Frage an Islam Fatwa:
Wenn man im Ramadan regelmäßig die Fasten einhält, aber aufgrund von Krankheit oder einer berechtigten Reise einmal nicht fasten kann, wird ihm dann trotzdem die Ajr (Belohnung) für das Fasten des Ramadans angerechnet?Antwort:
Von Abu Musa al-Asch'ari (radiyAllahu anhu) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte:
{ إِذَا مَرِضَ الْعَبْدُ أَوْ سَافَرَ، كُتِبَ لَهُ مِثْلُ مَا كَانَ يَعْمَلُ مُقِيمًا صَحِيحًا }
„Wenn der Diener krank wird oder auf Reisen ist, dann wird ihm von den Belohnungen das geschrieben, was er als Ansässiger bei guter Gesundheit zu tun pflegte.“ (Sahih Bukhari, Nr. 2996)
Dieser Hadith gehört zu den Überlieferungen, in denen sich die Gunst Allahs (azza wa jall) gegenüber Seinen Dienern deutlich zeigt. Denn darin wird klargestellt, dass wenn ein Muslim die Gewohnheit hat, Allah (azza wa jall) im Zustand seines Aufenthalts und seiner Gesundheit zu gehorchen, dafür belohnt wird, auch wenn ihn eine Reise oder eine Krankheit davon abhält.
(1. Die Situation des Reisenden)
Die Reise ohne Zweifel eine Beschäftigung, die den Menschen von vielen wichtigen Angelegenheiten abhält. Und zweifellos hat Allah (azza wa jall) aus Seiner Weisheit heraus Seinen Dienern im Zustand der Reise viele gottesdienstliche Handlungen, ja sogar Waajibat (Pflichten), erleichtert.
Wenn nun dieser Reisende im Zustand seines Aufenthalts die Gewohnheit hatte, bestimmte gottesdienstliche Handlungen und Gehorsamstaten regelmäßig zu verrichten, etwa freiwillige Gebete (nawafil), Sunan und Ähnliches, und er dann entweder aus religiös-rechtlichem Grund oder aufgrund der tatsächlichen Umstände der Reise nicht imstande ist, diese gewohnten Handlungen zu verrichten, dann schreibt Allah (azza wa jall) sie ihm auf, als hätte er sie im Zustand des Aufenthalts vollzogen. Das ist das Erste.
(2. Die Situation des Erkrankten)
Ebenso, wenn der Mensch von einer Krankheit geprüft wird und seine Krankheit ihn von den Taten der Anbetung und des Gehorsams abhält, zu denen er zuvor eifrig war, so erweist Allah (azza wa jall) auch diesem Kranken Seine Gunst, indem Er den Engeln befiehlt, ihm das aufzuschreiben, was er im Zustand seiner Gesundheit und Tatkraft zu tun pflegte:
﴿ ذَٰلِكَ مِن فَضْلِ اللَّهِ عَلَيْنَا وَعَلَى النَّاسِ وَلَٰكِنَّ أَكْثَرَ النَّاسِ لَا يَشْكُرُونَ ﴾
„Das ist etwas von Allahs Huld gegen uns und gegen die Menschen. Aber die meisten Menschen sind nicht dankbar.“ (Sura Yusuf 12:38)
(Fazit und Nutzen)
In diesem Hadith liegt daher, in Bezug auf das Thema, mit dem wir uns befassen, eine sehr eindringliche Aufforderung zur Sabr (Geduld), wenn der Muslim von Krankheit betroffen wird. Und was ihm hilft, geduldig zu sein, ist die Erinnerung daran, dass Allah (azza wa jall) ihn für all die Anbetungen und Gehorsamstaten belohnt, die er im Zustand seiner Gesundheit zu verrichten pflegte.
Scheich Muḥammad Nāṣiruddīn al-Albānī, rahimahullah
Übersetzer: Abu Davut Konyevi