Kapitel 86: Das Erbe des Zwitters

Der Erbanteil des Hermaphroditen, des Fötus und der verschollenen Person

Was mit {الخنثى المشكل} Khunthaa al-Muschkal (Hermaphrodit/Zwitter) gemeint ist, ist die Person, die die Geschlechtsteile von beiden Geschlechtern besitzt oder nur ein Loch, das weder dem einen noch dem anderen ähnelt. Er kann nur einer der folgenden Kategorien von Erben sein:

  • Kinder,
  • Kinder des Sohnes,
  • Brüder,
  • Brüder der Kinder,
  • väterliche Onkel,
  • Söhne des väterlichen Onkels und
  • Walaa' (Die Loyalität eines Sklaven seinem Herrn gegenüber, nachdem er befreit wurde).

Der {الخنثى} Khunthaa (Hermaphrodit/Zwitter) hat zwei Fälle: entweder ist es möglich sein Geschlecht zu bestimmen oder nicht. Wenn wahrscheinlich ist, sein Geschlecht zu bestimmen, während er jung ist, dann wird er und andere Erben den letzten wahrscheinlichen Anteil erhalten, wenn sie die Verteilung des Besitzes verlangen und der Rest wird aufbewahrt, bis sein Geschlecht bestimmt werden kann. Es gibt viele Anzeichen, die sein Geschlecht bestimmen können, wie das Urinieren aus einem der beiden Geschlechtsorgane, die er hat. Wenn er jedoch aus beiden der Geschlechtsorgane urinieren sollte, dann wird das bisherige bestimmend sein. Wenn er aus beiden gleichzeitig uriniert, dann wird dasjenige bestimmend sein, aus welchem mehr heraus kommt.
Ein weiteres Anzeichen ist die Menstruation, das Wachsen der Brüste und Wachsen des Bartes. Wenn es unwahrscheinlich ist, sein Geschlecht zu bestimmen, wie wenn er jung stirbt oder dass er die Pubertät erreicht und das Geschlecht nicht bestimmt werden konnte, dann steht ihm die Hälfte eines männlichen und die Hälfte eines weiblichen Erben zu, wenn einer von ihnen größer als der andere ist. Wenn jedoch beide Anteile gleich sind, dann steht ihm ein ganzer Anteil zu.
Überdies wenn er nur als männliches Erbe angesehen wird, dann steht ihm die Hälfte des männlichen Erben zu. Wenn er nur als weibliches Erbe angesehen wird, dann steht ihm die Hälfte des weiblichen Erbes zu.
Was den ersten Fall betrifft (wo es möglich ist, das Geschlecht zu bestimmen und der Erbe die Aufteilung des Besitzes verlangt), so gibt es zwei mathematische Aufgabenstellungen, wenn es einen Kuntha (Hermaphrodit/Zwitter) gibt, und vier Hypothesen, von denen wir die sicherste anwenden und die restlichen außer Kraft setzen werden, bis das Geschlecht bestimmt ist.
Zum Beispiel starb jemand, der einen Sohn, eine Tochter und einen Khunthaa hinterließ. Der gemeinsame Nenner des ersten Problems, vorausgesetzt es ist männlich, wird fünf sein, wobei der Sohn zwei Anteile bekommt, die Tochter einen und der Khunthaa zwei. Der gemeinsame Nenner des zweiten Problems, vorausgesetzt dass es weiblich ist, wird vier sein, wobei der Sohn zwei Anteile bekommt, die Tochter einen und der Khunthaa einen. Demzufolge ist der Anteil des Khunthaas in beiden Problemen nicht identisch. Deshalb werden wir den ersten gemeinsamen Nenner mit dem Zweiten multiplizieren, um 20 zu erhalten. Das schädlichere für den Anteil des Sohnes und der Tochter ist, wenn man annimmt dass der Khunthaa männlich ist. Deshalb werden wir die Anteile so aufteilen, dass sie auf dem Problem, bei dem wir annehmen, dass es männlich ist, basieren. Demgemäß werden die zwei Anteile des Sohnes mit dem gemeinsamen Nenner vier des Problems, von dem wir annehmen, dass es weiblich ist, multipliziert, damit wir acht erhalten. Wenn wir den einen Anteil der Tochter mit demselben gemeinsamen Nenner multiplizieren, wird sie vier Anteile erhalten. Überdies ist das Schädlichste für den Khunthaa, wenn wir ihn als weiblich einstufen. Deshalb wird er einen Anteil erhalten, der auf dem Problem basiert, beim dem wir annehmen, dass er weiblich ist. Sein einer Anteil darin, wird mit dem gemeinsamen Nenner fünf des Problems, bei dem wir annehmen, dass er männlich ist, multipliziert, damit wir fünf erhalten. Demgemäß werden die drei verbleibenden Anteile zurück gehalten, bis das Geschlecht bestimmt ist. Wenn er sich als männlich entpuppt, stehen sie ihm zu. Ansonsten stehen dem Sohn zwei davon zu und der Tochter eines.

