Frage:
Ist es mir erlaubt, einem Beamten unter denen, die in Fällen urteilen, wie Richter, Vorsitzende von Ausschüssen und diejenigen, die Landvermessungen durchführen, Bestechungsgeld zu zahlen, in Anbetracht dessen, dass ich mein Recht nur durch Zahlung einer Bestechung erlangen kann? Wenn ich mich weigere zu zahlen, werde ich mein Recht verlieren und wenn ich zahle, werde ich mein Recht erlangen, ohne das Recht einer anderen Person zu verletzen. Ist dies erlaubt? Was ist mit dem Hadith des Gesandten Allahs (Friede sei auf ihm), in dem er sagte:
{ لعن الله الراشي والمرتشي والرائش }
"Allah hat den Bestechenden, den Bestochenen und den Vermittler zwischen ihnen verflucht." [1]
Antwort:
Es ist nicht erlaubt, einem Beamten Bestechungsgeld zu zahlen, egal ob es sich um Richter, Herrscher oder Ausschüsse handelt, die zwischen den Menschen urteilen. Es besteht kein Zweifel daran, dass dies unrechtmäßig ist und es gehört zu den großen Sünden gemäß dem oben erwähnten Hadith und weil dies ein Mittel zur Ungerechtigkeit und zum Verlust des Rechts der Person ist, die es nicht zahlt.
Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 385. Übersetzung: Abu Davut Konyevi
[1] Musnad Imam Ahmad bin Hanbal 5/279