Frage:
Was ist das Urteil über denjenigen, der die Zakaat-ul-Fitr erst während der Predigt (des Imaams) nach dem ‘Iid-Gebet abgibt, und dies aus Vergesslichkeit?

Antwort:
Die Abgabe der Zakaah al-Fitr ist vor dem (Fest-)Gebet verpflichtend. Wer sie vergisst abzugeben, von dem wird nichts verlangt (an Sühneleistung oder Ähnlichem), außer dass er sie danach abgibt, da es eine Pflicht ist. So obliegt es ihm, sie dann abzugeben, wenn es ihm einfällt.
Es ist niemandem gestattet, die Abgabe (der Zakaatul-Fitr) absichtlich bis nach dem ‘Iid-Gebet zu verspäten, gemäß der richtigeren der beiden Gelehrten-Aussagen. Denn der Gesandte Allaah`s (sallallaahu ‘alyahi wa sallam) befahl den Muslimen, sie vor dem Gebet des ‘Iid zu entrichten.


Schaykh ‘Abdul-‘Aziiz bin Baaz, rahimahullaah

Majmuu‘ Fataawaa von Schaykh Ibn Baaz, Band 5, Seite 101


Übersetzt von Seyyid at-Turki, kontrolliert von Abdur-Rahman al-Albani (Alben Aliu)