Frage:
Was ist die Meinung Eurer Eminenz bezüglich der Arbeit des Arztes, die das Sehen oder Berühren der `Awrah (die Teile des Körpers, die in der Öffentlichkeit bedeckt sein müssen) eines Patienten zur Untersuchung erfordert? Während Operationen kann der Chirurg einen Schnitt machen und viel Blut und Urin an seinen Händen bekommen. Ist es in solchen Fällen verpflichtend oder nur vorzuziehen, dass er das Wudu' (Waschung) wiederholt?
Antwort:
Es ist nichts Falsches daran, wenn der Arzt aus Notwendigkeit die `Awrah eines Mannes berührt oder anschaut, sei es vorn oder hinten, zum Zwecke der medizinischen Behandlung. Dem Arzt ist es in Notfällen erlaubt, sie zu sehen und zu berühren.
Es ist auch nichts Falsches daran, Blut zu berühren, wenn es notwendig ist, eine Verletzung zu untersuchen, und danach sollten die Hände gewaschen werden, um etwaiges Blut zu entfernen. Wudu' wird durch Berühren von Blut oder Urin nicht ungültig, aber es wird ungültig durch Berühren der `Awrah, sei es vorn oder hinten. Das Berühren von Blut, Urin oder anderen unreinen Substanzen macht das Wudu' jedoch nicht ungültig. Vielmehr sollte er alles, was an seinen Händen haftet, abwaschen. Wer jedoch die Geschlechtsteile ohne Barriere dazwischen, also Haut an Haut, berührt, macht sein Wudu' ungültig. Der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte: „Wer seine Geschlechtsteile mit seiner Hand ohne Barriere dazwischen berührt, sollte Wudu' verrichten.“
Ebenso verliert die weibliche Ärztin ihr Wudu', wenn sie den Geschlechtsteil einer Frau aus einem notwendigen Grund berührt, wenn sie sich in einem Zustand der Reinheit befand, genauso wie bei Männern.
Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Teil 6, Seite 21. Übersetzung: Abu Davut Konyevi