Frage:

  • Es hat sich in Zeitungen, Läden, Tankstellen, Qur’aan-Institutionen, Wohlfahrtsverbänden und einigen Restaurants eingebürgert, dass man dort die sogenannten Wettbewerbe und Prämien zum Kaufen sieht, während die Zeitung eine Attraktion anbietet und dabei zur Bedingung macht, dass Eintragungen im Anmeldeformular der Zeitung selber gemacht werden müssen und dass es nicht erlaubt ist, Kopien davon zu benutzen oder Formulare einer Zeitung, die nicht zum Verkauf steht. Ebenso händigen Läden jedem, der mehr als einen bestimmten minimalen Betrag dort ausgibt, ein oder mehrere Tickets aus, um damit ein Los zu ziehen, womit man Preise, die vom Laden angeboten werden, gewinnen kann.
  • Tankstellen geben jeder Person, die ihr Auto dort tankt, ein oder mehrere Taschentücher oder eine Karte für jedes Mal, dass sie tankt, bis sie, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Karten besitzt, sie eine freie Autowäsche oder einen Ölwechsel bekommt.
  • Wäschereien geben demjenigen, der einen bestimmten Betrag im Voraus bezahlt, um seine Wäsche gewaschen zu bekommen, einen Rabatt , so dass er für eine bestimmte Menge einen Rabatt von 10% bekommt. Je mehr er bezahlt, desto größer wird der Rabatt sein.
  • Manche Fernsehkanäle geben Wettbewerbe, wo die Zuschauer anrufen müssen, um an dem Wettbewerb mittels bestimmter Spielmarken teilnehmen zu können, welche im Angebot von den Wettbewerbsveranstaltern verkauft werden.
  • Ähnlich verhält es sich mit den sogenannten verbrieften Einlagen in den Banken, wo manche Banken Wettbewerbe veranstalten, indem sie denjenigen, die einen bestimmten minimalen Betrag auf der Bank hinterlegen und ihn dort lassen, bis der Wettbewerb vorbei ist, Tickets geben, nachdem der hinterlegte Betrag dem Eigentümer zurück gegeben wird.

Der Fragende möchte gerne das Urteil zu diesen Wettbewerben und Preisen erfahren.

Antwort:
Alhamdulillah. Bezüglich Wettbewerben, die auf dem Ziehen von Losen basieren, wenn die Person, welche an dem Wettbewerb teilnehmen will, dies nur tun kann, wenn sie eine bestimmte Summe Geldes zahlt, sei dies eine große Summe oder eine kleine Summe und auf eine Weise, dass die Möglichkeit besteht dass sie ihr Geld verliert und diese Chance sehr groß ist, wie wenn die Chance dass sie gewinnt bei 1 von 10000 oder mehr liegt, in solch einem Fall fällt der Wettbewerb unter das Urteil der Spekulation لْقِمَار} und ist heutzutage als Lotterie {يانَصِيب} bekannt. Zum Beispiel bietet eine Person ihr Auto für 100000 Riyal an und sie stellt 10000 Tickets aus, indem sie jedes Ticket für 10 Riyal verkauft. Sie zieht ein Los und ein Ticket wird gewinnen, während all die anderen verlieren werden.

Wenn der Wettbewerb jedoch von den Teilnehmern nicht verlangt, dass sie Geld bezahlen, wie Qur’aanlese-Wettbewerbe für Alt und Jung und wenn nicht vorgegeben wird, dass Antworten auf einem bestimmten Zettel gegeben werden müssen, dann sind solche Wettbewerbe erlaubt und sogar mustahabb (empfohlen), weil sie eine Belohnung dafür ausstellen, dass das Buch Allahs rezitiert und seine Bedeutungen studiert werden. Ähnlich ist es in dem Fall von akademischen Wettbewerben, wo kein Verlust bei Teilnahme an dem Wettbewerb involviert ist, weil die Antworten auf jeder Art von Papier gegeben werden können.

