Frage:
Ich bin Allah gegenüber mit gewaltigen und zahlreichen Sünden ungehorsam gewesen, Sünden, die niemandem in die Gedanken kommen oder kaum jemandem in die Gedanken kommen. Gibt es für mich eine Reue, und wie erkenne ich, dass meine Reue angenommen wurde, wohl wissend, dass ich nachts nicht schlafe aus Angst vor den gewaltigen Sünden und vor einem schlechten Ende?
Antwort:
Der Mensch ist in diesem Leben nicht vor Sünde bewahrt. Deshalb sind zahlreiche Beweise im Qur‘ān gekommen, die darauf hinweisen, dass das Tor der Reue geöffnet ist.
Im al-Ḥadīth al-Qudsī heißt es:
﴿ يَا عِبَادِي إِنَّكُمْ تُخْطِئُونَ بِاللَّيْلِ وَالنَّهَارِ وَأَنَا أَغْفِرُ الذُّنُوبَ فَاسْتَغْفِرُونِي أَغْفِرْ لَكُمْ ﴾
„O Meine Diener, wahrlich, ihr begeht Fehler bei Nacht und bei Tag, und Ich vergebe die Sünden. So bittet Mich um Vergebung und Ich vergebe euch!“
Und es ist überliefert worden:
إِنَّ اللَّهَ يَبْسُطُ يَدَهُ بِاللَّيْلِ لِيَتُوبَ مُسِيءُ النَّهَارِ وَيَبْسُطُ يَدَهُ بِالنَّهَارِ لِيَتُوبَ مُسِيءُ اللَّيْلِ
„Wahrlich, Allah streckt Seine Hand in der Nacht aus, damit diejenigen, die am Tage Sünden begehen, bereuen, und Er streckt Seine Hand am Tage aus, damit diejenigen, die in der Nacht Sünden begehen, bereuen.“
Und Er sagt:
يَا ابْنَ آدَمَ لَوْ أَتَيْتَنِي بِقُرَابِ الْأَرْضِ خَطَايَا ثُمَّ لَقِيتَنِي لَا تُشْرِكُ بِي شَيْئًا لَأَتَيْتُكَ بِقُرَابِهَا مَغْفِرَةً
„O Sohn Ādams, wenn du mit so vielen Sünden zu Mir kommst, dass sie die Erde füllen würden, und Mir dann begegnest, ohne Mir etwas beizugesellen, so werde Ich zu dir mit ebenso viel Vergebung kommen.“
Und Allah, jalla wa ala, sagt:
﴿ قُلْ يَا عِبَادِيَ الَّذِينَ أَسْرَفُوا عَلَىٰ أَنفُسِهِمْ لَا تَقْنَطُوا مِن رَّحْمَةِ اللَّهِ إِنَّ اللَّهَ يَغْفِرُ الذُّنُوبَ جَمِيعًا إِنَّهُ هُوَ الْغَفُورُ الرَّحِيمُ ﴾
„Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiß, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (Sūrah az-Zumar, Vers 53)
Wenn der Mensch in eine Sünde fällt, dann soll er schauen: Ist diese Sünde ein Verstoß gegen das, was Allah ihm befohlen hat? Das heißt, hat er gegen ein Recht Allahs verstoßen oder gegen ein Recht der Menschen verstoßen, etwa indem er Geld gestohlen oder es unrechtmäßig genommen hat, Bestechung angenommen hat, Ribā genommen hat oder andere Angelegenheiten, die zu den Rechten der Menschen gehören?
Diese Dinge gelten als Rechte der Menschen, da jedes Recht der Menschen zugleich auch ein Recht Allahs, jalla wa ala, ist, weil man Allah in den Geboten durch das Handeln und in den Verboten durch das Unterlassen gehorcht. Doch wenn der Mensch einen Weg einschlägt, der diesem widerspricht, indem er das Gebotene unterlässt und das Verbotene begeht, (dann ist zu beachten:)
Wenn es sich also um ein Recht Allahs, jalla wa ala, handelt und es nicht nachgeholt oder wiedergutgemacht werden kann, dann bittet er Allah um Vergebung und bereut Ihm gegenüber. Und Allah ist barmherziger zu Seinem Diener als dieser zu sich selbst.
Betrifft es jedoch ein Recht der Menschen, dann gibt er dieses Recht zurück, wenn es sich um Vermögen handelt. Handelt es sich um einen Verstoß gegen die Ehre oder Ähnliches, dann bittet er den Betroffenen um Verzeihung, wenn ihm das möglich ist. Ist ihm dies nicht möglich, dann spricht er Bittgebete für ihn, und spendet in seinem Namen.
Und der Scheiṭān ist eifrig darin, dass der Mensch in den Sünden verharrt. Manche Menschen bereuen, doch dann kommt der Scheiṭān zu ihnen, macht ihnen falsche Hoffnungen und führt sie zurück zu dem, worauf sie zuvor waren. Deshalb muss der Mensch sich vor dem Scheiṭān hüten und eine aufrichtige Reue zwischen sich und Allah, zeigen, (indem er wie folgt handelt:)
- Er bereut seine Tat,
- er unterlässt die Sünde,
- er fasst den festen Entschluss, nicht zurückzukehren,
- und er erfüllt die Rechte der Menschen, wie zuvor erwähnt.
Wenn die Erfüllung nicht möglich ist, dann bittet er (bei Allah) für sie um Vergebung, spricht Bittgebete für sie und spendet in ihrem Namen, in der Hoffnung, dass Allah seine Reue annimmt.
Und Allah gewährt den Erfolg.
Scheich ‘Abdullāh al‑Ghudayyān, rahimahullah
Übersetzer: Khidr ibn Malik.