Was den zweiten Fall betrifft (wo es unmöglich ist, das Geschlecht zu bestimmen, weil er jung gestorben ist oder weil er die Reife erlangt hat, ohne das Geschlecht bestimmen zu können) werden wir wie im ersten Fall zwei mathematische Aufgabenstellungen errichten, welche ebenfalls vier Hypothesen zur Folge haben. Wir werden jeder Aufgabenstellung einen gemeinsamen Nenner geben und sie miteinander multiplizieren, um einen weiteren gemeinsamen Nenner zu erhalten, den wir mit zwei multiplizieren (die zwei Fälle). Wir werden dann die Anteile von jedem von ihnen in beiden Aufgabenstellungen zusammen ziehen und dann das Resultat durch zwei teilen, um den Anteil von jedem zu erhalten. Das folgende Beispiel veranschaulicht den Unterschied des Anteiles des Khunthaa in beiden Aufgabenstellungen: angenommen die Erben sind ein Sohn und ein Khunthaa (Kinder des Verstorbenen). Der gemeinsame Nenner der Aufgabenstellung, in der wir davon ausgehen, dass er männlich ist, ist zwei, weil beide einen Anteil erhalten. Der gemeinsame Nenner der Aufgabenstellung, in der wir davon ausgehen, dass er weiblich ist, ist drei, weil der Sohn zwei Anteile erhält und der Khunthaa einen. Demzufolge ist der Anteil des Khunthaa in beiden Aufgabenstellungen nicht identisch. Deshalb werden wir den gemeinsamen Nenner der ersten Aufgabenstellung mit dem der zweiten multiplizieren, um sechs zu erhalten, welchen wir mit zwei (den beiden Fällen) multiplizieren werden, um 12 zu erhalten.
Dem Sohn steht die Hälfte des Besitzes in der ersten Aufgabestellung zu, sechs und zwei Drittel in der zweiten Aufgabenstellung, acht in der zweiten Aufgabenstellung, 14 zusammen. Wir werden sie durch zwei teilen, um sieben zu erhalten, das ihr Anteil sein wird. Dem Khunthaa steht in der ersten Aufgabenstellung die Hälfte des Besitzes zu, sechs und ein Drittel in der zweiten Aufgabenstellung, vier, d.h. 10 insgesamt. Wir werden sie durch zwei teilen um fünf zu erhalten, welches ihr Anteil sein wird. Wenn jedoch die Anteile des Khunthaas in beiden Aufgabenstellungen identisch sind, wie wenn sie Halbbruder oder Halbschwester mütterlicherseits sind, werden sie ihren vollen Anteil erhalten, sei es, dass man ihr Geschlecht bestimmen kann oder nicht.

Das folgende Beispiel veranschaulicht den Anteil des Erbes eines Khunthaa, wenn man davon ausgeht, dass er männlich ist. Angenommen die Erben bestehen aus zwei Töchtern, das Kind des Halbbruders väterlicherseits (Khunthaa) und der Sohn des Onkels väterlicherseits. Der gemeinsame Nenner dieser Aufgabenstellung, wenn man annimmt, dass sie männlich sind, ist drei, die zwei Töchter erhalten zwei Drittel, zwei und der Khunthaa erhält eines. Der gemeinsame Nenner dieser Aufgabenstellung, wenn man annimmt, dass sie weiblich sind, ist auch drei, die zwei Töchter erhalten zwei Drittel, zwei und den restlichen Einen erhält der Sohn des Onkels väterlicherseits.
Demzufolge sind die beiden Aufgabenstellungen identische Verteilungen der Anteile. Deshalb wenden wir einen gemeinsamen Nenner an, den wir mit zwei (die zwei Fälle) multiplizieren, um sechs zu erhalten. Den zwei Töchtern stehen zwei Drittel des Besitzes in der ersten Aufgabenstellung zu, vier, und das gleiche in der zweiten Aufgabenstellung, d.h. acht insgesamt. Sie werden in zwei geteilt, um vier zu erhalten, was ihr Anteil ist. Dem Khunthaa steht ein Drittel in der ersten Aufgabenstellung zu, zwei, welches in zwei geteilt wird, um eins zu erhalten. Dem Sohn des Onkels väterlicherseits steht ein Drittel in der zweiten Aufgabenstellung zu, zwei, welche in zwei geteilt werden, um eins zu erhalten.

