Frage an Islam Fatwa:

Ist es erlaubt, Kleidung zu verkaufen oder zu spenden, wenn sie voraussichtlich zu sündhaften oder islamisch unrechtmäßigen Zwecken genutzt wird, wie z. B. freizügige Kleidung an nicht-muslimische Frauen, die sie in der Öffentlichkeit tragen würden?

Allah sagt:

﴿ وَتَعَاوَنُوا عَلَى الْبِرِّ وَالتَّقْوَىٰ ۖ وَلَا تَعَاوَنُوا عَلَى الْإِثْمِ وَالْعُدْوَانِ ﴾

„Helft einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, und helft einander nicht zur Sünde und Übertretung.“ (Surah Al-Ma'ida 5:2)


Schaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte:

Alle Kleidungsstücke, von denen man annimmt, dass sie höchstwahrscheinlich für sündhafte Zwecke verwendet werden, dürfen nicht verkauft oder für jemanden genäht werden, der sie für sündhafte und unrechtmäßige Zwecke verwenden wird. (...)

Ebenso verhält es sich mit allem, was ursprünglich erlaubt ist, aber bekannt ist, dass es zur Begehung einer Sünde verwendet wird. Dies variiert je nach Ort, Zeit und Umständen.

Quelle: شرح عمدة الفقه - Scharh al-ʿUmda, Band 4, Seite 386.

Übersetzung: Abu Davut Konyevi.