Frage:
Ich habe an einem Tag im Ramadan ohne eine islamische Entschuldigung das Fasten gebrochen. Muss ich diesen Tag mit einem einzigen Tag nachholen oder zwei Monate fasten?
Antwort:
Wir wissen nicht, warum er das Fasten gebrochen hat. Falls er es durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat und er wusste, dass Geschlechtsverkehr verboten ist, so obliegt ihm die Kaffārah (Sühneleistung):
- Die Befreiung eines Sklaven.
- Falls er keinen findet, dann muss er zwei aufeinanderfolgende Monate fasten.
- Falls er dazu nicht in der Lage ist, dann muss er 60 Bedürftige speisen.
Falls jedoch sein Fastenbruch nicht durch Geschlechtsverkehr geschah, so muss er aufrichtig zu Allah bereuen und den Tag nachholen, den er gebrochen hat.
Scheich Muḥammad b. Ṣāliḥ al-‘Uthaimīn, rahimahullah
Übersetzung: Khawer ibn Malik