Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Segen und Heil seien auf Seinem edlen Gesandten, auf seiner Familie, seinen Gefährten und auf all jenen, die seiner Rechtleitung folgen.

Im Westen erfüllen die Ahlus-Sunnah die wichtige Aufgabe, die Worte der Gelehrten weiterzugeben, insbesondere wenn es um Personen geht, die vom rechten Weg abgewichen sind. Als Reaktion darauf haben die Anhänger solcher Personen begonnen, Zweifel gegenüber einigen Rufern im Westen zu streuen. Dabei richten sich ihre Angriffe vor allem gegen deren Tätigkeit im Lehren und in der Da’wah. Sie behaupten, jemand dürfe nur lehren, wenn er eine Tazkiyyah besitzt oder einen formellen Abschluss vorweisen kann.

Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Diejenigen, die auf diese Weise kritisiert werden, stehen tatsächlich in Verbindung mit den Gelehrten. Sie reisen zu ihnen, nehmen Wissen von ihnen in ‘Aqīdah, Manhadsch und Fiqh, auch wenn sie keinen offiziellen Abschluss oder eine bestimmte Tazkiyyah vorweisen können. Der eigentliche Hintergrund dieser Zweifel ist vielmehr der Versuch, ihre Arbeit im Westen zu schwächen. Denn sie rufen nicht nur zur Sunnah auf, sondern warnen auch vor Zweifeln, Neuerungen und Gelüsten sowie vor denjenigen, die diese verbreiten.

Die in dieser Arbeit angeführten Aussagen der Gelehrten sollen helfen, die Angelegenheit klarer zu verstehen und die verbreiteten Zweifel zu entkräften. Dabei ist es wichtig, keine einzelne Aussage isoliert zu betrachten. Denn jemand mit verborgenen Absichten könnte einzelne Fatwas herausgreifen, um Spaltung und Abgrenzung von der Gemeinschaft der Ahlus-Sunnah in einem Land zu rechtfertigen. Unter dem Vorwand, jeder dürfe lehren, entstehen dann getrennte Gruppen: Einige lehren in den Zentren der Hizbiyyin, andere ziehen sich in private Kreise zurück und verbreiten dort ihre Ansichten, während sie zugleich versuchen, die Menschen von den bekannten Studenten des Wissens fernzuhalten.

Deshalb müssen die Aussagen der Gelehrten im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Einige dieser Aussagen sind allgemein formuliert, andere erklären und präzisieren sie, wieder andere ergänzen zusätzliche Details, und manche beziehen sich auf bestimmte Situationen, die man nur versteht, wenn man den jeweiligen Zusammenhang berücksichtigt. Erst wenn all diese Aspekte zusammengeführt werden, entsteht ein vollständiges und ausgewogenes Bild.
Gleichzeitig muss betont werden, dass das Lernen bei den Gelehrten selbst von größter Bedeutung ist. Zu ihnen zu reisen und an ihren Unterrichten teilzunehmen ist der grundlegende Weg des Wissenserwerbs und darf nicht vernachlässigt werden.

Wer dazu nicht in der Lage ist, soll von den Studenten des Wissens im eigenen Land lernen, insbesondere von denen, die mit den Gelehrten verbunden sind, bei ihnen gelernt haben und von ihnen nehmen. Ihre Unterrichte in den Moscheen der Ahlus-Sunnah sollten besucht werden. Wenn neue Fragen oder Unklarheiten auftreten, sei es in Form einer benötigten Fatwa, eines Zweifels oder einer schwierigen Wissensfrage, können diese Studenten des Wissens die Angelegenheit an die Gelehrten weiterleiten, sofern die Antwort nicht bereits bekannt ist.

Die folgende Frage stammt aus den Unterrichtsreihen von Scheich ‘Abdul-Muḥsin al- ‘Abbād, „Scharḥ Sunan Ibn Mādschah“ (Kassette Nr. 248).

Darin wird eine Frage gestellt über die Voraussetzung einer Tazkiyyah für die Da’wah oder das Weitergeben von Wissen.

Frage:

Wird für denjenigen, der zu Allah, dem Segensreichen und Erhabenen, aufrufen möchte, vorausgesetzt, dass er eine Tazkiyyah besitzt, also eine Empfehlung von den Leuten des Wissens?

