Frage:
Mit der Annäherung des gesegneten Monats Ramadan erleben die Muslime in den westlichen Ländern eine Atmosphäre der Verwirrung bezüglich des Eintritts des Monats. Und bei uns in Frankreich gibt es eine Behörde, die die Muslime gegenüber der ungläubigen Regierung vertritt, und ihr wurde die Befugnis erteilt, den Tag des Eintritts von Ramadan zu verkünden. Ist der Muslim verpflichtet, dieser Behörde zu folgen, oder fastet er mit der ersten Sichtung (des Monds)? Möge Allah euch segnen.
Antwort:
Diese Angelegenheit ist unter den Muslimen umstritten:
Haben die Bewohner jedes Landes ihr eigenes Sichtungsgebiet und fasten erst, wenn sie den Neumond gesehen haben? Oder sollten sie denen folgen, die vor ihnen aus den anderen Ländern der Muslime den Mond gesehen haben? Hierüber gibt es einen Meinungsunterschied.
Es wurde von Ibn ‘Abbās, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, wie es in Ṣaḥīḥ Muslim vorkommt, dass Umm Al-Faḍl, die Mutter von Ibn ‘Abbās, ihren freigelassenen Sklaven Kuraib zu Muʼāwiyah für ein Anliegen schickte.
So kam er nach Schām, und der Ramadan begann dort, während er sich dort aufhielt. Der Neumond wurde am Freitag gesichtet, also fasteten Muʼāwiyah und die Bewohner von Schām gemäß ihrer Sichtung des Mondes, als sie ihn sahen.
Dann reiste Kuraib von Schām nach Al-Madina. Als er in Al-Madina ankam, fragte ihn Ibn ‘Abbās: „Wann habt ihr den Neumond gesehen?”
Er sagte: „In der Nacht zum Freitag.”
Da sagte er: „Wir haben ihn in der Nacht zum Samstag gesehen, also brechen wir das Fasten nicht, bis wir den Neumond sehen:
صوموا لرؤيته، وأفطروا لرؤيته
Fastet mit seiner Sichtung und brecht (das Fasten) mit seiner Sichtung.”
Und er nahm die Sichtung der Bewohner von Schām nicht an.
Scheich Rabī’ ibn Hādī ‘Umair al-Madchalī
Quelle: Aus der offiziellen Webseite des Scheiches.
Übersetzer: Khawer Malik