin Ibraahiim 'Aalu-sch-Schaykh, rahimahullah

Fataawaa wa Rasaa'il, Band 10, Seite 84

Anmerkung:

Der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{الثيّب أحقّ بنفسها، والبكر تستأذن}

„Ath-Thayyib (Frau, die entjungfert aber ohne Ehemann ist; Witwe; geschiedene Frau) hat mehr Recht für sich selber zu entscheiden und die Einwilligung der Jungfrau wird eingeholt.“ Und er sagte:

{وإذنها سكوتها}

„Und ihre Einwilligung ist ihr Schweigen.“

{حَدَّثَنَا أَبُو هُرَيْرَةَ، أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ: ‏لاَ تُنْكَحُ الأَيِّمُ حَتَّى تُسْتَأْمَرَ, وَلاَ تُنْكَحُ الْبِكْرُ حَتَّى تُسْتَأْذَنَ‏.‏ قَالُوا: يَا رَسُولَ اللَّهِ وَكَيْفَ إِذْنُهَا? قَالَ: أَنْ تَسْكُتَ!‏}

Abu Hurayra (radiya-llahu anhu) berichtete: „Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: ‚Es gibt keine Verheiratung für Al-Ayyim (die Witwe), bis sie befragt wird. Und Es gibt keine Verheiratung für die Jungfrau, bis ihre Einwilligung ersucht wurde.‘ Einige Leute fragten: ‚O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?‘ Der Prophet sagte: ‚Indem sie schweigt!‘“ (Sahih Muslim Nr. 2543 im arabischen; Sahih Muslim 1419 a, Buch 16, Hadith 75)

{عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم قَالَ‏:‏ الأَيِّمُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا, وَالْبِكْرُ تُسْتَأْذَنُ فِي نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صُمَاتُهَا.}

Ibn ‘Abbaas (radiya-llahu anhu) berichtete, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Al-Ayyim (die Witwe) hat mehr Recht bezüglich ihrer Person als ihr Vormund (Waly), und die Jungfrau muss nach ihrer Zustimmung gefragt werden, und ihr Schweigen bedeutet ihr Einverständnis.“ (Sahih Muslim 1421 a, Buch 16, Hadith 78)

{الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا, وَالْبِكْرُ تُسْتَأْمَرُ وَإِذْنُهَا سُكُوتُهَا.}

Ibn ‘Abbaas (radiya-llahu anhu) berichtete, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Ath-Thayyib (Frau, die entjungfert aber ohne Ehemann ist; Witwe; geschiedene Frau) hat mehr Recht bezüglich ihrer Person als ihr Vormund (Waly), und die Jungfrau muss nach ihrer Zustimmung gefragt werden, und ihr Schweigen bedeutet ihr Einverständnis.“ (Sahih Muslim 1421 b, Buch 16, Hadith 79)

{حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، بِهَذَا الإِسْنَادِ; وَقَالَ:‏ الثَّيِّبُ أَحَقُّ بِنَفْسِهَا مِنْ وَلِيِّهَا, وَالْبِكْرُ يَسْتَأْذِنُهَا أَبُوهَا فِي نَفْسِهَا وَإِذْنُهَا صُمَاتُهَا‏.‏ وَرُبَّمَا قَالَ: وَصَمْتُهَا إِقْرَارُهَا}

Sufyaan berichtete auf der Grundlage der gleichen Isnaad (des obigen Hadith); er sagte: „Ath-Thayyib (Frau, die entjungfert aber ohne Ehemann ist; Witwe; geschiedene Frau) hat mehr Recht bezüglich ihrer Person als ihr Vormund (Waly), und der Vater einer Jungfrau muss ihre Zustimmung einholen; ihr Schweigen ist ihre Zustimmung.“ Manchmal sagte er: „Ihr Schweigen ist ihre Bestätigung.“ (Sahih Muslim 1421 c, Buch 16, Hadith 80)