Antwort:

Es ist nicht angebracht für den Menschen, dass er voranschreitet, um (über die Religion) zu sprechen oder zu den Menschen spricht, außer wenn er Wissen besitzt. Und es ist nicht verpflichtend, dass er eine Tazkiyyah besitzt. Es ist nicht verpflichtend, dass er eine Tazkiyyah besitzt. Wenn jedoch jemand unbekannt ist und die Menschen sich bei ihm nicht wohlfühlen und sie ihn kennenlernen möchten, während er ihnen unbekannt ist, und sie ihn über einige bekannte Leute kennenlernen wollen, die etwas hervorbringen, das zeigt, dass er geeignet ist und dass man von ihm profitieren kann, dann kann dies vorkommen. Ansonsten gilt: Wenn ein Mensch Fähigkeit besitzt und gefestigt ist und kein Einwand gegen ihn vorliegt, dann ist es erlaubt, auch wenn er keine Tazkiyyah besitzt. Und jeder, der etwas an Wissen besitzt, bringt es hervor. Und der Gesandte sagte:

{ بَلِّغُوا عَنِّي وَلَوْ آيَةً }

„Übermittelt von mir, auch wenn es nur ein Vers ist.“

Frage:

Er sagt im weiteren Verlauf seiner Frage: Wenn also nicht vorausgesetzt wird, dass er eine Tazkiyyah besitzt, wie erkennen wir dann, ob der Aufrufer für die Da’wah geeignet ist, insbesondere wenn er nicht bei den Gelehrten studiert hat?

Antwort:

Wenn ein Mensch unbekannt ist, dann hält man sich in seiner Angelegenheit zurück. Wenn er jedoch bekannt ist und wir von ihm hören und er für seinen Nutzen bekannt ist, dann ist es gleich, ob bekannt ist, dass er studiert hat, Studien absolviert hat und Qualifikationen besitzt oder ob der Mensch sich dies durch eigene Anstrengung und eigenes Studium im privaten Rahmen angeeignet hat. Es ist nicht notwendig, dass ein Mensch ein Zeugnis besitzt, ein Studium abgeschlossen hat oder lange Zeit bei einem Scheich verweilt hat. Wer etwas an Wissen besitzt und darin gefestigt ist, selbst wenn es nur ein Nutzen ist, den er von einem Gelehrten genommen hat, der soll ihn an andere weitergeben.

Scheich ‘Abdul-Muḥsin al- ‘Abbād (حفظه الله)


Frage:

Reicht es für denjenigen, der die Menschen in den Angelegenheiten ihrer Religion unterrichten möchte, aus, ein Abschlusszeugnis einer Universität zu besitzen, oder ist es erforderlich, Tazkiyyāt der Gelehrten zu haben?

Antwort:

Es ist Wissen erforderlich. Nicht jeder, der ein Abschlusszeugnis besitzt, wird zu einem Gelehrten. Vielmehr ist Wissen und Fiqh (Verständnis) in der Religion Allāhs notwendig. Und ein Abschlusszeugnis weist nicht auf Wissen hin. Es kann sein, dass jemand es besitzt, während er zu den unwissendsten Menschen gehört. Und es kann sein, dass jemand kein Abschlusszeugnis besitzt und dennoch zu den wissendsten Menschen gehört. Hatte Scheich Ibn Bāz ein Abschlusszeugnis? Hatte Scheich Ibn Ibrāhīm ein Abschlusszeugnis? Hatte Scheich Ibn Ḥumaid ein Abschlusszeugnis? Hatten sie Abschlusszeugnisse? Und dennoch waren sie die Imame dieser Zeit. Maßgeblich ist also, dass ein Mensch über Wissen und Fiqh (Verstädnis) verfügt, nicht seine Abschlusszeugnisse und auch nicht seine Tazkiyyāt. Dies wird nicht berücksichtigt. Und die Realität entlarvt die Person: Wenn eine Angelegenheit eintritt oder eine schwere Prüfung geschieht, wird der Gelehrte vomjenigen unterschieden, der sich nur als Gelehrter ausgibt, sowie vom Unwissenden.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān (حفظه الله)

Diese folgende Frage bezieht sich eher auf das Unterrichten, wenn im Land keine Gelehrten vorhanden sind. Sie steht im Zusammenhang mit der allgemeineren Thematik, nämlich dem Unterrichten und dem Weitergeben dessen, was man an Wissen besitzt, auch wenn man keine Tazkiyyah oder keinen Abschluss hat.

Frage:

Unser ehrenwerter Scheich, möge Allah Ihnen Erfolg gewähren. Ein Fragesteller aus Tunesien sagt: Was sind die Bedingungen und Richtlinien, die es einem Studenten des Wissens erlauben, in seinem Land Unterricht und Seminare zu halten, insbesondere da es in dem Land, in dem wir uns befinden, keine Gelehrten gibt?

