Frage:
Sind die Ehen der Kuffar gültig und werden die Kinder, die daraus resultieren, ihnen legitim zugeschrieben?

Antwort:
Ibn Qudaamah sagte: „Die Ehen der Kuffar sind gültig und werden anerkannt, nachdem sie zum Islam konvertieren oder sie uns um ein Urteil ersuchen, wenn die Frau eine ist, die es erlaubt ist zu heiraten in dem Moment. Und die Einzelheiten und die Art und Weise des Ehevertrags und der Ehe werden nicht daraufhin geprüft, ob sie im Einklang mit den islamischen Richtlinien einer Heirat stehen, wie die Gegenwart des Waly und der Zeugen und das Format von Antrag und Annahme usw. Es gibt hier keine Meinungsunterschiede unter den islamischen Gelehrten.

Ibn Abdul Barr sagte: „Die Gelehrten sind sich darin einig, dass, wenn zwei Ehepartner zur gleichen Zeit zum Islam konvertieren, ihre Ehe gemäß ihrer ursprünglichen Eheschließung bestehen bleibt, solange sie einander nicht verboten sind zu heiraten aufgrund von bestehender Milchverwandtschaft (durchs Stillen) oder weil sie zu nah verwandt sind.
Die Menschen konvertierten zum Islam in der Zeit des Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) und ihre Frauen ebenso und ihre Ehen wurden gutgeheißen. Der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi wa sallam) fragte sie nicht nach den Bedingungen ihrer Eheschließungen oder wie sie geschlossen wurden. Dies ist etwas, dass durch Muttawatir-überlieferungen bekannt ist und es war unter allen Muslimen bekannt, deshalb ist es sicher.

Manchmal jedoch kann eine Ehe geprüft werden. Wenn die Frau jemand ist, die es erlaubt ist zu heiraten, dann wird ihre Ehe anerkannt, wenn sie jedoch eine Mahram ist, oder in der Iddah, oder sie ist Götzendienerin oder drei Mal geschieden, usw. dann wird die Ehe nicht anerkannt ...“ (Al-Mughni 7/115)


 

Frage:
Wenige unserer Geschwister waren frei von Zina (Unzucht), bevor sie zum Islam konvertierten und viele Kinder sind daraus entstanden. In Bezug auf Kinder, welche aus Zina entstanden, ist es für die Väter, welche zum Islam konvertierten, verpflichtend für sie finanziell aufzukommen?

Antwort:
In Bezug auf diese Menschen, welche Geschlechtsverkehr hatten, solange sie noch Kuffar waren und sie daran glaubten, dass dieser in einer Ehe stattfand, die sie für rechtmäßig hielten, auch wenn sie laut Schari’ah nicht gültig war, dann ist diese Ehe gültig und die Kinder gehören zu ihrem Vater. Beispielsweise ein Mann, welcher in der Zeit seines Kufrs um die Hand einer Frau anhielt, während sie annahm und beide dachten, dass sie verheiratet waren. Danach wurden sie beide Muslime.
Wir sagen zu ihnen: Eure Ehe ist gültig und es gibt keinen Grund die Eheschließung zu erneuern und eure Kinder gehören zu euch, es sei denn die Frau ist ihm nicht erlaubt zu heiraten. Wie zum Beispiel im Falle eines Magiers, welcher seine Schwester geheiratet hat, weil es in deren Religion erlaubt ist, eine Mahram zu heiraten. In solch einem Fall, wo ein Mann in der Zeit seines Kufrs seine Schwester geheiratet hatte, muss die Ehe geschieden werden, nachdem sie zum Islam konvertiert sind, weil dies verboten ist.
Ansonsten aber, wenn ein Paar vorher nicht in einer Ehe war, dann gehören die Kinder nicht zum Vater.
Aufgrund dessen ist der Vater verpflichtet, wenn er vorher verheiratet war, für seine Kinder finanziell aufzukommen, andernfalls ist er nicht dazu verpflichtet.


Schaykh ibn al-Utheymin, rahimahullah

Fataawa Nur ‘ala ad-Darb

 

Schaykh ibn al-Uthaymin sagte ebenfalls: „Ehen der Kuffar fallen unter dasselbe Urteil wie Ehen der Muslime in Bezug auf Konsequenzen wie Zihaar, Li’aan, Talaaq (Scheidung), Zuordnung der Abstammung usw.“


"Wenn die Ehe gemäß der islamischen Schari’ah gültig ist, dann ist sie gültig. Wenn sie gemäß der islamischen Schari’ah ungültig ist, dann wird sie unter zwei Bedingungen (trotzdem) genehmigt:
a)    Dass sie (die Kuffar) sie gemäß ihres eigenen Gesetzes als gültig ansahen
b)    Dass sie uns nicht um ein Urteil ersuchten

Wenn die Ehe nach dem Gesetz der Kuffar ungültig ist, dann wird das Ehepaar getrennt. Wenn sie uns um ein Urteil ersuchen, dann müssen wir den Fall untersuchen. Wenn dies geschieht bevor der Ehevertrag geschlossen wurde, dann schließen wir sie nach unserem Gesetz. Wenn es nach dem Ehevertrag geschieht, dann müssen wir heraus finden, ob die Frau ihm erlaubt ist zu heiraten, wenn ja, dann wird die Ehe genehmigt, und im anderen Fall nicht. Der Beweis für diese Fälle ist die Tatsache, dass viele Kuffar zur Zeit des Propheten (sallAllahu alaihi wa sallam) Muslime wurden und er ließ die verheirateten Paare auf der Basis ihrer Eheschließungen aus der Jahilliya so (verheiratet) bleiben und er diskutierte nicht darüber. Dies zeigt an, dass solche Ehen so gelassen werden wie sie sind.“ (Ash-Sharh al-Mumti‘ 12/239)