Frage:

Ist es einer Frau erlaubt, alleine aus ihrem Haus zu gehen, um eine Freundin oder Verwandte zu besuchen?

Antwort:
Ja, wenn der Weg sicher ist und sie keine Angst haben muss, geht sie raus, jedoch mit der vollständigen Bedeckung {تَسَتُّر} bis sie das Haus derjenigen erreicht, die sie von ihren Verwandten oder Freundinnen besuchen möchte.

Schaykh Al-Fawzaan, hafidhahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes


Frage:

Gibt es besondere Umstände, unter denen es besser für die Frau ist, das Haus zu verlassen? Oder weist ihr uns auf etwas Bestimmtes hin? Möge Allah euch belohnen. Zum Beispiel, ob sie ausgehen darf, um jemanden zu besuchen, zum Markt zu gehen oder Ähnliches?

Antwort:

Das Grundprinzip für die Frau ist, dass sie in ihrem Haus bleibt, denn dies bewahrt sie besser und hält sie weiter von Fitna (Versuchung) fern. Zudem kann sie so ihre Kinder erziehen und ihre häuslichen Pflichten erfüllen. Dies ist das Grundprinzip für die Frau. Allah sagt zu den Frauen des Propheten ():

﴿ وَقَرْنَ ‌فِي ‌بُيُوتِكُنَّ وَلَا تَبَرَّجْنَ تَبَرُّجَ الْجَاهِلِيَّةِ الْأُولَى ﴾

„Und bleibt in euren Häusern und stellt euch nicht zur Schau wie in den Zeiten der früheren Unwissenheit.“ (Sura al-Ahzab 33:33).

Das „Bleiben in den Häusern“ bedeutet, dort zu verweilen und nicht auszugehen. Wenn dies bereits die Anweisung an die Ehefrauen des Propheten () war, dann gilt es erst recht für andere Frauen, da jene Vorbilder für die gläubigen Frauen sind.

Wenn jedoch ein Bedürfnis besteht, dass sie das Haus verlässt – etwa für eine ehrenhafte Arbeit, bei der es keine Vermischung mit Männern oder Fitna gibt – dann ist dies in dem erforderlichen Maße erlaubt. Oder wenn sie ausgehen muss, um eine Nachbarin oder Verwandte zu besuchen, unter Beachtung der Bedeckung und Sittsamkeit. Auch wenn sie sich im Haus einsam fühlt und zu ihren Nachbarinnen geht, um mit ihnen zusammenzusitzen, ist dies – mit Bedeckung und Sittsamkeit – nicht verboten. Oder wenn sie ihren Lebensunterhalt verdienen muss, weil sie keinen Versorger hat, und sie auf ehrenhafte Weise und fern von Männern sowie Fitna arbeitet, ist dies im notwendigen Umfang erlaubt. Oder wenn sie zum Gebet in die Moschee geht: Der Prophet () sagte:

{ لا تمنعوا إماء الله مساجد الله وبيوتهن خير لهن وليخرجن تفلات }

„Verwehrt Allahs Dienerinnen nicht die Moscheen! Doch ihre Häuser sind besser für sie. Und sie sollen schlicht (Tiflatan) ausgehen.“

Das bedeutet: ohne Schmuck, Parfüm oder auffällige Kleidung – sie sollen schlicht in gewöhnlicher, bedeckender und nicht aufreizender Kleidung gehen.

Zusammenfassend gilt: Das Grundprinzip ist, dass die Frau im Haus bleibt, denn dies schützt sie am besten. Wenn sie jedoch aus Notwendigkeit ausgehen muss, dann nur im erforderlichen Rahmen – unter Beachtung der Bedeckung, Sittsamkeit und Vorsicht.

Schaykh Al-Fawzaan, hafidhahullah