Antwort:
Die Bedingungen für das Gebet sind neun:
- Islam;
- Vernunft;
- Erreichen des Reifealters;
- Befreiung von ritueller Unreinheit (d. h. Wudhu);
- Beseitigung von Unrat;
- Bedeckung der Aurah;
- Eintritt der vorgeschriebenen Zeit;
- Ausrichtung zur Qiblah;
- Die Absicht (Niyyah).
Die erste Bedingung – Islam:
Sein Gegenteil ist Unglaube (Kufr). Die Taten eines Ungläubigen werden (von Allah) nicht angenommen, egal welche gute Tat er auch verrichten mag. Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:
﴿ مَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَنْ يَعْمُرُوا مَسَاجِدَ اللَّهِ شَاهِدِينَ عَلَىٰ أَنْفُسِهِمْ بِالْكُفْرِ ۚ أُولَٰئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَالُهُمْ وَفِي النَّارِ هُمْ خَالِدُونَ ﴾
„Es steht den Götzendienern nicht zu, die Moscheen Allahs zu unterhalten, während sie gegen sich selbst Zeugnis über den Unglauben ablegen. Ihre Werke sind nichtig, und im Feuer werden sie ewig bleiben.“ (Surah At-Tawbah 9:17)
Und Allahs Aussage:
﴿ وَقَدِمْنَا إِلَىٰ مَا عَمِلُوا مِنْ عَمَلٍ فَجَعَلْنَاهُ هَبَاءً مَنْثُورًا ﴾
„Und Wir werden Uns dem zuwenden, was sie (an Taten) getan haben, und diese zu verwehtem Staub machen.“ (Surah Al-Furqan 25:23)
Die zweite Bedingung – ʿAql (Verstand):
Sein Gegenteil ist Wahnsinn (Junun). Was den Wahnsinnigen betrifft, so wird die Schreibfeder (die seine Taten aufzeichnet) von ihm aufgehoben, bis er wieder bei Verstand ist. Der Beweis hierfür ist der Hadith:
„Die Schreibfeder wird von drei Personen aufgehoben: einem Schlafenden, bis er aufwacht; einem Wahnsinnigen, bis er wieder bei Verstand ist; und einem Kind, bis es die Pubertät erreicht.“ [1]
Die dritte Bedingung – Tamyiz (Reifealter):
Sein Gegenteil ist Kindheit (Sughr). Seine Grenze ist das Alter von sieben Jahren, dann soll das Kind zum Gebet angehalten werden. Der Beweis hierfür ist die Aussage des Gesandten Allahs (sallAllahu ʿalayhi wa sallam):
„Weist eure Kinder an, mit sieben (Jahren) zu beten. Und zwingt sie dazu mit zehn (Jahren). Und trennt sie in ihren Betten.“ [2]
Die vierte Bedingung – Rafʿ-ul-Hadath (Beseitigung ritueller Unreinheit):
Dies bezieht sich auf die bekannte rituelle Waschung (Wudhu). Was den Wudhu verpflichtend macht, ist Hadath (rituelle Unreinheit). Seine Bedingungen (Schurut) sind zehn:
- Islam;
- Vernunft;
- Reifealter;
- Absicht (Niyyah);
- Begleitung dieser Absicht durch die Tatsache, dass man vorhat, die rituelle Reinheit nicht zu unterbrechen, bis man sie vollendet;
- Beseitigung dessen, was rituelle Reinheit erforderlich macht;
- Reinigung der Geschlechtsteile;
- Sauberes Wasser, das erlaubt ist zu verwenden;
- Entfernung aller Substanzen, die verhindern, dass Wasser die Haut erreicht;
- Einhaltung der vorgeschriebenen Zeit. Dies gilt für Personen mit dauerhafter ritueller Unreinheit (z. B. menstruierende Frauen) aufgrund ihrer Verpflichtung.
Was seine Pflichten (Fara'id) betrifft, so sind es sechs:
- Das Waschen des Gesichts, einschließlich Madmadaḥ (Ausspülen des Mundes) und Istinshaq (Einziehen von Wasser in die Nase). Die Grenzen des Gesichts erstrecken sich von der Haaransatzlinie bis zum Kinn (längs) und vom rechten Ohr zum linken Ohr (quer);
- Das Waschen der Hände bis einschließlich der Ellenbogen;
- Das Bestreichen des gesamten Kopfes, einschließlich der Ohren (mit Wasser);
- Das Waschen der Füße bis einschließlich der Knöchel;
- Die Beibehaltung dieser Reihenfolge;
und - Muwalat [3].
Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:
﴿ يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا قُمْتُمْ إِلَى الصَّلَاةِ فَاغْسِلُوا وُجُوهَكُمْ وَأَيْدِيَكُمْ إِلَى الْمَرَافِقِ وَامْسَحُوا بِرُءُوسِكُمْ وَأَرْجُلَكُمْ إِلَى الْكَعْبَيْنِ ﴾
„O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht eure Gesichter und eure Hände bis zu den Ellenbogen, streicht über eure Köpfe und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln.“ (Surah Al-Maʾidah 5:6)
Der Beweis für die Reihenfolge ist der Hadith:
„Beginnt mit dem, womit Allah begonnen hat.“ [4]
Der Beweis für Muwalat ist der Hadith über den Mann, der eine Stelle ungewaschen ließ. Es wurde berichtet, dass der Prophet (sallAllahu ʿalayhi wa sallam) einmal einen Mann sah, der eine Stelle an seinem Fuß in der Größe eines Dirhams ungewaschen gelassen hatte. Daher befahl er ihm, zurückzukehren und den Wudhu zu wiederholen. [5]
Seine Anforderung (Wajib) ist die Tasmiyyah (Erwähnung von Allahs Namen) zusammen mit den Dhikr-Worten.
Die Dinge, die den Wudhu ungültig machen (Nawaqidh), sind acht:
- Alles, was aus den beiden Geschlechtsteilen austritt;
- Jede unreine Substanz, die aus dem Körper austritt;
- Bewusstlosigkeit (z. B. Schlaf/Wahnsinn);
- Berühren einer Frau mit sexuellem Verlangen;
- Berühren des eigenen Geschlechtsteils mit der Hand, ob vorn oder hinten;
- Essen von Kamelfleisch;
- Das Waschen eines Verstorbenen;
und - Abfall vom Islam – möge Allah uns davor beschützen!
Die fünfte Bedingung – Izalat-un-Najasah (Beseitigung von Unrat):
Dies erfordert die Entfernung von drei Dingen: vom Körper, von der Kleidung und vom Gebetsort. Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:
﴿ وَثِيَابَكَ فَطَهِّرْ ﴾
„Und reinige deine Kleidung.“ (Surah Al-Muddaththir 74:4)
Die sechste Bedingung – Sitr-ul-Aurah (Bedeckung der Aurah):
Die Gelehrten sind sich einig, dass das Gebet eines nackt Betenden, der die Möglichkeit hat (sich zu kleiden), ungültig ist. Die Grenzen der Aurah eines Mannes erstrecken sich vom Nabel bis zu den Knien [6]. Für eine freie Frau ist der gesamte Körper Aurah außer ihrem Gesicht.[7] Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:
﴿ يَا بَنِي آدَمَ خُذُوا زِينَتَكُمْ عِنْدَ كُلِّ مَسْجِدٍ ﴾
„O Kinder Adams, habt eine gepflegte Erscheinung an jeder Gebetsstätte“ (Surah Al-Aʿraf 7:31) d.h. bei jedem Gebet.
