Frage:
Was ist das Urteil bezüglich dem Opfern eines Tieres an einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit jedes Jahr? Viele glauben, dass sie sich durch das Schlachten am 27. Rajab, 6. Safar, 15. Shawwal und 10. Muharram Allah nähern und dass es ein Akt der 'Ibadah ist. Sind diese Handlungen zulässig? Sind sie Handlungen der Sunnah oder Bid'a in der Religion)?
Antwort:
Alle Handlungen der 'Ibadah, die einen Muslim näher zu Allah bringen, sind Tawqifiy (gebunden an einen religiösen Text; die persönliche Meinung spielt hierbei keine Rolle). Es gibt keinen Beweis aus dem Quran oder der authentischen Sunna, der ein bestimmtes Opfer, an den genannten Tagen, in diesen Monaten, vorschreibt.
Die Sahaba taten dies nicht und demzufolge ist dies Bidah. Es ist authentisch überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen auf ihm) sagte: „Wer etwas in unsere Angelegenheit (Islam) einführt, das nicht dazu gehört, dessen Handlung wird zurückgewiesen werden.“ (Al-Bukhari und Muslim)
Möge Allah uns Erfolg gewähren! Möge Friede und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein!
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(`Abdul-`Aziz ibn `Abdullah ibn Baz, `Abdul-Razzaq `Afify, `Abdullah ibn Ghudayyan, `Abdullah ibn Qa`ud)
Muharram Fataawa, Teil Nr. 3, Seite Nr. 79, Fatwa Nr. 7465