Frage:
Wie lautet die Regel bezüglich einer Frau, die Gesicht und Hände bedeckt, insbesondere wenn sie sehr attraktiv ist?

Antwort:
Muslimischen Frauen wird in Gegenwart von Ajaanib (Männer, die der Frau zur Ehe erlaubt sind) befohlen, ihren gesamten Körper zu bedecken. Dies schließt das Bedecken des Gesichts und der Hände mit ein. Dieses Urteil basiert auf Beweisen aus Qur’aan und Sunnah. Was den Beweis im Qur’aan betrifft, sagt (Allah) der Erhabene:

{وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَىٰ جُيُوبِهِنَّ}

„sie sollen etwas von ihrem Khumur (Pl. von Khimaar; hier übersetzt mit: Überwurf) über sich herunterziehen.“ (Surah An-Nurr 24:31). Dieser Vers macht deutlich, dass der Frau befohlen wird, ihren Khimaar (Kopftuch) über ihren Kopf, herunter zum Busen zu ziehen. Folglich wird von ihr verlangt den Bereich zwischen Kopf und Busen zu bedecken, welcher Gesicht und Hals mit einschließt. Dies wird deutlich im Hadith von Bukhari, wo 'Aa'ischah sagte:

{رحم الله نساء المهاجرين الأول، لما نزل "وَلْيَضْرِبْنَ بِخُمُرِهِنَّ عَلَى جُيُوبِهِنَّ" شققن آزرهن فاختمرن بها.}

„Möge Allah den frühen ausgewanderten Frauen (Frauen der Ansar) gnädig sein. Als die Aayah sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen offenbart wurde, schnitten sie ihre Unterröcke auseinander, um damit ihre Gesichter zu bedecken.“

{الخمار} „Al-Khimar“ bezieht sich auf alle Arten von Kleidung, die eine Frau nutzt, um ihren Kopf zu bedecken.

{الجيب} „Jayb“ bezieht sich auf einen stirnseitigen Einschnitt im Gewand.

Allah (erhaben ist Er) sagt:

{وَالْقَوَاعِدُ مِنَ النِّسَاءِ اللَّاتِي لَا يَرْجُونَ نِكَاحًا فَلَيْسَ عَلَيْهِنَّ جُنَاحٌ أَن يَضَعْنَ ثِيَابَهُنَّ غَيْرَ مُتَبَرِّجَاتٍ بِزِينَةٍ ۖ وَأَن يَسْتَعْفِفْنَ خَيْرٌ لَّهُنَّ ۗ وَاللَّـهُ سَمِيعٌ عَلِيمٌ}

„Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie. Und Allah ist Allhörend und Allwissend.“ (Surah An-Nurr 24:60)

Ar-Raghib erwähnte in seinem Buch 'Mu`jam Mufradat Alfaz Al-Quran-ul-Kariim' (Wörterbuch der Qur’aan-terminologie) und Ibn Faris in seinem 'Mu`jam Maqayis Al-Lughah' (Wörterbuch der Standard Sprache): „Das Wort Al-Qaa’idah bezieht sich auf ältere Frauen in den Wechseljahren, die für keine Heirat mehr begehrt werden.“

Al-Baghawy sagt in seinem Tafsiir (Exegese der Bedeutungen des Qur’aan): „Rabi’at-ul-Ra’y sagte: „Das Wort bezieht sich auf ältere Frauen, die keine Hoffnung mehr auf Heirat haben. Was ältere Frauen angeht, die noch immer relativ attraktiv sind und noch eine Versuchung für Männer darstellen könnten, diese sind mit dieser Ayah nicht gemeint.“ Ende des Zitates von Al-Baghawy.
Tabbaruj bezieht sich auf das Zeigen der Reize der Frau vor Männern, welche sich außerhalb der Mahram-Beziehungen befinden. Dies wird von den Autoren Al-Lisan und Al-Qamus und anderen bestätigt.