Die siebte Bedingung – Dukhul-ul-Waqt (Eintritt der vorgeschriebenen Zeit):
Der Beweis aus der Sunnah ist der Hadith von Jibril (Friede sei mit ihm), der den Propheten zu Beginn und am Ende der Gebetszeiten im Gebet anführte und danach sagte:
„O Muhammad, das Gebet liegt zwischen diesen beiden Zeiten.“ [8]
Und Allahs Aussage:
﴿ إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَوْقُوتًا ﴾
„Wahrlich, das Gebet ist den Gläubigen zu festgesetzten Zeiten vorgeschrieben.“ (Surah An-Nisaʾ 4:103)
Der Beweis, dass die Gebete feste Zeiten haben, ist Allahs Aussage:
﴿ أَقِمِ الصَّلَاةَ لِدُلُوكِ الشَّمْسِ إِلَىٰ غَسَقِ اللَّيْلِ وَقُرْآنَ الْفَجْرِ ۖ إِنَّ قُرْآنَ الْفَجْرِ كَانَ مَشْهُودًا ﴾
„Verrichte das Gebet vom Sonnenuntergang bis zum Einbruch der Nacht (d. h. Ẓuhr, ʿAṣr, Maghrib und ʿIshaʾ) und lies den Qurʾan im Fajr. Wahrlich, das Lesen des Qurʾan im Fajr wird bezeugt (von den Engeln).“ (Surah Al-Israʾ 17:78)
Die achte Bedingung – Istiqbal-ul-Qiblah (Ausrichtung zur Kaʿbah):
Der Beweis hierfür ist Allahs Aussage:
﴿ قَدْ نَرَىٰ تَقَلُّبَ وَجْهِكَ فِي السَّمَاءِ ۖ فَلَنُوَلِّيَنَّكَ قِبْلَةً تَرْضَاهَا ۚ فَوَلِّ وَجْهَكَ شَطْرَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ ﴾
„Wir haben dich oft den Himmel anschauen sehen. Nun aber wollen Wir dich einer Qiblah zuwenden, die dir gefällt. So wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstätte (Al-Masjid-ul-Haram).“ (Surah Al-Baqarah 2:144)
Die neunte Bedingung – An-Niyyah (Die Absicht):
Ihr Ort ist im Herzen. Das laute Aussprechen der Absicht ist eine Bidʿah (Neuerung). Der Beweis hierfür ist der Hadith:
„Wahrlich, die Taten sind entsprechend den Absichten, und jeder Mensch erhält, was er beabsichtigt.“ [9]
Imam Muhammad bin Abdul-Wahhaab, rahimahullah
Quelle: شروط الصلاة وأركانها وواجباتها - Die Bedingungen, Säulen und Verpflichtungen des Gebets (Salah). Übersetzung: Abu Davut Konyevi.
[1] Überliefert von Ahmad, Abu Dawud, An-Nasaʾi und Ibn Majah. Al-Hakim berichtete es in seinem Mustadrak (Bd. 1, S. 251) mit ähnlichem Wortlaut und sagte: „Dies ist ein authentischer Hadith gemäß den Bedingungen von Al-Bukhari und Muslim.“ Adh-Dhahabi stimmte zu.
[2] Ein authentischer Hadith, berichtet von Ahmad, Abu Dawud und Al-Hakim.
[3] Anmerkung des Übersetzers: Muwalat bezieht sich darauf, dass alle Handlungen des Wudhu ohne Unterbrechung erfolgen, sodass kein Körperteil vor dem nächsten trocknet.
[4] Ein authentischer Hadith, berichtet von Muslim und An-Nasaʾi.
[5] Ibn ʿUmar berichtete von Abu Bakr und ʿUmar, dass sie sagten: „Ein Mann, der den Wudhu gemacht hatte, kam, wobei eine Stelle in der Größe eines Daumennagels auf seinem Fuß nicht gewaschen war. Der Prophet befahl ihm: ‚Wiederhole deinen Wudhu.‘ Und er tat es.“ (Berichtet von Ad-Daraqutni)
[6] Anmerkung des Übersetzers: Ein Mann muss in seinem Gebet auch die Schultern bedecken, basierend auf dem Hadith von Abu Hurairah (radyAllahu ʿanhu), in dem der Prophet (sallAllahu ʿalayhi wa sallam) sagte: „Keiner von euch soll in einem einzigen Kleidungsstück beten, das nicht über seinen Schultern liegt.“ (Berichtet von Al-Bukhari und Muslim)
[7] Anmerkung des Übersetzers: Im Gebet muss eine Frau ihren ganzen Körper bedecken, mit Ausnahme von Gesicht und Händen. Ihr Gewand muss außerdem weit genug sein, um den oberen Teil ihrer Füße zu bedecken. Siehe dazu Ibn Taimiyyahs Buch „Die Kleidung der Frau im Gebet“ (Hijaab-ul-Mar’ah wa Libaasuhaa fis-Salaat) für eine ausführliche Diskussion über die Grenzen dessen, was ein Mann und was eine Frau während des Gebets bedecken müssen.
[8] Überliefert von Ahmad, An-Nasaa'i, At-Tirmidhi und Ibn Hibbaan.
[9] Berichtet von Al-Bukhari und Muslim.