Frage:

Nachdem ich ein Bad genommen habe, um mich zu reinigen, habe ich die Gebetswaschung vollzogen. Dann verließ ich das Badezimmer und zog meine Kleidung an. Ist das, was ich getan habe, korrekt? Mit anderen Worten, ist das Bedecken der `Awrah (die privaten Körperteile, die in der Öffentlichkeit bedeckt werden müssen) keine Voraussetzung für die Gültigkeit der Gebetswaschung? Bitte, raten Sie mir. Möge Allah Sie mit dem Besten belohnen!

Antwort:

Deine Gebetswaschung ist korrekt, und das Bedecken der `Awrah ist keine Voraussetzung für die Gültigkeit der Gebetswaschung.

Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah

Quelle: Majmu’ al-Fatawa Ibn Baz, Band 10, Seite 102. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.