Frage an Islam Fatwa:

Laut dem Quran, Sure an-Nisa (4:86), ist die Erwiderung eines Grußes verpflichtend. Wie ist diese Verpflichtung auf Gruppennachrichten anzuwenden? Wenn in einem Gruppenchat der Salām geschrieben wird, genügt es dann, dass mindestens eine Person schriftlich darauf antwortet, sodass die Pflicht im Sinne eines farḍ kifāyah erfüllt ist? Gilt die Pflicht ebenfalls als erfüllt, wenn zwar jede Person den Salām innerlich für sich erwidert, jedoch niemand schriftlich antwortet?

Frage:

Muss der Salam auf schriftliche Nachrichten im Internet oder über Handy-Nachrichten erwidert werden?

Antwort:

Sind diese Nachrichten an die Allgemeinheit gerichtet? Diese Frage muss gestellt werden. Oder sind sie an die Person gerichtet, an die sie gesendet wurden?

Wenn die Nachricht an eine bestimmte Person gerichtet ist, gibt es zwei Fälle:

Erster Fall:
Der Absender beginnt die Nachricht mit dem Salam. Dann ist es für den Empfänger verpflichtend, den Salam zu erwidern.

Zweiter Fall:
Der Absender beginnt die Nachricht nicht mit dem Salam, sondern sendet eine normale Nachricht ohne Salam. Dann hat der Empfänger die Wahl: Wenn er möchte, beginnt er mit dem Salam, und das ist vorrangiger und besser, und wenn er möchte, lässt er es.

Wenn die Nachrichten jedoch an die Allgemeinheit gerichtet sind, besteht hierbei Spielraum.

Doch wer den Salam erwidert, von dem hoffen wir, dass er der Sunnah entsprochen hat, so Allah will.

Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī, rahimahullah

Übersetzer: Khawer Malik