Frage:
Was ist das Urteil über das Herunterschlucken von Schleim oder Auswurf durch den Fastenden?
Antwort:
Wenn der Schleim oder Auswurf den Mund nicht erreicht, dann bricht er das Fasten nicht - darüber besteht Einigkeit im Madhhab. Wenn er jedoch den Mund erreicht und man ihn anschließend herunterschluckt, so gibt es unter den Gelehrten zwei Meinungen:
Einige von ihnen sagen, dass dies das Fasten bricht, indem sie es dem Essen und Trinken gleichstellen.
Andere sagen, dass es das Fasten nicht bricht, indem sie es dem Speichel gleichstellen; denn der Speichel macht das Fasten nicht ungültig - selbst wenn jemand seinen Speichel sammelt und herunterschluckt, wird sein Fasten dadurch nicht ungültig.
Wenn die Gelehrten uneinig sind, dann ist die Rückkehrmaßgabe der Qurʾān und die Sunnah. Und wenn wir in einer Angelegenheit zweifeln, ob sie eine gottesdienstliche Handlung ungültig macht oder nicht, dann ist das Grundprinzip das Nicht-Ungültigmachen. Auf dieser Grundlage bricht das Herunterschlucken von Auswurf/Schleim das Fasten nicht.
Wichtig ist jedoch, dass der Mensch den Auswurf lässt und nicht versucht, ihn von unten aus dem Rachen in den Mund hochzuziehen. Wenn er jedoch in den Mund gelangt, dann soll man ihn ausspucken - egal ob man fastet oder nicht fastet.
Was das Ungültigmachen des Fastens betrifft, so bedarf dies eines Beweises, der für den Menschen vor Allah, dem Erhabenen, als Argument gilt, um das Fasten zu annullieren.
Scheich Muḥammad al-‘Uthaimīn, rahimahullah
Quelle: مختصر فتاوي الشيخ ابن عثيمين, Band 19, Seite 355. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.