Frage:

Was ist das Urteil über eine Person, die das Gebet unterlässt?

Antwort:

Diejenigen, die "Asch-hadu an la ilaaha illa Allaah, wa anna Muhammadan Rasulul-llah" (Ich bezeuge, dass es keinen [zurecht anbetungswürdigen] Gott gibt, außer Allah, und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist) sagen, und daraufhin nicht beten, weder in der Gruppe, noch in ihren Häusern, so sind diese Leute Kuffar. (Dies ist) Kufr, der eine Person aus dem Islam herauswirft. Dies bedeutet, dass sie Murtaddin (Apostaten) sind. Weil der Quran und die Sunnah und die Worte der Sahaba (radiya-llahu anhum) dies aufzeigen, und dies ist die korrekte Ansicht.

Wie kann jemand bezeugen, dass es keinen (zurecht anbetungswürdigen) Gott gibt, außer Allah und dass Muhammad Sein Gesandter ist, während er dem zuwiderhandelt und nicht betet? Wo ist seine Schahada? Die Texte aus Quran und Sunnah, und die Worte der Gefährten sind sehr eindeutig über dieses Thema. Und für uns gibt es diese Nachricht, eine kurze Nachricht; sie ist klein in der Größe, aber groß in der Bedeutung. Wir haben den Beweis für den Kufr einer Person, die das Salah unterlässt, genannt. Und wir haben die Beweise der Leute beantwortet, welche behaupten, dass eine Person, die das Gebet verlässt, ein Fajir (jemand der große Sünden begeht) genannt werden soll.

Was die anderen Säulen des Islam angeht, wie Zakat, Fasten und Hajj, so ist die korrekte Meinung, dass das Unterlassen von diesen Dingen kein Kufr ist. Auch wenn einige Gelehrte Takfir auf jene gemacht haben, welche die anderen Säulen unterlassen, ist die korrekte Meinung die, dass derjenige keinen Kufr begeht, welcher diese Dinge verlässt, mit Ausnahme des Gebets.

Wie ‘Abdullaah bin Shaqiq al-‘Uqaylii (ein Taabi’ii) sagte:

{.كان أصحاب محمَّدٍ لا يرون شيئا من الأعمال تركه كفر إلا الصلاة}

„Die Sahaba von Muhammad sahen das Unterlassen von etwas von den Taten nicht als Kufr an, außer (dem Unterlassen) des Salahs.“

Schaykh ibn Uthaimin, rahimahullah

Aus einer Audioaufnahme des Schaykhes


Anmerkung: Das Ständige Komitee sagte: "Wer auch immer eines oder mehrere obligatorischen Gebete ohne Entschuldigung unterlässt, hat aufrichtig bei Allah zu bereuen, und er muss sie nicht vervollständigen oder Sühne (Kafaarah) leisten, da das absichtliche Weglassen der obligatorischen Gebete großer Kufr ist, wie der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) sagte:
{.العهد الذى بيننا وبينهم الصلاة فمن تركها فقد كفر}
Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Salah, und wer es unterlässt, hat Kufr begangen. (Imam Ahmad 22428, at-Tirmidhi, 2621; an-Nasaa‘i, 462)

Und er sagte:
{.بين الرجل وبين الشرك والكفر ترك الصلاة}
„Zwischen dem Mann und dem Schirk und dem Kufr steht sein Unterlassen des Salahs." (Überliefert von Muslim, 242)

Es gibt keine Sühne dafür außer aufrichtige Reue (Taubah)." [1] (Fataawa al-Lajnah al-Daa'imah, 6/50)

 

[1] Anmerkung: Siehe: Die Bedingungen der Reue (Taubah)


Frage:

Wie sieht das Urteil zu jemandem aus, der stirbt, während er zu den Nichtbetenden gehörte? Seine Eltern waren Muslime. Wie soll er nach dem Tod, in Bezug auf die Totenwaschung, das Totengebet, die Beerdigung sowie das Verrichten von Bittgebeten und Ersuchen von Barmherzigkeit für ihn, behandelt werden?

Antwort:

Wer immer von den „Muslimen“ stirbt, während er nicht zu den Betenden gehörte, dann zählt er zu den Kuffar! Er sollte nicht gewaschen werden (Ghusl al-Mawt), über ihn sollte nicht (das Totengebet) gebetet werden, er sollte nicht auf dem Friedhof der Muslime beerdigt werden und seine nächsten (muslimischen) Angehörigen dürfen nicht von ihm erben, vielmehr sollte sein Besitz an die Staatskasse übergehen, nach der korrekten Meinung unter den Gelehrten. Dies wegen der Aussage des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) in dem authentischen Hadith:
{.بين الرجل وبين الشرك والكفر ترك الصلاة}
„Zwischen dem Mann und dem Schirk und dem Kufr steht sein Unterlassen des Salahs." (Überliefert von Muslim, 242)

Und seiner (sallallahu alayhi wa sallam) Aussage:
{.العهد الذى بيننا وبينهم الصلاة فمن تركها فقد كفر}
„Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Salah, und wer es unterlässt, hat Kufr begangen.“ (Imam Ahmad 22428, und die Autoren des ‚Sunan‘ mit einer Sahih-Kette aus dem Hadith von Buraydah, radiya-llahu anhum; at-Tirmidhi, 2621; an-Nasaa‘i, 462)

‘Abdullaah bin Shaqiq al-‘Uqaylii, der geehrte Taabi’ii, sagte:
{.كان أصحاب محمَّدٍ لا يرون شيئا من الأعمال تركه كفر إلا الصلاة}
„Die Sahaba von Muhammad sahen das Unterlassen von etwas von den Taten nicht als Kufr an, außer (dem Unterlassen) des Salahs.“

Und es gibt viele Ahadith und Aussagen der Gefährten mit dieser Bedeutung.