Antwort:

Übermittle das, was du weißt. Das, was du an Wissen kennst, verbreite es und übermittle es den Menschen. Was jedoch die Angelegenheiten betrifft, die du nicht kennst und zu denen du nicht gelangt bist, dann unterlasse es. Enthalte dich davon.“

Solange ein Mensch eine Angelegenheit verstanden und begriffen hat, mit einem korrekten, gesunden Verständnis, gemäß dem Weg der Salaf, kann er diese Angelegenheit weitergeben an seine Ehefrau, seine Kinder, seinen Haushalt, seine Verwandten und andere.

Doch er soll sich nicht in Angelegenheiten begeben, in denen er kein Wissen und kein Verständnis besitzt.

Solange sich ein Mensch in dieser Lage befindet, sei es ein Student des Wissens, auf welcher Stufe auch immer, oder sogar eine allgemeine Person, die in einzelnen Angelegenheiten Wissen besitzen kann, und er seine Stufe und Stellung kennt und diese nicht überschreitet, so ist er sicher und frei von Tadel.

Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān (حفظه الله)

Quelle: Unterrichtsreihe „Muchtaṣar Zād al-Ma’ād“ am 26. Dhul Ḥiddschah 1433 n. H.


Frage:

Ihr kennt die Lage der Muslime in den Ländern des Unglaubens, dass die meisten Jugendlichen Nichtaraber sind und die arabische Sprache nicht verstehen. In unserem Dorf zum Beispiel hat ein Bruder damit begonnen, die Aussagen der Gelehrten zu übersetzen und einfache Bücher für seine Brüder, zum Beispiel „Scharḥ al-Uṣūl ath-Thalātha“ von Scheich al-‘Uthaimīn und einige andere Bücher.

Es wurde ihm jedoch widersprochen, und man sagte zu ihm, dass es für dich verpflichtend sei, eine besondere Tazkiyyah von einem großen Gelehrten zu haben, etwa aus Saudi Arabien, also von einem Salafi-Gelehrten. Was ist Ihre Aussage zu dieser Angelegenheit?

Antwort:

Meine Aussage dazu ist: Wer etwas von den Wissenschaften der islamischen Religion und der islamischen Rechtslehre gelernt und darin Festigkeit erlangt hat, für den besteht kein Einwand. Vielmehr hat er sogar Lohn, wenn er dieses Wissen lehrt.

Und es wird nicht vorausgesetzt, dass er eine Tazkiyyah besitzt. Vielmehr wird darauf geschaut, womit er die Menschen lehrt. Wenn er sie mit dem Richtigen lehrt, mit den islamischen Urteilen und ihren Beweisen, dann ist dies das, was gefordert ist. Daher ist es keine Voraussetzung, dass er eine Tazkiyyah von einem Scheich erhält.
Wenn er jedoch Fehler macht, und es ist unvermeidlich, dass jemand vorhanden ist, der Fehler kritisiert, falls er Fehler begeht, dann ist es nicht erlaubt, die Menschen mit etwas zu lehren, das nicht korrekt ist.

Dies ist also die Angelegenheit, wie der Prophet (H) sagte:

{بَلِّغُوا عَنِّي وَلَوْ آيَةً}

„Übermittelt von mir, auch wenn es nur ein Vers ist.“

Das bedeutet, dass dies ein Beweis dafür ist, dass derjenige, der etwas Wissen trägt, auch wenn es wenig ist, und die Menschen seines Wissens bedürfen, verpflichtet ist, es ihnen zu übermitteln. Und niemand darf ihm dabei den Weg versperren, außer wenn er sieht, dass er die Menschen in die Irre führt, über Allah ohne Wissen spricht, ohne Wissen Fatwas gibt und ohne Wissen Grundlagen aufstellt. Dies ist ihm zunächst nicht erlaubt, und es ist auch nicht erlaubt, darüber zu schweigen. Vielmehr wird er angewiesen, zu lernen, bis er sich einen Anteil an Wissen aneignet und dann die Menschen lehrt. Daher wird er nicht gehindert, wenn er richtig ist, und nicht bestätigt, wenn er im Fehler ist.

Scheich Zaid al-Madchalī (V)

Quelle: Erster Unterricht von „Scharḥ Uṣūl as-Sunnah“ von Imām Aḥmad.


Frage:

Und wenn er sich darauf beschränkt, die Aussagen der Gelehrten zu übersetzen, ohne hinzuzufügen und ohne etwas wegzulassen?