Der Text der oben erwähnten Ayah lässt darauf schließen dass Allah älteren Frauen, die keine Hoffnung mehr auf Heirat haben, bewilligt wurde, ihre Gesichter zu zeigen, da ihre ältere Erscheinung keine Versuchung für Männer darstellt, im Gegensatz zu jungen Frauen. Allerdings ist es besser, wenn sie damit fortfährt ihr Gesicht zu bedecken, so wie es für junge Frauen verpflichtend ist.

Al-Baghawy sagte: „'wa an yasta`fifna' bedeutet, dass es für ältere Frauen besser ist, ihre Ehre zu bewahren, indem sie den Hijab tragen.“

Abu Hayyan sagte: „'wa an yasta`fifna' bedeutet, dass es besser für sie ist, ihr Gesicht nicht zu entblößen, wie es auch für junge Frauen ist.“ Ende des Zitats von Abu Hayyan.

Aus dieser Ayah lässt sich leiten, dass Frauen, welche noch immer Schönheit genießen und noch Hoffnung auf Heirat haben, nicht unter die Kategorie von „Al-Qa’idah“ fallen. Ihnen ist es nicht erlaubt einen Teil ihres Körpers in Gegenwart von Nichtmahram-Männern (Männer, die ihr zur Ehe erlaubt sind) zu entblößen, da das potentielle Ergebnis der Fitnah (Versuchung) befürchtet wird.

Allah (Der Erhabene) sagt: „O Prophet! Sag deinen Frauen und Töchtern und den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich (d.h. ihren Körper, Gesicht, Hals und Busen) ziehen (sich vollkommen bedecken, außer den Augen oder ein Auge, um den Weg zu sehen). Das ist eher geeignet, dass sie erkannt werden (als freie respektable Frauen) und so vermeiden, belästigt zu werden. Und Allah ist der Vergebende, Gnadenvolle.“

Die Bedeutung der Ayah wird im Hadith erklärt, welcher von Ibn Jarir, Ibn Abu Hatim und Ibn Mardawayh in ihren Tafsirbüchern geschildert wird, in denen es heißt dass Ibn Abbas und Ubaydah Al-Salamany sagten: „Allah befahl den muslimischen Frauen, die in die Öffentlichkeit gehen, ihre Anforderungen zu erfüllen und den Vollschleier zu tragen, welcher den gesamten Kopf und das Gesicht bedeckt, mit Ausnahme eines Auges.“

In seinem „Lisan Al-Arab“ (arabische Muttersprache) zitiert Ibn Manzhur, Ibn Al-Sikkit der gesagt hat: „Die Al-Amiriyyah (ein arabischer Stamm) benutzen das Wort „Jilbab“ (langer und halsferner Mantel oder Gewand, von muslimischen Frauen getragen) um sich auf den Khimar (das Kopftuch) zu beziehen.“

Ibn Al-Araby sagte: Jilbab bedeutet Izar (Gewand, welches unter dem Bauch getragen wird).“

AlAz-haryy sagte: „Ibn Al-Arabis Erklärung zum Jilbab, bedeutend Izar, bezieht sich nicht auf das Gewand, das eine Frau unter ihrem Bauch (Taille) trägt. Vielmehr bezieht es sich auf Gewänder, welche den gesamten Körper der Frau bedecken.“

Im Sahih (authentisches Buch der Ahadith) von Muslim, sagte Um Atiyyah: „Oh Gesandter Allahs, eine Frau unter uns hat kein äußeres Gewand (um ihren Körper zu bedecken). Er sagte: „Dann lass sie sich von ihrer Schwester ein Gewand ausleihen.“

