Frage:
Wenn die Prüfung mit dem Ramadan zusammenfällt, ist es dann für den Schüler/Studenten erlaubt, im Ramadan zu fastenbrechen, damit er sich konzentrieren kann, wobei der Schüler nicht älter als sechzehn Jahre ist?
Antwort:
Es ist für den Mukallaf (islamisch Mündigen/Verpflichteten) nicht gestattet, im Ramadan wegen einer Prüfung das Fasten zu brechen, da dies keine der rechtlich gültigen Entschuldigungen ist. Vielmehr muss er fasten und das Lernen in die Nacht verlegen, falls es ihm schwerfällt, dies tagsüber zu tun.
Die Verantwortlichen für die Prüfung sollten Rücksicht auf die Studenten nehmen und die Prüfung außerhalb des Ramadans ansetzen, um sowohl dem Fasten als auch der Vorbereitung auf die Prüfung gerecht zu werden. Es ist überliefert, dass der Gesandte Allahs, Friede sei auf ihm, sagte:
﴿ اللهم من ولي من أمر أمتي شيئاً فرفق بهم فأرفق به، ومن ولي من أمر أمتي شيئاً فشقّ عليهم فأشقق عليه ﴾
"O Allah, sei gnädig zu demjenigen, der eine Angelegenheit meiner Gemeinde übernimmt und ihnen gegenüber nachsichtig ist, und sei hart zu demjenigen, der eine Angelegenheit meiner Gemeinde übernimmt und ihnen gegenüber hart ist." [1]
Daher ist mein Rat an die Verantwortlichen für die Prüfung, dass sie Rücksicht auf die Schüler und Schülerinnen nehmen und sie nicht im Ramadan prüfen, sondern vor oder nach ihm.
Und wir bitten Allah um Erfolg.
Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Fatawa Ibn Baz, Band 4, Seite 223
Frage:
Ich werde im Ramadan für einen Zeitraum von 6,5 Stunden am Stück mit einer 45-minütigen Pause geprüft. Ich habe denselben Test letztes Jahr gemacht, aber ich konnte mich wegen des Fastens nicht konzentrieren. Ist es mir erlaubt, am Tag des Tests das Fasten zu brechen?
Antwort:
Es ist nicht erlaubt, das Fasten aus dem von dir genannten Grund zu brechen, vielmehr ist das haram, weil es nicht unter den Entschuldigungen aufgeführt ist, für die es erlaubt ist, das Ramadan-Fasten zu brechen.
Das Ständige Komitee für Rechtsfragen
Quelle: Fatawa al-Lajnah al-Daimah, Band 10, Seite 240
Übersetzung: Abu Davut Konyevi
[1] Überliefert von Muslim in seinem Sahih, die Herrschaft (1828), Musnad Ahmad ibn Hanbal (6/258).
السؤال: إذا توافق الامتحان مع رمضان فهل يجوز للطالب أن يفطر في رمضان حتى يستطيع أن يركز علما أن عمر الطالب لا يجاوز السادسة عشر؟
الجواب: لا يجوز للمكلف الإفطار في رمضان من أجل الامتحان لأن ذلك ليس من الأعذار الشرعية بل يجب عليه الصوم وجعل المذاكرة في الليل إذا شق عليه فعلها في النهار وينبغي لولاة أمر الامتحان أن يرفقوا بالطلبة وأن يجعلوا الامتحان في غير رمضان جمعا بين مصلحتين مصلحة الصيام والتفرغ للإعداد للامتحان وقد صح عن رسول الله صلى الله عليه وسلم أنه قال: «اللهم من ولي من أمر أمتي شيئا فرفق بهم فارفق به ومن ولي من أمر أمتي شيئا فشق عليهم فاشقق عليه [١]» أخرجه مسلم في صحيحه فوصيتي للمسؤولين عن الامتحان أن يرفقوا بالطلبة والطالبات وألا يجعلوه في رمضان بل قبله أو بعده ونسأل الله للجميع التوفيق.
(١) صحيح مسلم الإمارة (١٨٢٨) ، مسند أحمد بن حنبل (٦/ ٢٥٨) .
السؤال: سأختبر في رمضان لمدة 6 ساعات ونصف الساعة، متواصلة يتخللها فترة راحة لمدة 45 دقيقة. وكنت قد قدمت الاختبار ذاته العام الماضي، لكني لم أركز بسبب الصيام. فهل يجوز لي أن أفطر في يوم الاختبار؟
الإجابة: الحمد لله: لا يجوز الإفطار لما ذكرت، بل يحرم ذلك؛ لعدم دخوله في الأعذار التي تبيح الإفطار في رمضان.
انتهى من فتاوى اللجنة الدائمة (ج10 ص240).