Basierend auf dem Oberen können wir sagen, dass die Zeitungswettbewerbe, welche in unseren Medien weit verbreitet sind, eine Art von Lotterie sind, wobei der Teilnehmer den Wert des Tickets in den meisten Fällen verliert und sehr selten gewinnt. Zweifellos ist dies eine Art von Spekulation لْقِمَار} und von Glücksspiel {الْمَيْسِرُ}, das unrechtmäßige Verzehren der Menschen Besitz, das Betrügen der Menschen und Verschwenden von Geld.
Einer der Redakteure einer unserer Zeitungen erzählte mir, dass die Zeitungen, die er editiert, gewöhnlich 40.000 Kopien täglich druckte, von denen fast 10.000 Kopien zurück gebracht wurden. Nachdem diese Zeitung begann, Wettbewerbe zu betreiben, erweiterte sich ihre Auflage auf 300.000 Kopien täglich, von denen keine Kopie zurückkam. Die Wettbewerbsteilnehmer kauften große Mengen an Zeitungen; nicht um sie zu lesen, sondern nur um die Anmeldeformulare auszuschneiden, damit sie an den Wettbewerben teilnehmen konnten, indem sie mehr als ein Formular ausfüllten.
Zweifellos ist dies eine Art der Lotterie {يانَصِيب} und eine Art der Spekulation لْقِمَار} und des Glücksspiels {الْمَيْسِرُ}. Ich wünschte, dass unsere Brüder, die für unsere Zeitungen zuständig sind, in Bezug auf ihr Land, ihre Landsleute und in Bezug auf ihr Einkommen Allah fürchten. Ich wünschte, dass diejenigen, die für die Medien verantwortlich sind und die die Presse betreiben, klare Stellung dazu beziehen, und zwar eine, die in Übereinstimmung mit der islamischen Identität unseres Landes steht und dass sie sich selbst vor der Schuldzuweisung Allahs, erhaben ist Er, in Bezug auf ihre Verantwortung befreien, indem sie das Gute gebieten und das Schlechte verbieten.

Das gleiche gilt für die TV-Wettbewerbe, die nur durch das Kaufen von bestimmten Chips, um an den Wettbewerben teilzunehmen, verbucht werden können, und das Loseziehen, welches von den Geschäften angeboten wird, die nur an diejenigen vergeben werden, die mehr als eine bestimmte Menge Geldes ausgeben. Dies bedeutet, dass das Ticket einen Wert hat, der durch die Rechnung bezahlt wird und das fällt unter das Urteil der Lotterie.

Unter diese Tätigkeiten – Wettbewerbe, die von Zeitungen, Fernsehstationen und Geschäften angeboten werden - fallen auch verbriefte Bankeinlagen, welche es erlauben, an Wettbewerben durch das Geben von Tickets an den Hinterleger, teilzunehmen, wie in der Frage angegeben. Der Grund, warum diese unter das Urteil der Lotterie fallen, auch wenn die Bank die Bankeinlage im Ganzen zurück gibt, nachdem der Wettbewerb beendet ist, ist der, dass die Bankeinlage in der Bank eingefroren bleiben muss, bis zum Ende des Losziehens und dies bedeutet dass sie inaktiv bleibt und nicht zugunsten des Eigentümers investiert wird, vielmehr wird sie zugunsten der Bank und nicht zugunsten des Eigentümers investiert. Was die Bank von seiner Investition dieses Depots nimmt, gleicht der Menge Geldes, die von demjenigen bezahlt wird, der an dem Wettbewerb im Austausch für die verbriefte Bankeinlage teilnehmen will; demzufolge fällt diese Praxis unter das gleiche Urteil wie das der Lotterie.


Schaykh Ibn Baaz, rahimahullaah

Ad-Da’wah Magazine, Ausgabe 1796, S. 19