Frage:

Ehrenwerter Scheich, wie lautet das Urteil über Wettbewerbe, bei denen ein Preis vergeben wird?

Antwort:

Wettbewerbe, bei denen ein Preis vergeben wird, sind grundsätzlich verboten, außer in den Fällen, die die Scharia ausdrücklich ausgenommen hat. Dies wird durch die Aussage des Propheten verdeutlicht.

{ لَا سَبَقَ إِلَّا فِي نَصْلٍ أَوْ خُفٍّ أَوْ حَافِرٍ }

„Es gibt keinen (zulässigen) Preis bei einem Wettbewerb außer beim Pfeil (Bogenschießen), dem Kamel oder dem Pferd.“

Das bedeutet, dass ein Preis für einen Wettbewerb nur in diesen drei Fällen vergeben werden darf, nämlich beim Bogenschießen, bei Kamelrennen und bei Pferderennen.

Mit „Pfeil“ (نصل) ist das Bogenschießen sowie vergleichbare Schießübungen gemeint. Mit „Kamel“ (خف) sind Kamelrennen gemeint und mit „Pferd“ (حافر) Pferderennen.

Diese drei Arten wurden deshalb ausgenommen, weil das Training und der Wettkampf darin eine Vorbereitung auf den Dschihād auf dem Wege Allahs darstellen.

Daher sagen wir, dass Wettbewerbe mit einem vergebenen Preis in allem, was unmittelbar der Kriegsführung dient, sei es ein Reittier oder etwas anderes, dieselbe Regelung haben wie Kamelrennen, Pferderennen und das Bogenschießen und daher erlaubt sind.

Einige Gelehrte haben diese Erlaubnis auch auf Wettbewerbe in den islamischen Wissenschaften ausgeweitet. Sie begründeten dies damit, dass das Streben nach Wissen ebenfalls zum Dschihād auf dem Wege Allahs gehört. Demnach sind Wettbewerbe in den islamischen Wissenschaften, bei denen ein Preis vergeben wird, zulässig. Zu denjenigen, die diese Ansicht vertraten, gehörte Scheich al-Islām Ibn Taimiyyah, rahimahullah.

Auf dieser Grundlage gilt:

- Ein Wettlauf zu Fuß, bei dem ein Preis vergeben wird, ist nicht erlaubt.

- Ein Ringkampf, bei dem ein Preis vergeben wird, ist nicht erlaubt.

- Ein Wettbewerb um die schönste Handschrift oder im Diktat, bei dem ein Preis vergeben wird, ist ebenfalls nicht erlaubt, da dies weder ausdrücklich noch sinngemäß unter den erwähnten Text fällt.

Eine dritte Art von Wettbewerb ist der Wettbewerb in verbotenen Dingen, wie beispielsweise beim Würfelspiel, Schach und Ähnlichem. Diese sind sowohl mit als auch ohne Preis verboten.

Auf dieser Grundlage lassen sich Wettbewerbe in drei Kategorien einteilen:

1. Die erste Kategorie ist verboten.

2. Die zweite Kategorie ist ohne Preis erlaubt und mit einem vergebenen Preis verboten.

3. Die dritte Kategorie ist sowohl mit einem vergebenen Preis als auch ohne Preis erlaubt.

Die drei bereits erwähnten Wettbewerbe, nämlich das Bogenschießen, Kamelrennen und Pferderennen, sind sowohl mit einem vergebenen Preis als auch ohne Preis erlaubt.

Wettläufe zu Fuß und ähnliche erlaubte Wettbewerbe sind mit einem vergebenen Preis verboten und ohne Preis erlaubt.

Wettbewerbe in verbotenen Dingen sind unter allen Umständen verboten.

Scheich Ibn ‘Uthaimīn, rahimahullah

Übersetzer: Khawer Malik