Antwort:

Wenn du die Aussagen der Gelehrten mit wissenschaftlicher Vertrauenswürdigkeit übermittelst, dann besteht kein Einwand. Dies ist der Weg der Studenten des Wissens. Sie überliefern von ihren Scheichs und von den früheren Gelehrten, die Werke verfasst und die Sammlungen der Sunnah niedergeschrieben haben. Man überliefert von ihnen, jedoch mit wissenschaftlicher Vertrauenswürdigkeit.

Und es ist besser für ihn, dass er Verständnis für das entwickelt, was er überliefert, sodass er, wenn er gefragt wird, die Angelegenheit im islamischen Urteil in der religiösen Frage erläutern kann, damit er nicht in Fehler verfällt.

Denn auch das Überliefern muss mit Verständnis dessen einhergehen, was der Mensch überliefert. Denn es kann vorkommen, dass jemand etwas verfälscht wiedergibt, sich beim Lesen verliest oder es fehlerhaft übermittelt, wodurch dem Zuhörer Schaden zugefügt wird. Daher ist auch das Verständnis zusammen mit dem Überliefern notwendig.

Scheich Zaid al-Madchalī (V)

Dem Scheich wurde auch folgende Frage gestellt.

Frage:

Wir leben in den Ländern der Ungläubigen, und es gibt einige Brüder, die Unterrichte halten, obwohl sie das Wissen nicht direkt von den Gelehrten genommen haben, sondern über Tonaufnahmen und Bücher. Wird für diese eine Tazkiyyah vorausgesetzt, damit wir ihr Wissen einschätzen können, oder benötigen sie dies nicht, obwohl sie Salafi sind und alles Lob Allāh gebührt?

Antwort:

Die Wirklichkeit ist: Wen auch immer Wissen erreicht hat, auf welche Weise auch immer, und er es beherrscht, von dem wird Wissen genommen und von ihm wird gelernt. Diese Mittel sind in dieser Zeit eine Barmherzigkeit für Menschen, die nicht in der Lage sind, die Scheiche des Wissens zu erreichen, wie etwa diejenigen, die sich in abgelegenen Ländern der Ungläubigen befinden. Wenn sie also die Bücher der Gelehrten lesen und ihre Tonaufnahmen und Veröffentlichungen hören, profitieren sie davon.

Und das, was ihnen unklar ist, klären sie, indem sie die Gelehrten kontaktieren, um das Unklare für sie zu erläutern. Von solchen wird Wissen genommen, solange sie das, was sie erreicht hat, präzise beherrschen und gut umsetzen, sei es aus dem Gehörten oder aus dem Gelesenen, und daran ist nichts auszusetzen.

Scheich Zaid al-Madchalī (V)


Frage:

Möge Allah Sie segnen, unser Scheich. Dies ist die zwanzigste Frage aus Libyen. Der Fragesteller sagt: Ist eine Tazkiyyah für den Studenten des Wissens verpflichtend, damit er unterrichten kann? Und wenn er niemanden findet, der ihn empfiehlt, soll er dann unterrichten? Und hat die Tazkiyyah eine Grundlage bei den Salaf? Mögen Sie uns Nutzen bringen, möge Allah Ihnen Nutzen gewähren.

Antwort:

Der Unbekannte benötigt eine Tazkiyyah, unabhängig davon, ob er neu in ein Land kommt oder sich in seinem eigenen Land befindet.
Was jedoch denjenigen betrifft, der bekannt ist: Wenn er sich außerhalb seines Landes befindet und die Gelehrten wissen, dass er unterrichtet und Unterricht hält auf Grundlage vom Buch (Allāhs) und Sunnah und gemäß dem Verständnis der rechtschaffenen Salaf, dann besteht kein Einwand, dass er unterrichtet, so Allāh will.

Ebenso besteht kein Einwand, bei ihm zu sitzen, solange ihn die Gelehrten des Landes nicht kritisieren. Und es ist nicht erforderlich, dass alle ihn kritisieren, vielmehr genügt es, wenn der Beweis von einem Gelehrten unter ihnen erbracht wird, der fromm ist, gottesfürchtig, ein Anhänger der Sunnah und von weiter Einsicht, dessen Kritik angenommen wird.

Wenn er sich jedoch in seinem eigenen Land befindet und seine Leute ihn kennen und ihn dazu befähigt haben, sie in einer Moschee oder in ihren Sitzungen zu unterrichten, dann soll er Allah in Bezug auf sie fürchten und den Weg der Weisheit und Besonnenheit einschlagen und die Menschen nicht von sich abstoßen.

