Frage:
Ist es erlaubt während dem Ramadan drei Tage mit deren Nächten (durchgehend) zu fasten, anstatt der 30 Tage (des ganzen Ramadan Monats)?

Antwort:
Dies ist nicht erlaubt, und niemand von den Gelehrten hat so etwas gesagt, da die Nächte nicht zum Fastens dazugehören. Und wer so etwas macht, hat sich der Gesetzgebung widersetzt, und ist mit etwas gekommen, was Allah nicht vorgeschrieben hat. Dieser hat somit sein Fasten im Ramadan ohne Entschuldigungsgrund gebrochen, weil Allah hat dem muslimischen Mukallaf[1] den ganzen Monat Ramadan auferlegt. Es genügt somit nicht, nur einige Tage zu fasten.


Das Ständige Komitee für Islamische Forschung und Rechtsfragen
(Schuyukh: Abdul Aziz bin Baz, Abdullah bin Ghudaian, Abdur Razaq Afifi)
Fataawa des Ständigen Komitee > Gruppe 1 > Band 10, Seite 88: Zakah und Sawm > Sawm; Vierte Frage der Fatwa-Nr.: 3089
Übersetzt vo Rida Abu Idrees

[1] مكلف → Rechenschaftspflichtige Person; die das Reifealter erreicht hat und geistig gesund ist.