Folgend ein Beispiel von einem Khunthaa, der ihren Anteil des Erbes erhält, wenn man davon ausgeht, dass sie nur weiblich sind. Angenommen die Erben sind ein Ehemann, eine leibliche Schwester und ein Halbbruder väterlicherseits oder Schwester (Khunthaa). Der gemeinsame Nenner der Aufgabenstellung, wenn man davon ausgeht, dass sie männlich sind, ist zwei, wobei der Ehemann die Hälfte erhält, eins und die leibliche Schwester die andere Hälfte, eins. Der gemeinsame Nenner der Aufgabenstellung, wenn man davon ausgeht, dass sie weiblich sind, ist sechs, wobei der Ehemann eine Hälfte erhält, drei, die leibliche Schwester eine Hälfte, drei und der Khunthaa ein sechstel, eins, als Ergänzung zu zwei Sechstel. Der Nenner wird demzufolge durch Awl (Vermehrung in der Anzahl der Anteile des Erbes und eine Verminderung in ihrer Höhe) auf sieben vergrößert. Wir stellen fest, dass die Verteilung der Anteile in beiden Aufgabenstellungen nicht identisch ist. Deshalb werden wir beide Nenner miteinander multiplizieren um vierzehn zu erhalten, welche mit zwei (die beiden Fälle) multipliziert wird, um acht und 20 zu erhalten.
Dem Ehemann steht in der ersten Aufgabenstellung die Hälfte des Besitzes zu, 14 und drei siebtel in der zweiten Aufgabenstellung, 12, d.h. sechs und 20 insgesamt. Sie werden durch zwei geteilt, um 13 zu erhalten.
Das gleiche wird auf die leibliche Schwester angewandt. Dem Khunthaa steht ein siebtel des Besitzes in der zweiten Aufgabenstellung zu, vier, welche in zwei geteilt werden, um zwei zu erhalten.
Wenn die Aufgabenstellung jedoch zwei oder mehr Khunthaas enthält, wird die Anzahl der Aufgabenstellungen in Proportion mit ihren Fällen verdoppelt. Demzufolge sollten vier Aufgabenstellungen für zwei Khunthaas existieren, weil ihre Fälle vier sind und es sollten acht Aufgabenstellungen für drei Khunthaas existieren, weil ihre Fälle acht sind usw.

Die Hinzufügung von einem vermehrt ihre Fälle auf die Anzahl, die sie vorher waren, z.B. vier von ihnen würden 16 Fälle haben und fünf würden zwei und 30 haben usw.

Die Art, dies auszurechnen, ist es, in ihren Fällen die vier obigen Hypothesen anzuwenden, wenn es einen Khunthaa gibt. Wir leiten dann dementsprechend den gemeinsamen Nenner ab. Wenn es dann möglich ist, ihr Geschlecht zu bestimmen, werden alle Erben entsprechend dem behandelt, was für sie am schädlichsten in der Verteilung der Anteile ist und der Rest wird solange aufgehoben, bis ihr Geschlecht bestimmt wurde. Wenn es nicht möglich ist, ihr Geschlecht zu bestimmen, dann wird der gemeinsame Nenner mit ihren Fällen multipliziert und das Resultat wird der Nenner aller Aufgabenstellungen sein. Dann werden wir den Gesamtanteil jedes Erben von allen Aufgabenstellungen durch ihre Fälle teilen und das Resultat wird der jeweilige Anteil des Besitzes jedes Erben sein. Dies wenn es keinen Khunthaa gibt.
Jedoch kann man auch den Nenner aller Fälle durch jede Aufgabenstellung der Khunthaa-aufgaben teilen und das Resultat wird ein Teil vom Anteil jedes Erben sein. So wird es mit dem Anteil jedes Erben multipliziert, um jedem Erben seinen entsprechenden Anteil zu geben. Wir werden dann die Anteile jedes Erben zusammen zählen und sie dann durch die Anzahl der Fälle teilen um jedem Erben seinen entsprechenden Anteil am Besitz zu geben.
Z.B. sind die Erben ein Sohn, zwei Khunthaa Kinder des Verstorbenen, die älter als der Sohn sind. Der gemeinsame Nenner der Aufgabenstellung, wenn man davon ausgeht, dass sie männlich sind, ist drei und der der Aufgabenstellung, wenn man davon ausgeht, dass sie weiblich sind, ist vier. Es gibt einen anderen Fall, wenn man davon ausgeht, dass das ältere Kind männlich ist und das jüngere weiblich, dessen Nenner fünf ist und es gibt einen weiteren Fall, wenn man von dem Gegenteil ausgeht dessen Nenner auch fünf ist. Es gibt keinen Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Aufgabenstellung. Deshalb werden wir sie miteinander multiplizieren um 12 zu erhalten. Überdies ist die dritte und vierte Aufgabenstellung identisch. Deshalb werden wir eine der beiden nehmen, fünf. Wenn wir beide Resultate in Betracht ziehen, werden wir feststellen dass es einen Unterschied zwischen fünf und 12 gibt und wir werden sie daher miteinander multiplizieren, um 60 zu erhalten, welches der Nenner der vier Aufgabenstellungen sein wird.
Wenn es möglich ist, das Geschlecht der beiden Khunthaas zu bestimmen, so wird dem Sohn in der Aufgabenstellung, wenn man davon ausgeht dass sie männlich sind, die schädlichste Anteile-verteilung zustehen und jedem der beiden Khunthaas wird die Anteile-verteilung zugeteilt, die durch die Aufgabenstellung festgesetzt wurde, wenn man davon ausgeht, dass einer weiblich und der andere männlich ist, weil dies die schädlichste Anteile-verteilung für sie ist. Der Rest wird aufgehoben, bis ihr Geschlecht bestimmt ist. Wenn es unmöglich ist, ihr Geschlecht zu bestimmen, wird der Nenner aller Aufgabenstellungen, der 60 ist, mit den vier Fällen der Khunthaas multipliziert, um 240 zu erhalten.