Wenn er Einsicht in die Beweise der islamischen Urteile aus dem Buch (Allāhs) und der Sunnah besitzt, dann soll er daraus argumentieren und Schlussfolgerungen ziehen. Wenn er jedoch am Anfang steht, dann überliefert er die Aussagen der Leute des Wissens, ob er sie namentlich erwähnt oder nicht.

Er soll jedoch nicht sagen „ich sage“ oder „meine Ansicht ist“, sodass er die Aussagen sich selbst zuschreibt, sondern es ist besser, dass er sagt: „Scheich soundso sagte“, „die Fatwa von Scheich soundso in dieser Angelegenheit ist dies und das“, damit die Menschen Vertrauen zu ihm fassen.

Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī (V)

Quelle: Aufzeichnung des dritten offenen Treffens mit dem ehrenwerten Scheich ‘Ubaid al-Dschābirī (V), abgehalten am Sonntag, dem 29. Muḥarram 1433.


Scheich ‘Abdullāh al-Ghudayyān (V) wurde folgende Frage gestellt: Es geht um eine Schwester, die sich Wissen durch Bücher und übersetzte Aufnahmen aneignet, und darum, ob es ihr erlaubt ist, in der Moschee zu unterrichten.

Frage:

Möge Allah euch Gutes gewähren und euch segnen. Dies ist eine Frage einer Fragestellerin. Sie sagt: Eine muslimische Frau hat Wissen durch Bücher und übersetzte Aufnahmen erlangt und hat die Möglichkeit, die Gelehrten zu den Dingen zu befragen, die ihr unklar sind. Ist es ihr erlaubt oder möglich, die muslimischen Frauen in der Moschee zu unterrichten, insbesondere da es niemanden außer ihr gibt, der sie in Angelegenheiten der ‘Aqīdah und des Manhadsch unterrichtet? Möge Allah euch Nutzen gewähren.

Antwort:

Die Antwort ist, dass es bekannt ist, dass eine Person das Wissen aus den Mündern der Gelehrten nimmt und jede Wissenschaft von demjenigen nimmt, der in dieser Wissenschaft gefestigt ist. Wenn jemand also das Wissen des Tafsīrs des Qur’āns erlernen möchte, dann nimmt er es von einer Person, die in dieser Wissenschaft gefestigt ist. Und so verhält es sich mit den übrigen Wissenschaften. Dies ist ein Weg.

Der zweite Weg ist, dass eine Person Bücher liest. Doch sie soll Bücher nicht lesen und sich auf sie stützen, außer wenn sie befähigt ist, sie auf korrekte Weise zu verstehen. Denn wenn sie einen Mangel in ihrem Verständnis hat, kann es sein, dass sie etwas nicht richtig versteht und anschließend über das spricht, was sie verstanden hat, während das, was sie sagt, fehlerhaft ist.

Dann handeln die Menschen entsprechend dem, was sie ihnen vermittelt hat, auf fehlerhafte Weise, sodass sie deren Sünden mitträgt. Was diese Frau betrifft, so rate ich ihr, nicht zu unterrichten, da sie die Bücher liest, ohne dass jemand ihr diese Bücher erklärt. Dies ist die Antwort auf diese Frage.

Scheich ‘Abdullāh al-Ghudayyān (V)


Frage:

Wann ist es für den Studenten des Wissens zulässig zu sagen: „Dies ist das, was ich als überwiegend richtig erachte“ oder „Dies ist meine Überzeugung“? Und wann ist er berechtigt, eigenständig einen Unterrichtskreis zu leiten? Viele Jugendliche stellen sich nämlich vorschnell in den Vordergrund. Was ist Ihr Rat?

Antwort:

Mein Rat an die Salafi-Jugend ist, dass sie sich ernsthaft bemühen soll, Wissen zu erwerben und zu lernen.
Wenn er sich jedoch in einem Land befindet, dessen Leute unwissend sind und in dem es keine Gelehrten gibt und unter ihnen ein Student des Wissens ist, dessen geringes Wissen sie benötigen, dann bin ich der Ansicht, dass er das weitergeben soll, was er an Wissen hat.
Wir sollen die Angelegenheiten für die Jugend nicht erschweren, die sieht, dass die Welt von Aberglauben, Unwissenheit und Schirk verdunkelt ist, und dann zu ihm sagen: „Tritt nicht hervor, um die Menschen zu unterrichten, bis du die Stufe von Ibn Taymiyyah oder Aḥmad ibn Ḥanbal erreicht hast.“ So etwas passiert nicht.

