Frage:
Macht Schmutz, der unter den Fingernägeln gefunden wird, die Wudu ungültig?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs.
Die Nägel müssen geschnitten werden, bevor 40 Tage vorüber sind, weil der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) für das Schneiden der Nägel, das Rasieren der Schamhaare, das Auszupfen der Achselhaare und das Stutzen des Schnurrbarts dieses Zeitlimit setzte. Diese Dinge dürfen nicht länger als vierzig Tage wachsen gelassen werden, wie vom Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) in Muslim (258) bestätigt wurde.
Also müssen Männer und Frauen gleichermaßen in dieser Sache aufpassen und dürfen ihre Nägel, Schnurrbärte, Schamhaare oder Achselhaare nicht länger als vierzig Tage wachsen lassen. Die Wudu ist gültig und wird nicht ungültig durch welchen Schmutz auch immer, der unter den Fingernägeln sein mag, da es eine kleine Menge und deshalb entschuldigt ist.
Schaykh Abd al-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Majmu Fatawa al-Maqalat Mutanawwia li Samahat, 10/50