Frage an Islam Fatwa:

Ist es erlaubt, sich an einem Ort aufzuhalten, an dem Musik gespielt wird, wenn man dort aus praktischen Gründen ist, wie Einkaufen oder weil Nachbarn Musik hören? Dabei lehnt man selbst das Hören von Musik ab und ist nicht aus diesem Grund an diesem Ort, jedoch ist es unvermeidbar die Musik zu hören, solange man sich dort aufhält.

Antwort:

Der Befehl und das Verbot beziehen sich auf das Anhören. Etwas nur zu hören ist wie Sehen; es hängt von der Absicht hinter dem Sehen ab, nicht von dem, was ohne die Wahl einer Person geschieht... Das Gleiche gilt für das Begehen von Sünden durch die fünf Sinne des Hörens, Sehens, Riechens, Schmeckens und Tastens; die Gebote und Verbote sind mit dem verbunden, was eine Person beabsichtigt und tut, aber was ohne ihre Wahl geschieht, dafür gibt es kein Gebot oder Verbot.

Scheich al-Islam Ibn Taymiyah, rahimahullah

Quelle: مجموع فتاوى شيخ الإسلام بن تيمية - Sammlung der Fataawa von Schaykh ul-Islam Ibn Taymiyyah, Band 5, S. 566

Ihr seid nicht sündig. Es liegt keine Sünde auf denen, die den Klang hören, wenn sie nicht absichtlich anhören und es nicht beabsichtigen, sondern es zufällig hören, ohne es zu beabsichtigen. Die Sünde liegt bei denen, die es tun oder es beabsichtigen und darauf hören.

Ihr solltet eure Nachbarn auffordern, die Lautstärke dieser Musikinstrumente und Lieder zu senken. Sie haben kein Recht, euch damit zu belästigen. Es ist ihre Pflicht, die Lautstärke ihrer Geräte zu senken, damit sie ihre Nachbarn nicht stören. Es ist jedoch nicht eure Schuld, wenn ihr nicht anhört, sondern es nur unabsichtlich hört. [1]

Scheich Abulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes von dem Programm نور على الدرب

Dazu gehört, dass: Das Verbot nur das Anhören betrifft, und nicht nur das Hören; nicht mit der Absicht des Anhörens. Unsere Gefährten betonten, dass, wenn es in der Nachbarschaft einer Person verbotene Musiklokale gibt, die er nicht entfernen kann, er nicht verpflichtet ist, umzuziehen oder eine andere Unterkunft zu suchen, und er sündigt nicht, indem er es unbeabsichtigt hört. Sie stellten hier ausdrücklich fest, dass eine Person durch das Anhören sündigt und nicht durch das Hören.

Ibn Hajar Al-Haytami Al-Makki, rahimahullah

Quelle: كف الرعاع عن محرمات اللهو والسماع - Das Abhalten der Massen von den verbotenen Vergnügungen und dem Zuhören.

Übersetzung: Abu Davut Konyevi

[1] Anmerkung: Die Gelehrten unterscheiden hier zwischen dem bloßen "Hören," welches das passive, unfreiwillige oder zufällige akustische Wahrnehmen von Musik beschreibt, und dem "Anhören," welches sich auf das bewusste und absichtliche Anhören von Musik bezieht.