﴿ وَقَدْ فَصَّلَ لَكُمْ مَا حَرَّمَ عَلَيْكُمْ إِلَّا مَا اضْطُرِرْتُمْ إِلَيْهِ ﴾

„Und Er hat euch bereits im Einzelnen dargelegt, was Er euch verboten hat, außer wozu ihr gezwungen seid.“ (Sūrah al An’ām, 119)

Die Notwendigkeit erlaubt das Verbotene, wie es in der bekannten scharī’a-rechtlichen Grundregel heißt. Das bedeutet: Wenn jemand sich in der Wüste befindet und Neuerungen sieht, das Unterlassen des Gebets sieht und er weiß, was Neuerungen sind und was Sunnah ist, dann soll er dieses Wissen vermitteln.

Wie etwa Scheich ‘Abdullāh al-Qar’āwī (V), der einigen Jugendlichen etwas Wissen lehrte: den Qur’ān, den Tadschwīd, die Erbschafts-angelegenheiten, das Kitāb at-Tauḥīd sowie die Uṣūl ath-Thalāthah. Wenn sie diese Bücher gelernt haben, ist die Ummah in hohem Maße auf solche Menschen angewiesen.

Diese gehören zu den besten der Menschen, daher werden sie im Bereich der Da’wah zu Allah geschickt. Sie werden im Qur’ān eingesetzt, lehren die Menschen das, was sie an Wissen besitzen, bringen ihnen den Qur’ān bei und lassen sie ihn auswendig lernen, lehren sie den Tadschwīd, unterrichten sie in den Erbschaftsangelegenheiten, die sie gelernt haben, und lehren sie das Kitāb at-Tauḥīd, das sie studiert haben.

Ich ermutige den Studenten des Wissens nicht dazu, sich selbst als Gelehrten darzustellen. Nein! Er soll sich selbst nicht so ansehen. Vielmehr gilt: Wenn er dazu gezwungen ist und es keinen Gelehrten außer ihm gibt und er etwas Wissen besitzt, so soll er das darlegen, was er an Wissen hat, und niemals über die Religion Allahs mit Unwissenheit sprechen.

Selbst dem Gelehrten ist es nicht erlaubt, über Allah etwas anderes als die Wahrheit zu sagen. Allah, der Mächtige und Erhabene, sagte:

﴿ قُلْ إِنَّمَا حَرَّمَ رَبِّيَ الْفَوَاحِشَ مَا ظَهَرَ مِنْهَا وَمَا بَطَنَ وَالإِثْمَ وَالْبَغْيَ بِغَيْرِ الْحَقِّ وَأَنْ تُشْرِكُوا بِاللَّهِ مَا لَمْ يُنَزِّلْ بِهِ سُلْطَانًا وَأَنْ تَقُولُوا عَلَى اللَّهِ مَا لاَ تَعْلَمُونَ ﴾

„Sag: Mein Herr hat nur die Schändlichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist sowie die Sünde und die Übertretung ohne Recht und dass ihr Allah etwas beigesellt wozu Er keine Ermächtigung herabgesandt hat und dass ihr über Allah sagt was ihr nicht wisst.“ (Sūrah al A’rāf, 33)

Das Sprechen über Allah ohne Wissen ist verboten und gehört zu den größten Sünden. Vielmehr ist es größer als der Unglaube an Allah, da Unglaube, Irregehen und Neuerungen aus dem Sprechen über Allah ohne Wissen hervorgehen. Es ist das Verwerflichste der Verwerflichkeiten und eine der größten Sünden egal ob das Sprechen über Allah ohne Wissen von einem Gelehrten oder einem Unwissenden ausgeht. Dann hat er den schlimmsten Verstoß begangen.

Wenn also die Menschen auf das angewiesen sind, was er an geringem Wissen besitzt, dann soll er nur innerhalb dessen sprechen, was er weiß und seine Grenzen nicht überschreiten. Wenn er nach etwas gefragt wird, das er nicht weiß, dann sagt er: „Allah weiß es am besten“ oder „Ich weiß es nicht“.

Die größten der Großen und die Imame der Imame pflegten zu sagen: „Ich weiß es nicht“, sodass einer der bedeutenden Schüler von Mālik ibn Anas sagte: „Wenn ich wollte könnte ich meine Tafeln mit den Worten Māliks ‚Ich weiß es nicht‘ füllen.“
Und ihr alle wisst, dass er zu vierzig Fragen befragt wurde, von denen er nur vier beantwortete und bei den übrigen sagte: „Ich weiß es nicht.“

Früher war es so, dass wenn jemand häufig „Ich weiß es nicht“ sagte, er in den Augen der Menschen an Ansehen gewann. Heute jedoch wenn jemand bei einer oder zwei Fragen sagt „Ich weiß es nicht“ sagen sie „Er ist unwissend“.

