Frage 1:
Nach dem Fard-Salah (d. h. dem Sagen des Salam) machen einige Leute Du`a, während andere nur Tasbih sagen. Einige Leute bestehen darauf, dass das Sagen von Du`a nach dem Salah Bid`ah ist. Dies verursacht einige Spannungen innerhalb der Gemeinschaft, insbesondere bei denjenigen, die Imam Abu Hanifah oder Schafi`i folgen. Können wir Du`a nach dem Salah machen? Können wir zusammen mit dem Imam Du`a machen?
Antwort 1:
Das Sagen von Du`a nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, falls es durch das Heben der Hände erfolgt, unabhängig davon, ob es vom Imam alleine, oder einem Mitglied der Gemeinschaft, allein oder von beiden zusammen gemacht wird. Vielmehr ist es Bid`ah, denn es wurde nicht überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder einer seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat.
Bezüglich des Sagens von Du`a ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn es gibt einige Ahadith darüber.
(Fataawa al-Lajnah al-Da’imah Nr. 7/103)
Frage 2:
Ist es bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nach den fünf täglichen Pflichtgebeten seine Hände hob? Falls es nicht bewiesen ist, ist es trotzdem erlaubt?
Antwort 2:
Soweit wir wissen, ist es nicht bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände zum Du`a nach den Pflichtgebeten erhob. Daher steht das Heben der Hände nach dem Salam eines Pflichtgebets nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah.
(Fatawa al-Lajnah Nr. 7/104)
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