Frage:
Wenn jemand nach Ablauf einiger Tage des Ramadan Muslim wird, muss er dann die vergangenen Fastentage nachholen?
Antwort:
Er muss diese Tage nicht nachholen, da er in ihnen ein Ungläubiger war, und der Ungläubige ist nicht dazu verpflichtet, die versäumten guten Taten nachzuholen, gemäß den Worten Allahs: „Sag denen, die ungläubig sind, dass, wenn sie (mit ihrem gottlosen Treiben) aufhören, ihnen alles vorangegangene verziehen wird.“ (al-Anfal: 38)
Und weil der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) denjenigen, die zu seiner Zeit den Islam annahmen, nicht befohlen hat, nachzuholen, was sie an Fasten, Gebet oder zakat versäumt hatten. Was aber die Frage betrifft, ob der Betreffende, wenn er während des Tages konvertiert, den Rest des Tages fasten und diesen Tag dann nachholen muss, oder ob er nur fasten muss, ohne den Tag nachzuholen, oder ob er weder zu fasten noch nachzuholen braucht, so gibt es in dieser Frage einen Meinungsunterschied unter den Gelehrten. Doch ist es das plausibelste, den Rest des Tages zu fasten, weil er von dem Moment an zu denen gehört, denen das Fasten eine Pflicht ist, er aber den Tag nicht nachzuholen braucht, da er vorher nicht zu den Verpflichteten gehörte. Genauso wie der Junge - wenn er während des Tages die Geschlechtsreife erlangt, muss er den Rest des Tages fasten, den Tag aber nicht nachholen, gemäß der eben erwähnten plausibelsten Aussage zu dieser Frage.
Schaykh Muhammad ibn al-Uthaymin, rahimahullah
Quelle: الأقليات المسلمة: فتوى حول المسلمين الذين يعيشون كأقليات - Muslimische Minderheiten: Fatawa über die Muslime, die als Minderheiten leben, Frage Nr. 7.