Frage:
Eine Schwester stellt folgende Frage: Ist es mir möglich, das Fasten an diesen zehn Tagen (von Dhul-Hidschah) mit dem Nachholen von Fastentagen aus dem Ramadan zu kombinieren? Also, dass ich mit dem Eintritt des Monats sowohl das Nachholen beabsichtige als auch beabsichtige, diese Tage zu fasten?
Antwort:
Nein. Sie soll das Nachholen beabsichtigen, denn das Nachholen ist verpflichtend, während das Fasten dieser Tage zu den freiwilligen Taten gehört.
Doch sie wird – so Allah will – für das Fasten in diesen Tagen belohnt, auch wenn es sich um nachzuholende Tage aus dem Ramadan handelt. Wenn sie also beabsichtigt, diese Tage im Gehorsam gegenüber Allah zu nutzen, dann wird sie dafür belohnt – so Allah will.
Scheich Ṣāliḥ al-Fauzān, hafidhahullah
Übersetzung: Khawer Malik