Frage:

Was ist das Urteil daüber, dass Nicht-Muslime (Kuffar) Moscheen betreten?

Antwort:
Es ist für Muslime verboten, einem Nicht-Muslim zu erlauben die Masjid al-Haraam (heilige Moschee in Mekka) und die Gebiete darum herum betreten zu lassen. Allah (subhana wa ta’ala) sagt:

{يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِنَّمَا الْمُشْرِكُونَ نَجَسٌ فَلَا يَقْرَبُوا الْمَسْجِدَ الْحَرَامَ بَعْدَ عَامِهِمْ هَـٰذَا}
„O ihr, die ihr glaubt! Wahrlich, die Götzendiener sind unrein. Darum dürfen sie sich nach diesem ihrem Jahr der heiligen Moschee nicht nähern.“ (Surah at-Taubah 9:28)

Im Hinblick auf andere Moscheen sagten einige Rechtsgelehrte, dass es erlaubt ist, da es kein Indiz für ein Verbot gibt. Andere jedoch weiten das Urteil über das Verbot für Nicht-Muslime bezüglich Masjid al-Haram aus und sagen, dass Nicht-Muslime (auch) andere Moscheen nicht betreten dürfen.

Allerdings ist die korrekte Ansicht, dass es zulässig ist, wenn es einem erlaubten Interesse oder Bedarf dient, wie das Hören von etwas, dass die Person zum Islam leiten kann, einer Notwendigkeit Wasser von der Masjid zu trinken, oder dergleichen. Dies, weil der Prophet (sallallahu alayhi wa sallam) Thumamah ibn Uthal al-Hanafi in der Moschee festgebunden hatte, bevor er Muslim wurde. Er erlaubte ebenso den Delegationen der Thaqif und den Delegation der Christen von Najran in der Moschee zu verweilen, bevor sie Muslime wurden. Es gab viele Vorteile darin dies zu tun:

  • Sie konnten die Reden und Predigten des Propheten (sallallahu alayhi wa sallam) hören,
  • die Leute das Salah (rituelle Gebet) verrichten sehen und den Quran rezitieren hören
  • sowie andere Vorzüge durch den Besuch der Moschee.

Und von Allah ist der Erfolg. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
(Shaykh Abdulaziz bin Baz, Shaykh Abdurrazzaq Afifi, Shaykh Abdullah ibn Ghudayyan, Shaykh Abdullah ibn Qau’d)

Quelle: Fataawa des Ständigen Komitees > Gruppe 1 > Band 6: Salah > Urteile Bezüglich den Moscheen > Siebte Frage der Fatwa Nr. 2922. Übersetzt von Abu Davut Konyevi, korrigiert von Seyyid at-Turki