Dies bezieht sich auf jemanden, der das Salah aus Faulheit unterlässt und nicht dessen Verpflichtung leugnet. Was denjenigen anbelangt, der dessen Verpflichtung leugnet, so ist er ein Kafir und ein Abtrünniger gemäß aller Leute des Wissens.

Wir bitten Allah, dass er die Situation der Muslime verbessert und dass Er sie den geraden Weg leitet, denn Er ist Der Allhörende und Der, Der die Bitten erhört.

Schaykh `Abdul-`Aziz Bin Baz, rahimahullah

Majmuu' Fataawa, Band 10, Seite 250

Anmerkung:
{.من نسي صلاة أو نام عنها فليصلها إذا ذكرها لا كفارة لها إلا ذلك}
„Wer ein Gebet vergisst oder schläft und daher verpasst es zu beten, lasst es ihn beten, wenn er sich daran erinnert, und es gibt keine andere Kafaarah (Sühne) dafür, außer dies.“ (Al-Bukhari, 572; Muslim, 1564)


Ibn Radschab al-Ḥanbalī (795 n. H. رحمه الله) sagte:

„Die meisten Leute des Ḥadīth sind auf (der Meinung) dass das Unterlassen des Gebets

Unglaube ist, abgesehen von (dem Unterlassen) anderer Säulen des Islāms. So berichtete es Muḥammad ibn Naṣr al-Marwazī (294 n. H. رحمه الله) und andere von ihm. Und von jenen, die das sagten: Ibn al-Mubārak (181 n. H. رحمه الله) und (al-Imām) Aḥmed (241 n. H. رحمه الله), nach (der) verbreiteten (Meinung) von ihm, und Isḥāq (237 n. H. رحمه الله), welcher den Konsens der Gelehrten darüber berichtete; wie vorher erwähnt.

Und Ayyūb (as-Sichtiānī, 131n. H. رحمه الله) sagte: „Das Unterlassen des Gebets ist Unglaube, es gibt keine Meinungsverschiedenheit darin.“

Und ‘Abdullāh ibn Schaqīq (108 n. H. رحمه الله) sagte: „Die Gefährten des Gesandten Allāhs () sahen das Unterlassen keiner Tat als Unglaube außer des Gebets,“ überliefert bei at-Tirmidhī (Schaich Rabī’ stufte diese Überlieferung als schwach ein).

Ebenfalls wurde von ‘Alī (ibn Abī Ṭālib, 40 n. H. رضي الله عنه) und Sa’d (Ibn Abī Waqqāṣ, 55 n. H. رضي الله عنه) und Ibn Mas’ūd (32 n. H. رضي الله عنه) und anderen (Gefährten) überliefert, dass sie sagten: „Wer das Gebet unterlässt, der hat gewiß Unglaube begangen.”

Und ‘Umar (ibn al-Khaṭṭāb, 23 n. H. رضي الله عنه) sagte: „Keinen Anteil am Islām hat derjenige, der das Gebet unterlässt.“

Und in Ṣaḥīḥ Muslim von Dschābir vom Propheten () überliefert, dass er sagte: „Zwischen dem Mann und dem Schrik und dem Kufr ist das Unterlassen des Gebets.“

Und an-Nasā’ī und at Tirmidhī und Ibn Mādschah überlieferten von Bureidah vom Propheten (), dass er sagte: „Der Vertrag zwischen ihnen und uns ist das Gebet, wer es unterlässt, hat Unglaube begangen.“ At-Tirmidhī und andere erklärten ihn als authentisch.

Wer (von den Gelehrten, wie Imām Aḥmed in einer Überlieferung und die restlichen drei Imāme der verbreiteten Rechtsschulen und Andere) in dem widerspricht, der sieht den Unglauben hier als nicht aus der Religion befördernd an, wie in der Aussage des Erhabenen: „Und diejenigen, die nicht mit dem richten, was Allāh herabsandte, dies sind gewiß die Ungläubigen.“ (5:44)

Was aber die restlichen Eigenschaften des Islāms und des Imāns anbelangt, so verlässt der Diener den Islām nicht durch das Unterlassen von ihnen, bei den Leuten des Sunnah und Dschamā’ah. Die Einzigen, die in dem widersprachen sind die Khawāridsch und die ihnen ähnlich sind, von den Leuten der Bid‘ah.“

Quelle: Fatḥ ul-Bārī, (1/25-26), Übersetzt von Mosa Khalaf


Siehe auch: Meinung 2: Unterlassung des Gebets ist nicht immer Kufr