Basierend auf der Methode, die wir oben angewandt haben bezüglich dem Fall, wenn es einen Khunthaa gibt, erhält der Sohn ein Drittel des Besitzes, 120, im Falle wo man davon ausgeht, dass der Ältere männlich ist und der Jüngere weiblich, zwei Fünftel, 69 und den gleichen Anteil in der Aufgabenstellung, die das Gegenteil vorschlägt. Wenn man sie zusammen zählt, wird dies zusammen 392 ergeben, die durch vier geteilt werden, die vier Fälle, um 98 zu erhalten. Das gleiche wird bei jedem der beiden Khunthaas angewandt.

Gemäß der zweiten Methode werden wir den Nenner mit der Aufgabenstellung, die davon ausgeht dass sie männlich sind, multiplizieren, 240, um 80 zu erhalten, welches ein Teil aller Anteile ist. Wir werden es dann mit dem Anteil des Sohnes multiplizieren, eins, um 80 zu erhalten und es dann mit dem Anteil jedes Khunthaa multiplizieren um 80 für jeden zu erhalten. Wir werden dann den Nenner durch die Aufgabenstellung, die davon ausgeht, dass sie weiblich sind, teilen, um sechzig zu erhalten, welches ein Teil aller Anteile ist. Wir werden es dann mit dem Anteil des Sohnes multiplizieren, um einhundert zwanzig zu erhalten und es mit dem Anteil jedes Khunthaa multiplizieren, eins, um 60 für jeden zu erhalten. Wir werden dann den Nenner mit der Aufgabenstellung, die davon ausgeht, dass der Ältere männlich ist und der Jüngere weiblich, multiplizieren um 48 zu erhalten, was ein Teil aller Anteile ist. Wir werden es dann mit dem Anteil des Sohnes multiplizieren, zwei, um 96 zu erhalten, und dies mit dem Anteil des älteren Khunthaa multiplizieren, zwei, um das gleiche zu erhalten und es mit dem Anteil des jüngeren Khunthaa multiplizieren, eins, um 48 zu erhalten. Wir werden auch den Nenner durch die Aufgabenstellung, die davon ausgeht dass der Ältere weiblich ist und der Jüngere männlich, teilen, um 48 zu erhalten, welches ein Teil aller Anteile ist. Wir werden es dann mit dem Anteil des Sohnes multiplizieren, zwei, um 96 zu erhalten, wie im vorherigen Fall, und es dann mit dem Anteil des älteren Khunthaa multiplizieren, eins, um 48 zu erhalten und es mit dem Anteil des jüngeren Khunthaa multiplizieren, zwei, um 96 zu erhalten. Durch das Zusammenzählen der Anteile des Sohnes, erhalten wir 392, welches durch die vier Fälle geteilt wird, um 98 zu erhalten, wie oben geschlussfolgert. Wenn wir die Anteile des älteren Khunthaa zusammen zählen, erhalten wir insgesamt 284, was durch die vier Fälle geteilt wird, um 71 zu erhalten. Wenn wir die Anteile des jüngeren Khunthaa zusammen zählen, erhalten wir insgesamt auch 284, was durch die vier Fälle geteilt wird, um 71 zu erhalten.


Schaykh Ibn Baaz, rahimahullaah

alifta.net> Ibn Baaz Fataawaa >Band 20> Buch: Vererbung> Kapitel> Der Erbanteil des Hermaphroditen, des Fötus und der verschollenen Person; Band 20, Seite 161-166
 
Übersetzt von Umm Sayfullaah