Diese Maßstäbe müssen korrigiert werden und der Weg der Salaf muss befolgt werden, und die Menschen dürfen nicht die Halbgelehrten und Viertelgelehrten dazu drängen über Allah ohne Wissen zu sprechen. In jedem Fall soll der Gelehrte seine Schüler darauf erziehen „Ich weiß es nicht“ zu sagen denn dies ist die Hälfte des Wissens.

Scheich Rabī’ ibn Hādī al-Madchalī (V)

Quelle: Zweite Kassette der Reihe ab Minute 9:15, mit dem Titel: „al-Dschawāb al-Kāfī li-man sa’ala ‘an ad-Dawā’ asch-Schāfī“.


Frage:

Ich beklage mich bei Allāh über die Schwierigkeit unserer Lage in Frankreich, und zwar aufgrund unseres Mangels an Gelehrten. So stütze ich mich dort auf die Bücher des Tauḥīd von Scheich Muḥammad ibn ‘Abdil-Wahhāb sowie auf das Buch asch-Scharḥ al-Mumti’ im Fiqh von Ibn ‘Uthaimīn und andere wie Ibn Bāz und al-Albānī, möge Allāh ihnen allen barmherzig sein, sowie Ṣāliḥ al-Fawzān und ‘Abdul-‘Azīz Āl asch-Scheich, möge Allāh sie beide bewahren. Und ich kehre bei dringenden und strittigen Angelegenheiten zu den Gelehrten zurück. Was ist euer Ratschlag für uns, o Scheich?

Antwort:

Bleibt auf eurem Weg, und ich bitte Allāh, euch zu helfen.

Scheich Aḥmad an-Nadschmī (V)


Die folgenden Ausführungen sind eine Reihe von Fragen und Antworten aus „Kitāb al-‘Ilm“ von Scheich Muḥammad bin Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn. Sie stehen in Zusammenhang mit diesem Thema, da es um den Erwerb von Wissen in einer Situation geht, in der es nicht möglich ist, es direkt von den Gelehrten zu nehmen. Daher wird die Frage nach ihren Büchern und Kassetten behandelt und ob es möglich ist, auf diesem Weg Wissen zu erwerben und ein Student des Wissens zu sein.

Frage:

Ist es erlaubt, das Wissen allein aus Büchern zu erlernen, ohne (den direkten Weg über) die Gelehrten, insbesondere wenn es schwerfällt, das Wissen von den Gelehrten zu nehmen aufgrund ihrer Seltenheit? Und was ist Ihre Ansicht zu der Aussage: „Wessen Scheich sein Buch ist, dessen Fehler sind zahlreicher als das, worin er richtig liegt?

Antwort:

Es besteht kein Zweifel, dass Wissen erlangt wird, indem man es bei den Gelehrten sucht und indem man es aus den Büchern sucht; denn das Buch des Gelehrten ist gewissermaßen der Gelehrte selbst, denn es spricht zu dir durch sein Buch.

Wenn es also nicht möglich ist, das Wissen bei den Gelehrten zu suchen, dann wird das Wissen aus den Büchern genommen. Doch das Erlangen des Wissens über die Gelehrten ist näherliegend als dessen Erlangung über die Bücher; denn derjenige, der es über die Bücher erlangt, ermüdet mehr und benötigt einen sehr großen Aufwand, und dennoch kann es sein, dass ihm manche Angelegenheiten verborgen bleiben, wie etwa bei den rechtlichen Grundsätzen, die die Leute des Wissens aufgestellt haben, sowie bei den Maßregeln. Daher muss er, soweit es möglich ist, eine Bezugsperson aus den Leuten des Wissens haben.

Was jedoch die Aussage betrifft: „Wessen Beweis sein Buch ist, dessen Fehler sind zahlreicher als das, worin er richtig liegt“, so ist dies weder uneingeschränkt richtig noch uneingeschränkt falsch. Was denjenigen betrifft, der das Wissen aus jedem Buch nimmt, das er sieht, so besteht kein Zweifel, dass er viele Fehler begeht. Was jedoch denjenigen betrifft, der sich in seinem Lernen auf die Bücher von Männern stützt, die bekannt sind für Vertrauenswürdigkeit, Aufrichtigkeit und Wissen, so häufen sich seine Fehler nicht; vielmehr kann es sein, dass er in dem meisten von dem, was er sagt, richtig liegt.

