Frage:
Was ist die Bedeutung des folgenden Hadith des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam):
„Es werden am Ende der Zeit Leute erscheinen, die jung im Alter sind, mit törichtem Verstand und sie werden so sprechen, (dass es so erscheinen wird), dass sie die beste Rede der Schöpfung besitzen. Ihr Glaube wird nicht über den Hals hinaus gehen. Sie werden die Religion verlassen, wie der Pfeil den Bogen verlässt. So tötet sie, wo immer ihr sie auffinden möget, denn wahrlich in ihrer Tötung ist eine Belohnung am Tag des Gerichts für den, der sie tötet.“ [1]
Wer ist mit diesem Hadith gemeint?
Zu welcher Zeit hat sich der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) in diesem Hadith bezogen?
Antwort:
In diesem Hadith bezieht sich der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) auf die Al-Khawarij. Dies liegt daran, dass sie zum Extremen in der Religion gehen und die Muslime zu Kuffar erklären, aufgrund den Sünden, die sie begehen, welche (jedoch) nicht den Glauben nichtig machen.
Sie erschienen zum Zeitpunkt von Ali ibn Abi Talib (radiAllahu anhu) und stritten mit ihm. Er lud sie zur Wahrheit ein und diskutierte mit ihnen. Viele von ihnen kehrten zurück zur Wahrheit, während andere zögerten, sie (die Wahrheit) zu akzeptieren.
Als die Khawarij die Muslime angriffen, bekämpfte Ali (radiAllahu anhu) sie. Die Herrscher nach ihm kämpften auch gegen die Khawarij, mit der Anwendung des bereits erwähnten Hadith, sowie ein weiterer Hadith, welcher dieselbe Bedeutung hat. Die Anhänger der frühen Khawarij existieren bis heute. Das Urteil ist allgemein und zu jeder Zeit auf jeden bezogen, der ihren Glauben annimmt.
Möge Allah uns den Erfolg gewähren! Möge Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Schaykh Abdulaziz ibn Abdullah ibn Baz, Schaykh Abdullah ibn Ghudayyan, Schaykh Abdullah ibn Qa’du)
Fataawa al-Ladschna ad-Da'ima; Kategorie: Aqidah>Sekten>Khawarij; Band 2, Seite 368-369, dritte Frage der Fatwa # 4297
[1] Al-Bukhari Nr. 6930; Al-Nasa'i, Sunan, Buch über die Unantastbarkeit des Blutes, Nr. 4102; Abu Dawud, Sunan, Nr. 4767