Frage:

Wie ist die rechtliche Beurteilung (im Islam) dazu, sich während der Arbeitszeit – ob kurz oder lang – unerlaubt Zeit zu nehmen, sowie die Nutzung des Diensttelefons für private Zwecke?

Antwort: 

Dir wurde die anvertraute Arbeit anvertraut, und Allah (gepriesen und erhaben ist Er) sagt:

{ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَخُونُوا اللَّهَ وَالرَّسُولَ وَتَخُونُوا أَمَانَاتِكُمْ وَأَنتُمْ تَعْلَمُونَ }

„O ihr, die ihr glaubt! Verratet nicht Allah und den Gesandten und missbraucht nicht wissentlich das euch Anvertraute!“ (Al-Anfal 8:27)

Es gilt als Treuebruch, etwas von dem, was dir anvertraut wurde, (ohne Erlaubnis) zu nehmen – selbst wenn dein Vorgesetzter es duldet. Denn möglicherweise ist er nicht der eigentliche Verantwortliche (d.h., er hat keine Befugnis, dies zu erlauben). Wenn er jedoch der zuständige Verantwortliche ist und dir ausdrücklich die Erlaubnis erteilt (z. B. für Pausen), dann ist dagegen nichts einzuwenden.

Was das Diensttelefon oder andere Arbeitsmittel betrifft: Es ist besser, deren private Nutzung zu unterlassen, um nicht in etwas Verbotenes zu geraten. Wenn es jedoch im Büro allgemein bekannt und akzeptiert ist (d. h., sowohl Arbeitgeber als auch Kollegen sind informiert) und niemand Einwände erhebt, dann ist die Nutzung inschāʾAllāh (so Allah will) unbedenklich.

Scheich Muhammad Bin Abdullaah As-Subayyil, rahimahullah

Quelle: Fadaa’il al Amaal’, Seite 7-8. Übersetzung: Abu Davut Konyevi