Frage:
Zählt das Salaah (rituelle Gebet) von zwei Personen, die zusammen beten, als Gemeinschaftsgebet (Salaat-ul-Jamaa'ah) oder nicht?
Antwort:
Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam beten, so bildet dies das Gemeinschaftsgebet, und je mehr Menschen (daran teilnehmen), desto höher ist der Lohn.
Es sollte angemerkt werden, dass es verpflichtend ist, das Gemeinschaftsgebet in der Moschee zu verrichten.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdul-`Aziz Bin Baz)
alifta.net> Erster Teil der siebten Frage der Fatwa Nr. 9405; Band 7, Seite 290
Übersetzt von Seyyid at-Turki