Scheich Muḥammad bin Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn (V)

Quelle: Kitāb al-Ilm, Seite 150, Frage 48.


Frage:

Einige Studenten des Wissens begnügen sich damit, die Tonaufnahmen der Gelehrten aus ihren Unterrichten anzuhören. Genügt das für das Erlernen des Wissens? Gelten sie als Studenten des Wissens? Und hat dies Auswirkungen auf ihre ‘Aqīdah?

Antwort:

Es besteht kein Zweifel, dass diese Tonaufnahmen für sie ausreichend sind anstelle der Anwesenheit bei den Leuten des Wissens, wenn es ihnen nicht möglich ist, anwesend zu sein. Andernfalls ist die Anwesenheit bei den Gelehrten besser, vorzüglicher und näher zum Verständnis und zur Diskussion. Wenn es ihnen jedoch nicht möglich ist, anwesend zu sein, dann genügt ihnen dies. Dann: Können sie als Studenten des Wissens gelten, obwohl sie sich darauf beschränken? Wir sagen: Ja, das ist möglich, wenn der Mensch sich stark bemüht, ein großes Bemühen aufbringt. So wie ein Mensch auch ein Gelehrter werden kann, wenn er das Wissen aus Büchern nimmt.

Der Unterschied jedoch zwischen dem Nehmen des Wissens aus Büchern und Tonaufnahmen und dem direkten Entgegennehmen von den Gelehrten ist, dass das direkte Entgegennehmen von den Gelehrten näher zum Erlangen des Wissens ist, da es ein leichter Weg ist, bei dem Diskussion möglich ist. Im Gegensatz dazu benötigt der Zuhörer oder der Leser einen sehr großen Aufwand, um die verschiedenen Aspekte des Wissens zu sammeln und es zu erlangen.

Was jedoch die Aussage des Fragenden betrifft: Hat das Sich-Begnügen mit Tonaufnahmen Auswirkungen auf ihre ‘Aqīdah, so lautet die Antwort: Ja, es hat Auswirkungen auf ihre ‘Aqīdah, wenn sie Tonaufnahmen von Leuten der Neuerung hören und ihnen folgen. Wenn sie jedoch Tonaufnahmen von vertrauenswürdigen Gelehrten hören, dann hat dies keine negativen Auswirkungen auf ihre ‘Aqīdah. Vielmehr vermehrt es sie im Īmān, in Standhaftigkeit und im Befolgen der richtigen ‘Aqīdah.

Scheich Muḥammad bin Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn (V)

Quelle: Kitāb al-Ilm, Seite 219, Frage 112.


Fazit:

  • Es ist keine Voraussetzung, dass man eine Tazkiyyah (Empfehlung), eine Schahādah (Abschlusszeugnis) oder einen Tacharrudsch (Abschluss) besitzt, um Wissen weiterzugeben und zu lehren.
  • Die einzige Voraussetzung ist, dass man die jeweilige Angelegenheit mit korrektem Wissen und Verständnis gemäß dem Manhadsch der Salaf erfasst.
  • Wissen soll grundsätzlich direkt von den Gelehrten genommen werden, denn dies ist der ursprüngliche und beste Weg. Wer dazu jedoch nicht in der Lage ist, kann Wissen auch aus den Büchern und Audioaufnahmen der Gelehrten nehmen und bei Fragen sich an die Gelehrten oder Studenten des Wissens wenden. Auf diesem Weg kann man ebenfalls Wissen erlangen, allerdings erfordert dies mehr Sorgfalt und Anstrengung.
  • Die Aussagen der Gelehrten stellen eine Widerlegung derjenigen dar, die behaupten, nur Absolventen bestimmter Universitäten oder Institutionen dürften lehren und in der Da’wah tätig sein.
  • Nicht jeder, der ein Abschlusszeugnis besitzt oder einen Abschluss gemacht hat, verfügt zwangsläufig über Verständnis, wie Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān (حفظه الله) betonte. Dies ist eine bekannte und erfahrbare Realität.
  • Wenn jemand in einem Land auftritt, um zu lehren, und er unbekannt ist oder sein Zustand nicht bekannt ist, dann wird für ihn eine Tazkiyyah eingeholt, sei es von den Gelehrten oder von den Leuten der Sunnah in seinem Land, um festzustellen, ob er geeignet ist und ob Wissen von ihm genommen werden kann.
  • In allen Fällen muss ein Mensch seine Grenzen kennen, sich daran halten und nicht über Angelegenheiten sprechen, die er nicht versteht.

Übersetzung und Anmerkungen: Khawer ibn Malik