Frage:
Manche muslimische Frauen glauben, dass sie ihre Köpfe immer bedecken müssen, basierend auf der Tatsache, dass Gibriel es verweigerte in die Nähe des Propheten (sallAllahu alaihi wassallam) zu kommen, bevor Khadijah ihr Haar bedeckte. Deshalb glauben sie dass die Haare zu allen Zeiten bedeckt sein müssen, selbst in Gegenwart von Mahrams oder ihren Ehemännern oder während sie alleine zu Hause sind.
Und ist es der Frau erlaubt, ihre Kleider abzulegen an Orten, die nicht ihr Schlafzimmer sind, wie das Haus ihrer Tanten, väterlicher- und mütterlicherseits?
Antwort:
Es ist der Frau erlaubt, ihr Haar in der Gegenwart von Frauen und Mahrams (Männer, die sie nicht heiraten kann), oder wenn sie alleine ist zu entblößen. Die Meinung, dass sie ihr Haar in solchen Situationen bedecken muss, hat keine Grundlage.
Jedoch ist sie in Gegenwart von Nicht-Mahrams (Männer, die sie heiraten könnte) verpflichtet, ihre Haare, als auch ihren gesamten Körper zu bedecken, indem sie sich vollkommen verschleiert.
Möge Allah uns Erfolg geben! Mögen der Friede und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdullah Ibn Ghudayyan, Ibrahim ibn Muhammad Al Al-Schaykh, Abdul-Razzaq Afify)
Fataawa al-Lajna ad-Daima; 2. Frage zu Fatwa Nr. 19478