Frage:
Ist es für einen Muslim zulässig die Speisen zu essen, welche die Ahl al-Kitab oder die Götzendiener für ihre Feste zubereiten, oder auch Speisen anzunehmen, die ihm anlässlich ihrer Feste gegeben werden?

Antwort:
Alhamdulillah.

Es ist dem Muslim nicht erlaubt die Speisen zu essen, welche die Juden, Christen und Götzendiener für ihre Feste machen. Noch ist es für einen Muslim zulässig, Dinge, die ihm anlässlich ihrer Feste gegeben werden zu akzeptieren, da dies bedeutet würde, sie zu ehren und die Zusammenarbeit mit ihnen bezüglich ihrer Symbole zu manifestieren sowie die Verbreitung ihrer Erneuerungen und das Teilen ihres Glücks an den Tagen ihrer Feste.
Dies kann auch dazu führen, ihre Feste zu einem unserer Feste zu machen, oder auch zum Austausch von Essens-Einladungen oder zumindest zum sich gegenseitigen Beschenken zu Festlichkeiten. Dies ist eine Art der Abweichung und Bid‘a in der Religion. Es wurde bewiesen, dass der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:

{من أحدث في أمرنا ما ليس منه فهو رد}

„Wer etwas in unsere Sache einführt, was nicht von ihr ist, wird abgelehnt.“

Und es ist nicht zulässig, ihnen etwas anlässlich ihre Feste zu geben.


Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen

Fataawa al-Lajnah ad-Daaimah, 22/398


 

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah (rahimahullah) sagte: Wenn jemand einem Muslim ein Geschenk an diesen Festen verabreicht und dies seinen Gewohnheiten zu allen anderen Zeiten, mit Ausnahme dieses Festes, widerspricht, dann sollte sein Geschenk nicht angenommen werden, insbesondere wenn das Geschenk dafür benutzt wird, sie zu imitieren, wie das Geben von Kerzen und ähnlichem an Weihnachten oder das Geben von Eiern, Milch oder Lammfleisch am Gründonnerstag, welches am Ende ihrer Fastenzeit kommt.
Ebenso sollte kein Geschenk irgendeinem Muslim anlässlich derer Festlichkeiten aus Gründen des Feierns dieser Feste, gegeben werden, insbesondere wenn es etwas ist, das benutzt wird, um sie zu imitieren, wie oben schon gesagt.
Der Muslim sollte nicht die Dinge (der Kuffar) verkaufen, die dazu führen könnten, dass ein Muslim sie benutzt, um die Kuffar an ihren Festen zu imitieren, wie Kleidung, Essen und ähnliches, weil es dabei hilft, sie im Munkar zu unterstützen.

Iqtida’ Siraat al-Mustaqiim, S. 227

Und er (rahimahullah) sagte auch: Was den Muslim betrifft, welcher Dinge an sie verkauft, die sie für ihre Festlichkeiten benutzen, wie Essen, Kleider, Kräuter usw., oder indem er ihnen diese Dinge gibt, dann ist dies eine Art Hilfe dabei, ihre Haram-Festlichkeiten zu feiern. Dies basiert auf dem Prinzip, dass es nicht erlaubt ist, den Kuffar Trauben oder Saft zu verkaufen, welche sie benutzen könnten, um damit Wein herzustellen und es ist auch nicht erlaubt, ihnen Waffen zu verkaufen, womit sie die Muslime bekämpfen könnten.

Iqtida’ al-Siraat al-Mustaqiim, S. 229

Ibn al-Qayyim (rahimahullah) sagte bezüglich der Feste der Schriftbesitzer (Juden u Christen): So wie es ihnen nicht erlaubt ist, sie öffentlich zu feiern, so ist es auch den Muslimen nicht erlaubt, ihnen dabei zu helfen oder ihnen dabei Gesellschaft zu leisten, gemäß dem Konsens der Gelehrten. Dies wurde deutlich von den Fuqaha’, die den vier Imamen folgen, in ihren Büchern bestätigt.
Dann zitierte er (rahimahullah) die Worte der Imame der Madhaahib und der anerkannten Gelehrten.

Ahkaam Ahl al-Dhimmah (3/1245-1250)


Anmerkung:
Außerhalb als zu den Festen der Kuffar ist es einem Muslim erlaubt, Geschenke von ihnen anzunehmen, sowie auch sie zu beschenken, besonders wenn es sich um Verwandte handelt.
 

{عن أبي حميد الساعدي قال: غزونا مع النبي صلى الله عليه وسلم تبوك وأهدى ملك أيلة للنبي صلى الله عليه وسلم بغلة بيضاء وكساه بُرداً وكتب له ببحرهم.}

Es wurde berichtet, dass Abu Humayd al-Saa'idi sagte: „Wir gingen auf Kampagne mit dem Propheten (sall-Allahu alayhi wa sallam) nach Tabuuk, und der König von Aylia gab dem Propheten (sall-Allahu alayhi wa sallam) ein weißes Maultier und einen Mantel; und er (der Prophet (sall-Allahu alayhi wa sallam) wurde von ihm als Herrscher seines Landes zugelassen.“ (Al-Bukhari 2990)

{عن كثير بن عباس بن عبد المطلب قال: قال عباس شهدت مع رسول الله صلى الله عليه وسلم يوم حنين فلزمت أنا وأبو سفيان بن الحارث بن عبد المطلب رسولَ الله صلى الله عليه وسلم فلم نفارقه، ورسول الله صلى الله عليه وسلم على بغلة له بيضاء أهداها له فروة بن نُفاثة الجذامي.}

Es wurde berichtet, dass Kathir ibn 'Abbas ibn' Abd al-Muttalib sagte: 'Abbas sagte: „Ich war mit dem Gesandten Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) am Tag der Hunayn zusammen. Abu Sufyan ibn al-Haarith ibn 'Abd al-Muttalib und ich blieben in der Nähe des Gesandte Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) und haben ihn nicht verlassen. Der Gesandte Allahs (sall-Allahu alayhi wa sallam) ritt auf einem weißen Maultier, das ihm gehörte, welches ihm von Farwah ibn Nufaathah al-Judhaami gegeben wurde.“ (Muslim 1775)

Die Mutter von Asma 'bint Abi Bakr – sie war eine Götzendienerin - besuchte ihre Tochter, und der Propheten (sall-Allahu alayhi wa sallam) gab , Asma' (radiya-llahu anha), die Erlaubnis, die Beziehungen der Verwandtschaft mit ihr aufrechtzuerhalten.
Und es ist bewiesen, dass 'Umar ibn al-Khattab seinem Bruder, der ein Götzendiener war, einen Anzug zu gab. (Beide Ahadith verzeichnet in den 'Sahihayn')