Frage:

Darf eine Frau einen Umhang oder einen Mantel über ihren Jilbāb anziehen, wenn sie nur aus Notwendigkeit hinausgeht und es bitterkalt ist?

Antwort:

Wichtig ist, dass die Frau sich beim Hinausgehen bedeckt. Sie soll sich vollständig bedecken, sodass nichts von ihr zu sehen ist. Welche Bedeckung oder Kleidung sie auch wählt, wichtig ist, dass sie sich bedeckt. [1]

Was die Einzelheiten der Kleidung betrifft, so richten sie sich nach den Umständen und den Bedürfnissen der Frauen. Ihr ist nur das untersagt, was zur Männerkleidung gehört. Sie soll Frauenkleidung tragen und keine Männerkleidung.

Er ﷺ sagte:

«لَعَنَ اللَّهِ الْمُتَشَبِّهَاتِ مِنَ النِّسَاءِ بِالرِّجَالِ ولَعَنَ الله الْمُتَشَبِّهِينَ مِنَ الرِّجَالِ بِالنِّسَاءِ»

„Allāh verfluchte die Frauen, die Männer nachahmen, und die Männer, die Frauen nachahmen.“

Daher darf keines der beiden Geschlechter das andere nachahmen. Jedes hat seine eigene Kleidung. Die Männer haben ihre Kleidung und die Frauen haben ihre Kleidung.

Scheich Salih al-Fauzān

Übersetzung: Khawer Malik


[1] Die Bedingungen für den Hijab

Imām al-Albānī (rahimahullah) leitet aus den einschlägigen Versen des Qurʼāns, der Sunnah des Propheten ﷺ und den Überlieferungen der Salaf ab, dass eine Frau beim Verlassen ihres Hauses ihren Körper bedecken und ihre Zierde verbergen muss. Die Art der Kleidung kann sie frei wählen, sofern diese die folgenden Bedingungen erfüllt:

1. Sie bedeckt den ganzen Körper (Scheich al-Albānī nimmt Gesicht und Hände davon aus, während viele Gelehrte auch deren Bedeckung für verpflichtend halten).
2. Sie ist selbst keine Zierde.
3. Sie besteht aus dichtem Stoff, der nichts durchscheinen lässt.
4. Sie ist weit geschnitten und liegt nicht eng an.
5. Sie ist weder mit Räucherwerk beduftet noch parfümiert.
6. Sie ähnelt nicht der Kleidung von Männern.
7. Sie ähnelt nicht der Kleidung nichtmuslimischer Frauen.
8. Sie ist keine Kleidung, mit der man Aufsehen erregt (Libās asch-Schuhrah).

Scheich al-Albānī weist darauf hin, dass einige dieser Bedingungen für Männer und Frauen gleichermaßen gelten. Die Verbote in den letzten drei Punkten gelten sowohl zu Hause als auch außer Haus. (Quelle: Dschilbāb al-Marʼah al-Muslimah fīl-Kitāb was-Sunnah, S. 37–38)