Frage:
Ist der Lohn für das Verrichten des Salah (Gebets) in allen Moscheen (Masjids) von Mekka Al-Mukarramah gleich dem Lohn für das Verrichten des Salah im Heiligen Haus? Viele Menschen verrichten Salah in den Moscheen von Mekka, die an den Grenzen des Heiligen Bezirks liegen, und sagen, dass der Lohn gleich sei.
Antwort:
Gelehrte sind sich in dieser Angelegenheit uneinig; einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass der doppelte Lohn ausschließlich für die Umgebung der Kaaba gilt, d.h. für Al-Masjid Al-Haram, das die Kaaba umgibt. Sie fügen hinzu, dass der doppelte Lohn von hunderttausend Salahs einem Muslim gewährt wird, der Salah in der Moschee verrichtet, die die Kaaba umgibt.
Andere Gelehrte sind der Meinung, dass Al-Masjid Al-Haram den gesamten Heiligen Bezirk umfasst, obwohl das Verrichten des Salah in den Gebieten um die Kaaba herum eine besondere Verdienstlichkeit und Tugend aufgrund der großen Anzahl von Menschen in der Gemeinschaft und der Übereinstimmung der Gelehrten in dieser Hinsicht hat. Tatsächlich ist die zweite Meinung die zutreffendere und die Tugend erstreckt sich auf das gesamte Gebiet und alle Moscheen von Mekka bringen den im Hadith erwähnten vervielfachten Lohn für den Muslim, der darin Salah verrichtet.
Dennoch ist der Lohn des Letzteren geringer als der desjenigen, der es in Al-Masjid Al-Haram um die Kaaba herum verrichtet, aufgrund der großen Versammlung von Muslimen, seiner Nähe zur Kaaba und dem Anblick derselben. Die Gelehrten sind sich in dieser Hinsicht nicht uneinig.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Gebiete von Mekka als Al-Masjid Al-Haram bezeichnet werden, wo das Verrichten des Salah einen vervielfachten Lohn erbringt – so Allah will.
Schaykh Abdulaziz bin Baz, rahimahullah
Quelle: Majmu’ al-Fataawa Ibn Baz, Teil 4, Seite 120. Übersetzung: Abu Davut Konyevi