Abu Hayyan sagte in seinem Tafsir: „Beide, freie Frauen und Sklavinnen der vorislamischen Zeit gingen in die Öffentlichkeit, ohne ihr Gesicht zu bedecken. Sklavinnen wurden oft von Angreifern in Palmenhainen vergewaltigt, wenn sie nachts rausgingen, um ihren Bedürfnissen nach zu gehen. Das gleiche geschah mit freien Frauen und die Vergewaltiger würden sich damit verteidigen, dass sie dachten, sie hätten nur eine Sklavin geschändet.“
Aus diesem Grund wurde freien Frauen befohlen, Kleidung zu tragen, welche nicht traditionell von Sklavinnen getragen wurde, sowie auch ihre Köpfe und Gesichter zu bedecken, so dass kein Mann jemals daran denken würde, sie zu belästigen.“ (Tafsir Al-Bahr Al-Muhit, Band 7 Seite 250)

Der obengenannte Beweis vom Qur’aan ist ausreichend.

Was die Beweise aus der Sunnah betrifft:

Erstens: Um Salamah berichtete dass sie mit dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) im Haus von Maimunah zusammen saß. Während sie dort saßen, kam Ibn Um Maktum herein. Dies passierte, nachdem der göttliche Befehl zum Hidschab offenbart wurde. Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Bedeckt euch mit dem Hidschab vor ihm. Um Salamah fragte: „Oh Gesandter Allahs! Ist er nicht blind? Er kann uns weder sehen noch erahnen.“ Woraufhin der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte: „Seid ihr beide blind? Seht ihr ihn nicht?“
(überliefert von Tirmidhi und anderen)

Zweitens: Anas berichtete: „Umar ibn Al-Khattab sagte: „Oh Gesandter Allahs! Gute und schlechte Personen besuchen deine Frauen. Würdest du doch den Müttern der Gläubigen befehlen, sich selbst zu bedecken.“ Danach wurde die Ayah Al-Hijab (die Bedeckung der Frauen) offenbart.“ (überliefert von Bukhari und Muslim)

Drittens: Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtete: “Während wir uns im Zustand des Ihram befanden und den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) begleiteten, kamen uns Reiter entgegen. Als sie an uns vorbeiritten, nahmen wir unsere äußeren Tücher vom Kopf herunter und bedeckten damit unsere Gesichter, und nachdem sie vorbei waren, schlugen wir sie wieder zurück über den Kopf.“ (Überliefert von Imam Ahmad, Abu Dawud, Ibn Majah und anderen)

Viertens: Uqbah Ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass er den Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) bezüglich seiner Schwester zu Rate zog, welche ein Gelöbnis ablegte, das besagte, dass sie barfuß und barhäuptig die Hadsch vollziehen werde. Er antwortete darauf: „Befehle ihr, ihren Kopf zu bedecken und zu reiten und 3 Tage zu fasten … (Als Sühne für ihren ungültigen Schwur).“
In diesem Hadith befahl der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) Uqbars Schwester, ihren Körper mit einem Schleier zu bedecken.

Ihr Gelöbnis, war nicht gültig, da es auf Ungehorsam (gegenüber Allah) basierte. Ferner wird von Frauen verlangt, sich mit dem Schleier zu verhüllen.

Wir werden die genauen Worte des erschöpfenden Arguments von Sheikh Al-Islam Ibn Taymiyyah zu diesem Thema erwähnen: „Schüler unter den Salaf (rechtschaffenen Vorfahren) hatten zwei auseinandergehende Meinungen bezüglich der Bedeutung von „sichtbarer Zinah (Verschönerung)“: Ibn Mas’ud und andere, welche die gleiche Meinung hatten, sagten dass es sich auf die Kleidung bezieht. Ibn Abbas und andere welche die gleiche Meinung hatten, sagten dass sich „sichtbare Zinah (Verschönerung)“ auf Eyeliner und Ringe bezieht.

Tatsache ist, dass es zwei Arten von Zinah gibt: Sichtbare Zinah und verborgene Zinah.

Allah erlaubte den Frauen, ihre sichtbare Zinah vor anderen Männern, als dem Ehemann und Mahrams zu zeigen. Ihre verborgene Zinah hingegen darf sie nur in Gegenwart ihres Ehemannes und Mahram-Männern offenlegen.

