Frage: Ist es erlaubt, einen bestimmten Zeitpunkt für die Geburt im Eheleben festzulegen?

Antwort: 

Es ist nicht erlaubt, vielmehr ist es verpflichtend für die Frau dies zu unterlassen, außer in Fällen der Notwendigkeit, darin liegt kein Problem, einige Pillen oder Mittel einzunehmen, die eine Schwangerschaft für eine gewisse Zeit verhindern. Was jedoch eine dauerhafte Verhinderung der Geburt angeht, so ist es nicht gestattet, da dies im Widerspruch zu den Vorschriften der reinen Schariah steht. Denn die reine Schariah strebt eine Vermehrung der Nachkommenschaft an. Der Gesandte ﷺ hat dazu aufgerufen und sagte:

إني مكاثر بكم الأمم يوم القيامة

„Ich werde am Tag der Auferstehung mit den meisten Nachfolgern unter den Völkern sein.“

Es gehört sich nicht, die Nachkommenschaft vollständig zu beenden.

Wenn jedoch eine Notwendigkeit besteht, die Geburt für eine gewisse Zeit zu verzögern, um die Kinder zu erziehen – weil die Frau in dieser Situation dazu gezwungen ist – und sie die Geburt für eine gewisse Zeit verschieben muss, bis sie in der Lage ist ihre jetzigen Kinder zu erziehen, so liegt kein Problem darin, dass sie beispielsweise Pillen einnimmt, die die Schwangerschaft ein oder zwei Jahre verhindert, bis sie das Stillen beendet hat und bereit ist, eine neue Schwangerschaft einzugehen, dann ist dies, so Allah will, kein Problem und es gibt keinen Einwand.

Scheich Abdulaziz ibn Baz, rahimahullah

Quelle: Aus einer Audioaufnahme

Übersetzung: Khawer Malik