Frage:

Wie lautet das Urteil über die Teilnahme an Beerdigungen der Ungläubigen, was ein gesellschaftlicher Brauch und eine allseits angenommene Tradition geworden ist?

Antwort:

Wenn einige der Kuffar anwesend sind, die ihre Toten begraben können, dann sollte der Muslim dies nicht tun oder sich ihnen anschließen oder sie dabei unterstützen oder ihnen gemäß politischer Sitte Freundlichkeit durch die Teilnahme an ihren Beerdigungen erweisen. Es ist nicht bekannt, dass der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wa sallam) oder die rechtgeleiteten Khalifen so etwas taten.

Vielmehr verbot Allah Seinem Gesandten (sallallahu alayhi wa sallam) das Stehen am Grab von `Abd-Allah ibn Ubayy ibn Salul, weil dieser ein Ungläubiger war. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und (oh Muhammad) bete niemals über jemandem von ihnen (den Heuchlern), der gestorben ist (das Totengebet), und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler (Fasiqun – rebellisch und ungehorsam Allah und Seinem Gesandten gegenüber).“ (9:84)

Ist aber keiner von ihnen anwesend, der ihn beerdigen könnte, dann sollten die Muslime ihn beerdigen, wie der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) es mit den Getöteten von Badr tat und mit seinem Onkel Abu Talib, als dieser starb und er zu `Ali sagte: `Geh und begrabe ihn.`[1]

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
(‘Abd-Allah ibn Qa‘ud, ‘Abd-Allah ibn Ghadyan, ‘Abd al-Razzaq ‘Afifi, ‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baz)

Quelle: Fataawa al-Lajnah al-Da’imah 9/10

[1] Abu Dawud (Nr. 3214) und al-Nasa’i (Nr. 2006) berichteten, dass `Ali (radiAllahu anhu) sagte: „Ich sagte zum Propheten (sallallahu alayhi wa sallam): `Dein Onkel, der irregeleitete alte Mann, ist gestorben.` Er erwiderte: `Geh und begrabe deinen Vater.`“


Imam Malik (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Muslim sollte seinen Vater nicht waschen, wenn der Vater als Ungläubiger starb, oder an seiner Beerdigung teilnehmen oder in sein Grab hinabsteigen, außer er fürchtet, er könnte vernachlässigt werden, dann darf er ihn beerdigen.“ (al-Mudawwanah, 1/261)

Es heißt in Scharh Muntaha al-Iradat (1/374): „Der Muslim sollte den Kafir nicht waschen, denn es ist nicht erlaubt, eine enge Beziehung mit den Kuffar aufzubauen, und diese Handlung beinhaltet, ihn zu respektieren und zu reinigen. Daher ist es nicht gestattet, wie es auch der Fall beim Totengebet ist: „Wickelt ihn nicht ein oder betet für ihn oder nehmt an seiner Beerdigung teil“, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… nehmt nicht Leute zu Schutzherren, denen Allah zürnt. …“ (60:13)


Schaych Muhammad al-‘Uthaymin sagte:

Es ist dem Muslim nicht erlaubt, an dem Leichenbegängnis eines Nicht-Muslims teilzunehmen. Denn das Leichenbegängnis ist von den Rechten des Muslims gegenüber dem Muslim und nicht von den Rechten eines Ungläubigen gegenüber eines Muslims. So wie man gegenüber einem Kafir nicht mit dem Salām beginnt und ihm den Weg frei macht, so wie der Gesandte Allāhs ﷺ sagte: 'Beginnt den Christen gegenüber nicht mit dem Salām. Und wenn ihr sie auf der Straße begegnet, so nötigt sie in die Enge.' [1]

Daher ist es nicht erlaubt, den Ungläubigen mit dem Leichenbegängnis zu ehren, egal wer dieser Ungläubige sein mag, auch wenn er für dich der engste Mensch ist.

Quelle: Audioaufnahme, Fataawa Nuur ala ad-Darb. Übersetzer: Rasūl Gençer

[1] Gemeint ist, dass wenn man den Kafir auf der Straße begegnet, ihm nicht den größeren Weg gibt, sondern den engeren, damit jeder Kafir die Überlegenheit des Islāms über den anderen Religionen kennt. Und dies gilt nur für die Leute unter der muslimischen Herrschaft.

السؤال:
بارك الله فيكم. عظم الله مثوبتكم. المستمع من جمهورية مصر يقول: هل يجوز للمسلم أن يشيع جنازة غير المسلم أو العكس، أرجو بهذا إفادة؟

الجواب:
الشيخ: لا يجوز للمسلم أن يشيع جنازة غير المسلم؛ لأن اتباع الجنائز من حقوق المسلم على المسلم، وليس من حقوق الكافر على المسلم، وكما أن الكافر لا يُبدأ بالسلام ولا يُفسح له الطريق كما قال النبي عليه الصلاة والسلام: «لا تبدءوا النصارى بالسلام، وإذا لقيتموهم في طريقٍ فاضطروهم إلى أضيقه» فإنه لا يجوز إكرامه باتباع جنازته أياً كان هذا الكافر، حتى ولو كان أقرب الناس إليك، وأما تشييع الكافر للمسلم فهو محل نظرٍ عندي، ولا أجزم بالجواب عليه الآن.

الشيخ محمد بن صالح العثيمين