Bevor die Ayah zum Hidschab offenbart wurde, gingen die Frauen mit ihren unbedeckten Gesichtern und Händen heraus. Zu der Zeit war es den Frauen erlaubt, ihre Gesichter und Hände zu zeigen und Männern war es erlaubt diese zu sehen. Als Allah (Erhaben ist Er) den Vers zum Hidschab offenbarte, welcher lautet: „O Prophet! Sag deinen Frauen und Töchtern und den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich (d.h. ihren Körper, Gesicht, Hals und Busen) ziehen (sich vollkommen bedecken, außer den Augen oder ein Auge, um den Weg zu sehen) … “ fingen die Frauen an, sich in Gegenwart von Männern mit dem Hidschab zu bedecken.

Dies geschah als der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) Zainab bint Jahsch heiratete und sie sich daraufhin verschleierte und es verboten wurde, Frauen anzuschauen. Später, als der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) Safiyyah bint Huyay, während des Jahres der Schlacht von Khaibar, heiratete, sagten die Sahabah (Gefährten des Propheten): „Wenn er ihr befiehlt, sich zu verschleiern, dann wird sie eine der Mütter der Gläubigen sein; aber wenn sie sich nicht verschleiern muss, dann wird sie eine Sklavin sein.“

Der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) befahl ihr sich zu verschleiern. Allah befahl dann, dass, wenn die Sahabah die Frauen des Propheten etwas fragen wollten, sie dies hinter einem Vorhang tun sollten. Auch befahl Allah befahl den Frauen und Töchtern des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) sowie den gläubigen Frauen, einen Teil ihres Jilbab über sich zu ziehen, welches Ibn Mas’ud und andere als Rida‘ (äußeres Gewand) bezeichnen.

Die Leute nennen es „Izaar“, welches den Kopf und gesamten Körper einer Frau bedeckt. Ubaydah und andere sagten, dass Frauen es über ihren gesamten Körper ziehen sollen, so dass nichts zu sehen übrig bleibt außer den Augen.

Hijaab“ ist synonym mit Niqaab (Gesichtsschleier), welchen die Frauen zu tragen pflegten. Im Sahih (authentisches Buch der Hadithe) wird einer Frau, welche sich im Ihramzustand (zeremonieller Zustand des Hajj und der 'Umrah) befindet, verboten, Niqab und Handschuhe zu tragen.

Da Frauen befohlen wurde den Jilbab zu tragen, so dass sie nicht identifizierbar sind, würde dies bedeuten, dass sowohl Hände als auch Gesicht Teil der Zinah sind, die in Gegenwart von Ajanib (Männer, die ihr zur Ehe erlaubt sind) zu zeigen verboten ist. Nur äußere Gewänder sind erlaubt, von Ajanibs gesehen zu werden. Ibn Mas’ud erwähnte die letzten der zwei Befehle, während Ibn Abbas zwei Befehle erwähnte.“ Ende des Zitats von Ibn Taymiyyah.

Um dies weiter zu erläutern:
Der Beweis, der von der Erlaubnis spricht, das Gesicht und die Hände zu entblößen, wurde vor der Offenbarung der Ayah des Hidschab und dem Befehl des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) an die Frauen, sich zu bedecken, praktiziert.
Es sollte klargestellt werden, das Beweise, welche die Pflicht, Gesicht und Hände zu bedecken, aufzeigen, andere Beweise, die erlauben, diese zu entblößen, aufheben. Es ist einer Frau nur bei Notwendigkeit erlaubt, Gesicht und Hände frei zu legen, wie für ärztliche Behandlung oder im Falle der Zeugenschaft.

Möge Allah uns Erfolg gewähren! Mögen der Friede und der Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(Abdullah Ibn Ghudayyan, Ibrahim ibn Muhammad Al Al-Schaykh, Abdul-Razzaq Afify)

Fataawa al-Lajnah ad-Daimah> Die erste, zweite und dritte Frage der Fatwa Nr. 667; Band 17, Seite 142-150