Frage:
Soll der Körper einer Person, die nach intensivem (unrechtmäßigem) Dhulm (Unterdrückung) stirbt gewaschen werden?
Antwort:
Ja, sie sollte gewaschen und das sollte für sie Totengebet verrichtet werden; denn ‘Umar al-Faruk (radiAllahu anhu) und Uthman (radiAllahu anhu) wurden zu Unrecht getötet, doch die Sahaba wuschen sie und verrichteten das Totengebet für sie.
Ebenso wurde ‘Ali (radiAllahu anhu) zu Unrecht getötet, dennoch wurde er gewaschen und das Totengebet für ihn verrichtet.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Buch über Beerdigungen > Totenwaschung > Die toten Körper der Opfer von Dhulm sollten gewaschen und das Totengebet für sie verrichtet werden