Frage:
Ist es erlaubt, einen Jungen vor dem siebten Tag nach seiner Geburt zu beschneiden? Manche Krankenhäuser beschneiden Säuglinge vor dem siebten Tag. Eine Person erzählte mir, dass es haram sei, vor dem siebten Tag zu beschneiden und makruh, es danach zu tun.
Ist es erlaubt, einen Jungen vor dem siebten Tag nach seiner Geburt zu beschneiden? Manche Krankenhäuser beschneiden Säuglinge vor dem siebten Tag. Eine Person erzählte mir, dass es haram sei, vor dem siebten Tag zu beschneiden und makruh, es danach zu tun.
Antwort:
Alhamdulillah, Ihm allein, und mögen das Salah und der Salam auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein. Um fortzufahren:
Die Beschneidung (Khitaan) des Kindes ist Sunnah und vor dem siebten Tag weder verboten (haram) noch verabscheuenswert (makruh). Auch ist sie nicht haram oder makruh nach dem siebten Tag. Die Angelegenheit ist flexibel und die Interessen des Säuglings sollen in Betracht gezogen werden. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{خَمْسٌ مِنْ الْفِطْرَةِ: الْخِتَانُ، وَالاسْتِحْدَادُ، وَقَصُّ الشَّارِبِ، وقلم الأَظْفَارِ، وَنَتْفُ الآباط}
„Fünf sind von der Fitrah (natürlichen Veranlagung):
1. Die Beschneidung,
2. das Abrasieren der Schamhaare,
3. das Kurzschneiden des Schnurrbarts,
4. das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und
5. das Auszupfen der Achselhaare.“ [1]
Alhamdulillah, Ihm allein, und mögen das Salah und der Salam auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein. Um fortzufahren:
Die Beschneidung (Khitaan) des Kindes ist Sunnah und vor dem siebten Tag weder verboten (haram) noch verabscheuenswert (makruh). Auch ist sie nicht haram oder makruh nach dem siebten Tag. Die Angelegenheit ist flexibel und die Interessen des Säuglings sollen in Betracht gezogen werden. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{خَمْسٌ مِنْ الْفِطْرَةِ: الْخِتَانُ، وَالاسْتِحْدَادُ، وَقَصُّ الشَّارِبِ، وقلم الأَظْفَارِ، وَنَتْفُ الآباط}
„Fünf sind von der Fitrah (natürlichen Veranlagung):
1. Die Beschneidung,
2. das Abrasieren der Schamhaare,
3. das Kurzschneiden des Schnurrbarts,
4. das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und
5. das Auszupfen der Achselhaare.“ [1]
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Schuyuch:`Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, `Abdullah ibn Qa`ud, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdullah ibn Ghudayyan
[Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah; Erste Frage von Fatwa Nr. 8378; Band 5, Seite 112]
[Fataawa al-Lajnah ad-Daa’imah; Erste Frage von Fatwa Nr. 8378; Band 5, Seite 112]
[1] Ahmad, Band 2, S. 229; Al-Bukhari, Band 7, S. 56, Nr. 5441; Muslim, Band 1, S. 153, Nr. 377; Abu Dawud, Nr. 4198, Al-Nasaa‘i, Band 1, S. 17; Al-Tirmidhi, S. 10, Nr. 215, Tuhafat Al-Ahwadhi.