Frage:
Dieser Fragesteller sagt: „In unserem Land ist der Hijab verboten und die Geschlechtermischung erlaubt. Ich habe Töchter, von denen einige an der Universität studieren und andere die Mittelstufe besuchen. Sie tragen keinen Hijab und ziehen enge Hosen oder Kleidung an, die oberhalb der Knie endet. Ich habe sie mehrmals dazu ermahnt, den Hijab zu tragen. Doch sie sagten mir, der Hijab sei verboten. Würden sie ihn tragen, würden sie vom Unterricht ausgeschlossen werden. Was raten Sie mir, verehrter Scheich?“
Antwort:
Zweifellos ist dies eine Heimsuchung. Es gehört zu den Bedrängnissen, die die Muslime getroffen haben, dass sie wegen ihrer Religion schlimmsten Qualen ausgesetzt werden. Zweifellos ist dies ein Übel, wenn es von den Ungläubigen ausgeht. Doch noch schwerer wiegt es, wenn es von jemandem ausgeht, der behauptet, Muslim zu sein.
Allāh sagt:
Und Sein Gesandter sagt:
Bemühe dich und tu, was in deiner Macht steht. Und wenn du befürchtest, dass deine Töchter auf Abwege geraten, dann halte sie von diesen Schulen fern.
Scheich Salih al-Luhaidan, rahimahullah
Übersetzung: Khawer Malik
Frage:
Ein Fragesteller von außerhalb dieses Landes sagt:
„In unserem Land verbietet der Staat den Schülerinnen, in den Schulen den Niqab zu tragen. Darf eine Schülerin ihr Gesicht für ihre Ausbildung enthüllen, oder soll sie ihre Ausbildung nicht fortsetzen?“
Antwort:
In Gegenwart von Männern darf sie ihr Gesicht nicht enthüllen und dem Staat darin nicht gehorchen.
Sie darf dem Staat darin nicht gehorchen. Wenn er sie dazu zwingt, soll sie diese Schule nicht besuchen. Sie soll eine Privatschule oder eine andere Schule besuchen. Oder sie besucht überhaupt keine Schule.
Eine schulische Ausbildung ist für die Frau nicht notwendig. Notwendig ist lediglich, dass sie das lernt, was sie über die Angelegenheiten ihrer Religion wissen muss.
Scheich Salih al-Fauzān, hafidahullah
Übersetzung: Khawer Malik