Frage:

Es gibt viele Dinge, die täglich vorkommen, und ich weiß nicht, ob sie die Wudu' (Gebetswaschung) ungültig machen oder nicht. Ich werde sie einzeln erwähnen und hoffe, dass Sie erklären, welche die Wudu' ungültig machen und welche nicht. Ich meine Dinge wie das Berühren der Toilette im Badezimmer, das Barfußstehen im Badezimmer, das Berühren von Kinderkleidung, die mit Urin nass ist.

Antwort:

Erstens: Das Berühren von Sanitäranlagen und Badezimmerfliesen barfuß macht die Wudu' nicht ungültig, selbst wenn sich Najasah (Unreinheit) auf dem Boden befindet und ein Mann oder eine Frau darauf tritt; dies macht die Wudu' nicht ungültig. Sie sollten jedoch ihre Füße waschen, wenn sie darauf treten, während es noch nass ist oder ihre Füße nass sind.

Zweitens: Das Berühren von Kinderkleidung, die mit Urin nass ist, macht die Wudu' nicht ungültig. Wer jedoch die Kleidung berührt, während sie noch nass ist, sollte seine Hände waschen. Das Gleiche gilt, wenn die Kleidung trocken ist und die Hände nass sind; auch dann sollten die Hände gewaschen werden. (...)

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Band 10, Seite 139-140. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.