Frage:
Ich habe Wudu' (Gebetswaschung) durchgeführt, aber ich habe nicht daran gedacht, die Tasmiyah auszusprechen, außer nachdem ich meine Hände gewaschen hatte. Immer wenn ich mich danach daran erinnerte, pflegte ich, Wudu' erneut zu wiederholen. Was ist das Urteil darüber?
Antwort:
Die Jumhur (überwiegende Mehrheit der Gelehrten) hat die Gültigkeit der Durchführung von Wudu' ohne die Aussprache von Tasmiyah erklärt. Andere sagten jedoch, dass es obligatorisch sei, dass eine Person die Tasmiyah ausspricht, wenn sie das Urteil kennt und sich daran erinnert, da es authentisch überliefert ist, dass der Prophet (sall Allahu alayhi wa sallam) sagte:
{ لا وضوء لمن لم يذكر اسم الله عليه }
"Es gibt kein Wudu' für eine Person, die nicht den Namen Allahs bei der (Durchführung) erwähnt hat."[1] Wer dies jedoch aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit unterlässt, dessen Wudu' bleibt dennoch gültig, und es ist nicht notwendig, es zu wiederholen, selbst wenn man der Meinung ist, dass die Aussprache von Tasmiyah obligatorisch ist, da in diesem Fall eine Person wegen Unwissenheit und Vergesslichkeit entschuldigt ist. Der Beweis für dieses Urteil ist Allahs Wort (Erhaben ist Er):
{ربنا لا تؤاخذنا إن نسينا أو أخطأنا}
„Unser Herr! Bestrafe uns nicht, wenn wir vergessen oder in Irrtum fallen." [Surah Al-Baqarah, Ayah 286]
Es ist authentisch überliefert, dass der Gesandte Allahs (sall Allahu alayhi wa sallam) sagte:
{ أن الله سبحانه قد استجاب هذا الدعاء }
„Allah hat auf dieses Du`a' (Bittgebet) geantwortet."
Daher wisse, dass wenn du vergisst, die Tasmiyah zu Beginn auszusprechen, aber es während des Wudu' sagst, du die Pflicht erfüllst. Es wird keine Verpflichtung bestehen, Wudu' zu wiederholen, da du durch Vergesslichkeit entschuldigt bist. Möge Allah uns allen Erfolg gewähren!
Scheich Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Majmu' al-Fataawa Band 10, Seite 101. Übersetzung: Abu Davut Konyevi.
[1] Sunan At-Tirmidhi, Kapitel über die Reinheit (25), Sunan Ibn Majah, Kapitel über die Reinheit und ihre Vorschriften (398)